Kündigung vor Weihnachten während Probezeit?

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Es ist nicht Dein Problem wenn der Niederlassungsleiter nicht da ist. Wäre in diesem Fall eine Kündigung unmöglich hätten ja viele AN Probleme ihre Kündigung "loszuwerden".

Schick die Kündigung an den Betrieb. Irgendjemand ist dort verantwortlich und öffnet die Post.

Einwurfeinschreiben ist eine gute Lösung. Die Kündigung gilt als eingegangen wenn sie im Briefkasten des Betriebs ist.

Hexle2  14.10.2016, 05:31

Danke fürs Sternchen

Einwurfeinschreiben immer gut da du dann auch einen Beweis in den Händen hältst!

Schicke es  einfach an beide Niederlassungen, damit hast di deine Pflicht erfüllt. Und.... es wird ja bei euch wohl eine Vertretung geben.

Ob dein Niederlassungsleiter da ist oder nicht, ist nicht dein Problem. Welche Anschrift steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Dorthin schickst du deine Kündigung - und zwar per Einwurf-Einschreiben. 

Beim Einwurf-Einschreiben dokumentiert der Postbote den Einwurf beim Empfänger, in dem Moment gilt das Schreiben als zugegangen. Beim Übergabe-Einschreiben kann es passieren, dass der Empfänger das Schreiben nicht annimmt oder nicht abholt; dann ist es nicht zugegangen und man verpasst möglicherweise eine Frist.

Nur eine Zusendung per "Einschreiben mit Rückschein" ist sicher (beweisbar). Bei Einwurfeinschreiben oder Übergabeeinschreiben kannst du die Zustellung nicht beweisen, weil der Name des Empfängers nicht registriert wird.

Hexle2  11.10.2016, 13:13

 "Einschreiben mit Rückschein" ist sicher

Ganz sicher nicht.

Was machst Du wenn die Post nicht zugestellt werden kann und dann auf der Post liegenbleibt? Die Frist ist versäumt und die Kündigung nichtig.

Selbst abgeben und den Eingang auf einer Kopie bestätigen lassen, Gerichtsvollzieher oder Einwurfeinschreiben sind die sichersten Varianten