Probezeit Kündigung in der Ausbildung?

3 Antworten

Wenn in deinem AV steht, dass es fristlos ist: Dann ja, dann kannst du danach einfach gehen und brauchst nicht mehr wieder zu kommen.

Familiengerd  14.11.2021, 20:51
Wenn in deinem AV steht

Das ist gesetzlich verbindlich vorgeschrieben: Berufsbildungsgesetz BBIG § 22 "Kündigung" Abs. 1.

Alena03 
Beitragsersteller
 14.11.2021, 20:24

Okay vielen Dank :)

Die zweiwoechige Frist, von der du gelesen hast, ist die gesetzliche Kuendigungsfrist waehrend der Probezeit bei einem Arbeitsverhaeltnis. Bei einem Ausbildungsverhaeltnis gibt es diese Frist jedoch nicht. Du kannst dein Ausbildungsverhaeltnis also bis zum Ablauf der Probezeit jederzeit fristlos kuendigen. Einen Kuendigungsgrund brauchst du dabei nicht anzugeben.

Richtig lesen😏

Guckst du hier...da steht es. Für dich in der Probezeit zählt (1).

Und ja, nach Abgabe der Kündigung kannst du gehen.