Vermieter will mich auf fiese Weise rausekeln, was kann ich tun?

5 Antworten

Ach, ich wüsste in diesem Fall soviel zu unternehmen, aber ich glaube, dass du diesen Krieg nicht bis zur totalen Niederlage des Vermieters durchstehst.

Eine fristlose Kündigung kannst du bei dieser Ausgangslage nicht einleiten oder du riskierst eine Zahlungsklage des Vermieters. Beschaffe dir eine neue Wohnung zum 01.05.2017 und kündige bis 3.2.17 ordentlich. Der Vermieter hat dann sein Ziel erreicht.

Dem Anwalt des Vermieters hast du erst einmal richtig geantwortet.

Bei der Katzenfrage habe ich Zweifel. Was steht im Mietvertrag über Tierhaltung? Ich will vermeiden, dass der Vermieter dir fristlos kündigt. 

hittheroadgirl 
Beitragsersteller
 12.01.2017, 12:54

Im Mietvertrag steht "Tierhaltung nach Vereinbarung", Katzen gelten aber laut Gesetz als Kleintiere, so wie Meerschweinchen und dürfen nicht verboten werden, selbst wenn ein Verbot im Mietvertrag steht, ist dieses ungültig.

Zudem füttert mein Vermieter vor dem Haus (auch vor meinem) die Nachbarskatzen. Obwohl ich das nicht wollte und mich bereits beschwert habe, da die Nachbarskatzen andauernd vor der Tür stehen und auch ins Haus gehen und meinem Kater das Futter wegfressen, stellt er seit jeher Futterschüsseln auf. Er ist also ein großer Katzenfreund. Ich glaube kaum, dass er etwas gegen Katzen hat. Er will mich nur schikanieren.

Ganz ehrlich? Ich würde mich über eine fristlose Kündigung sogar freuen. Ich habe das Haus möbliert gemietet, zahle monatlich noch einen Möbelzuschlag und ein Umzug wäre daher kein großer Stress. Mein größter Stress ist, die Kaution zurückzubekommen. Er hat sich schon so viele Lügen ausgedacht und ist ein extremer Geldhai. 

johnnymcmuff  13.01.2017, 20:28
@hittheroadgirl

Katzen gelten aber laut Gesetz als Kleintiere

Irrtum laut eines BGH- Urteils fallen Katzen nicht unter Kleintiere

Wenn Du willst, suche ich auch das Urteil raus.

Du kannst Dich an den Mieterschutzverein wenden. Da musst Du Mitglied werden (ist aber nicht wirklich teuer).

Dessen Anwälte kümmern sich dann um die unberechtigte Abmahnung. Bis dahin solltest Du gar nichts zahlen.

Im Grunde genommen denke ich aber, es ist besser, wenn Du Dir anderen Wohnraum suchst. Der Vermieter wird Dir immer wieder auf die Pelle rücken.

johnnymcmuff  11.01.2017, 21:39

Gegen eine Abmahnung kann man erst mal nichts machen, auch nicht widersprechen etc.

Aber wenn es zu einer Kündigung kommt, ist der Vermieter in einem Verfahren in der Beweispflicht.

johnnymcmuff  11.01.2017, 22:07
@beangato

Das geht nur wenn dem Schreiben keine Vollmacht beigefügt ist.

beangato  11.01.2017, 22:08
@johnnymcmuff

Ok. Das wissen wir aber nicht.

hittheroadgirl 
Beitragsersteller
 11.01.2017, 22:24
@beangato

Dieser Abmahnung vom Anwalt wurde eine Vollmacht hinzugefügt. Da steht eben drin, dass der Anwalt vom Vermieter bevollmächtigt wurde. Ich habe schriftlich widersprochen und dem Anwalt geantwortet, dass ich mir nun ebenfalls Rechtsberatung einholen werde und diese Rechnung nicht zahlen werde.

und dass ich die 3 kleinen Pflanzen des Vermieters in meinem eigenen Garten (Einfamilienhaus in dem nur ich wohne, auch Garten nutze nur ich) im Beet umgesetzt habe (nichts weggeschmissen). Laut Mietvertrag darf ich den Garten nutzen und pflegen.

Man sollte Veränderungen aber mit dem Vermieter absprechen.

Der Vermieter belästigt mich häufig (wie ein Irrer geklingelt, geklopft und meinen Namen gebrüllt, wenn ich nicht aufgemacht habe).

Da könnte man eine Unterlassungsklage anstreben.

 Einige male hat er mich mit meinem Freund angetroffen, der hier zu Besuch war. Nun steht in der Abmahnung, dass ich unerlaubt jemanden hier wohnen lassen würde und er ganz genau weiss, dass mein Freund hier eingezogen ist. Das stimmt natürlich vorne und hinten nicht und das habe ich ihm schon so oft gesagt. Ich kann es auch beweisen. Mein Freund ist ganz woanders gemeldet.

Besuch ist bis zu 6 Wochen am Stück erlaubt, bei ständigem Besuch könnte der Vermieter z.b. die personenabhängigen Nebenkosten anpassen, was aber nichts bringt da in dem haus nur eine Partei wohnt.

-Für diesen Quatsch soll ich zahlen und der Anwalt droht mit weiteren Gerichtskosten, wenn ich nicht zahle. 

Anwälte machen das, was ihr Klient will, das heisst aber nicht dass es rechtens ist.

Auf einen langen Brief an diesen Anwalt indem ich ihm das fürchterliche Verhalten des Vermieters erkläre ist er nicht eingegangen. Im Gegenteil, er hat nur mit weiteren Kosten gedroht wenn ich nicht zahle.

Da hilft nur eins: Anwalt einschalten

2. Der Vermieter hat mir bereits 2x die Heizung abgedreht, weil die Miete erst am 3. des Monats drauf war.

1. Das ist verbotene Eigenmacht.

2. Muss die Miete am 3. Werktag angewiesen sein

 Im Mietvertrag ist geregelt, dass die Miete bis zum 3. des Monats auf dem Konto des Vermieters sein muss. Das kann also nur reine Schikane sein. 

§ 556b BGB
Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

(2) Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen Bestimmung gegen eine Mietforderung mit einer Forderung auf Grund der §§ 536a, 539 oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder wegen einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt hat. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Der BGH hat geurteilt (VIII ZR 222/15), dass die Miete
bis zum 3. Werktag angewiesen sein muss und nicht (mehr) auf dem Konto des Vermieters gebucht sein muss.

Er hat bereits schriftlich zugegeben, dass ihm die Überweisung zu spät war und deswegen liefert er mir kein Gas.

Ebenfalls verbotene Eigenmacht.

Hat er wirklich schriftlich zugegeben dass er deswegen kein Gas liefert?

Dann ist das aber ein fettes Eigentor.

3. Der Vermieter sagte mir beim Einzug, dass hier 3 Wochen lang Baustelle sein wird, da Rohre verlegt werden. Die Baustelle geht jetzt bereits seit 12 Monaten also seit ich hier wohne. Teilweise haben wirklich die Wände gewackelt. Ich denke er wusste das auf jeden Fall vorher.

Mietminderung nicht möglich da Zustand schon bei Einzug war und zudem 12 Monate geduldet wurde.

Das Problem ist, dass der Vermieter eine super Rechtsschutzversicherung hat und im Grunde kostenlos jederzeit zum Anwalt gehen kann. Er kann bis zum Äussersten gehen. Ich habe keinen Anwalt und Geld habe ich auch kaum.

Was nutzt eine Rechtschutzversicherung und ein Anwalt wenn die Sachen für einen Richter eindeutig sind.

Hat man geringes Einkommen kann man einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt beim Amtsgericht beantragen.

Ich möchte hier so schnell wie möglich ausziehen, da ich das Verhalten des Vermieters nicht mehr aushalte. Meine Nerven liegen blank!

Der Anwalt kann beurteilen ob eine fristlose Kündigung wegen Unzumutbarkeit möglich ist.

Ohne Anwalt  sieht es nicht gut aus!

Oder Du kündigst halt fristgerecht  und siehst zu dass Du da schnell weg kommst.

hittheroadgirl 
Beitragsersteller
 11.01.2017, 22:22

Danke Dir, ja, über diese Email bezüglich dem Gas habe ich mich sehr gefreut. Das ist definitiv Futter für meinen zukünftigen Anwalt. Werde jetzt kostenlos zur Rechtsberatung gehen.Danke!

Meine Mutter wollte einen Vertrag als unzulässig erklären lassen und hat sich dafür an einen Anwalt gewandt

Die haben meine Mutter kostenlos beraten und als meine Mutter, dann auch mit einem Anwalt gedroht hat, hat die Bank gezahlt.

Also ich habe von Rechtsgrundlagen keine Ahnung, aber dafür sind Anwälte ja da.

Klar ist ein Gerichtsprozess unglaublich teuer, aber an deiner Stelle würde ich zu einem billigen Anwalt gehen und dich dann kurz beraten lassen was du machen könntest, ohne dass es zu einem Gerichtsprozess kommt.

Ansonsten wenn nicht unbedingt genau das Haus brauchst und erst n Jahr da wohnst, zieh doch lieber aus.

Selbst wenn es nicht zum Prozess kommt, oder du ihn gewinnen solltest.

Dein Nachbar hasst dich ja jetzt sowieso und wird dich bestimmt weiter schickanieren und solang er dein Vermieter ist wirst du ja mit ihm auskommen müssen.

Um diese Konflikte hinzubekommen könntest du höchstens versuchen mit der Frau des Vermieters mal zu reden, wenn die vernünftiger ist und si h ja schonmal bei dir entschuldigt hat.
Oder sag deinem Vermieter auf den Kopf zu, dass er seine Karten offen auf den Tisch legen soll und sagen soll wieso er dich wirklich loswerden will, dass du dann wenn du seine Situation erklärt bekommst, ihr vielleicht auch zu einer guten Lösung für alle kommen könntet.

Hallöchen, zum Anwalt rennen und sich die Kosten von andern zu holen ist schonmal ne dreiste Nummer. Ist in jedem Fall nicht dein Problem ! Soll er doch vors Gericht ziehen..

Im Gegenteil, er darf keine Heizung abstellen, hat sich auch an den Vertrag zu halten der besagt, das die Miete bis zum 3. Werktag eines Monats auf dem Konto zu sein hat.

Außerdem ist die Dauerbaustelle nicht hinzunehmen.

Er ist schriftlich anzumahnen mit Fristsetzung von 14 Tage mit Androhung von Mietminderung. Die Höhe dessen kann man nachlesen.


Anbrüllen lassen, einfach verbieten, bei Nichtbeachtung einfach Anzeigen-fertig..