Muss ich mich als Untermieter an einer Nachzahlung an Betriebskosten beteiligen?
Also ich zahle immer alles 50/50, obwohl mein Zimmer die Hälfte meines Mitbewohners ist. Also sowiel Kaltmiete als auch Warmmiete zahlen wir beide gleich. Zählt da nicht die Verhältnismäßigkeit? Jetzt soll ich die Hälfte der Nachzahlung an Gas auch wieder leisten, obwohl ich kaum zu Hause war. Ich dachte mit meiner Mietüberweisung inkl. Gas und Wasser ist alles abgedeckt an Zahlungen von mir. Laut Untermietvertrag richtet sich die Abrechnung nach der Heizkostenverordnung.
Wie ist da die Rechtslage und was habe ich für Rechte als Untermieter?
Danke für die Hilfe!
1 Antwort
Die Rechtslage für sogenannte "Untermieter" ist genauso wie für jeden anderen Mieter auch.
Sind im Mietvertrag monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart und die Abrechnung ergibt eine Nachzahlung muß der Mieter zahlen.
Hat dir denn dein Vermieter eine Abrechnung zukommen lassen?
Zählt da nicht die Verhältnismäßigkeit? Jetzt soll ich die Hälfte der
Nachzahlung an Gas auch wieder leisten, obwohl ich kaum zu Hause war.
An- oder Abwesenheit zählt nicht.
und das Gesetz sagt, dass für einen Untermieter keine Nachzahlung zu erfolgen hat.
Welches Gesetz?
Das Gesetz (Mietrecht) macht keinen Unterschied zwischen Haupt- und Untermieter.
Entscheidend ist was genau vertraglich zu Betriebskosten vereinbart ist.
Sind das monatliche Vorauszahlungen und die Abrechnung ergibt eine Nachzahlung muß auch ein sog. Untermieter zahlen.
Auf die Wohnfläche bei Betriebskosten kommt es nur an wenn eine Abrechnung nach Verbrauch nicht möglich ist und vertraglich nichts anderes, z. B. die Umlage zu je 50%, vereinbart wurde.
Danke für Deine Antwort. Ich habe auch noch mal recherchiert und laut Rechtsprechung kommt es auch auf die qm an und das Gesetz sagt, dass für einen Untermieter keine Nachzahlung zu erfolgen hat.