Kündigung des ausbildungsvertrag vor beginn, rechtens?
Morgen :)
Meine frau hat vor ca 2 monaten ihren ausbildungsvertrag unterschrieben
Letzte woche hat Sie einen anruf vom ausbildingsbetrieb(Zahnmed. Fachangestellte) bekommen und die sagten aus betrieblichen Gründen können die sie nicht ausbilden.
Wir waren dort und sagten die sollten uns einen Schreiben schicken wo die einen Grund reinschreiben warum gekündigt wird
Jetzt hab ich dieses schreiben bekommen( siehe bild)
Da steht kein grund.. ist das rechtens?
Kann
meine frau ein schreiben mit einem grund (wenigstens sowas wie betrieblicher grund) fordern?
9 Antworten
"Kündigung vor Ausbildungsbeginn
Das Bundesarbeitsgericht hat diese gesetzlich nicht direkt geregelte Frage dahingehend entschieden, dass ein Berufsausbildungsvertrag bereits vor Beginn der Berufsausbildung ohne Einhaltung von Fristen von beiden Seiten gekündigt werden kann, wenn die Parteien keine abweichende Regelung vereinbart haben."
Da steht nicht, dass irgendein Grund genannt werden muss - wozu auch, denn gegen eine Kündigung vor Ausbildungsbeginn kann man sowieso nicht vorgehen.
Natürlich ist das rechtens. Eine Kündigung ist wegen „betrieblichen Gründen“ erfolgt. Das ist Grund genug.
aber in dem schreiben steht das nicht..
Bei einer fristgerechten Kündigung muss kein Grund angegeben werden. Die Ausbildung wurde zudem noch gar nicht begonnen.
Und: Warum willst Du einen Grund haben für die Kündigung. Das bringt Dir keinen Vorteil bzw. Nachteil, wenn Du keinen hast.
Nein, die Probezeit hat den Sinn, dass eben beide Parteien für den Zeitraum von längstens 4 Monaten ohne Angaben von Gründen fristlos kündigen können.
Vollkommen korrekt. Eine vorvertragliche Kündigung / "Probezeitkündigung" bedarf grundsätzlich keiner Begründung.
Hinzu käme hier, dass der Ausbildungbetrieb auch keine Kündigungsfrist einhalten muss. Er hätte z.B. auch am ersten Tag der Ausbildung das Vertragsverhältnis fristlos beenden können - § 22 BBiG:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.