Probezeit Kündigung in der Ausbildung?
Ich habe eine kurze Frage
In meinem Ausbildungsvertrag steht das mein Ausbilder sowie ich in der Probezeit fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen kann.
Sprich nach meiner Abgabe der Kündigung kann ich einfach wieder nach Hause fahren?
Habe im Internet auch etwas über eine zwei wöchige Frist gelesen und diese verwirrt mich gerade etwas. Weiß jemand von euch etwas genauer darüber?
3 Antworten
Wenn in deinem AV steht, dass es fristlos ist: Dann ja, dann kannst du danach einfach gehen und brauchst nicht mehr wieder zu kommen.
Wenn in deinem AV steht
Das ist gesetzlich verbindlich vorgeschrieben: Berufsbildungsgesetz BBIG § 22 "Kündigung" Abs. 1.
Okay vielen Dank :)
Die zweiwoechige Frist, von der du gelesen hast, ist die gesetzliche Kuendigungsfrist waehrend der Probezeit bei einem Arbeitsverhaeltnis. Bei einem Ausbildungsverhaeltnis gibt es diese Frist jedoch nicht. Du kannst dein Ausbildungsverhaeltnis also bis zum Ablauf der Probezeit jederzeit fristlos kuendigen. Einen Kuendigungsgrund brauchst du dabei nicht anzugeben.
Richtig lesen😏
Guckst du hier...da steht es. Für dich in der Probezeit zählt (1).
Und ja, nach Abgabe der Kündigung kannst du gehen.