Duales Studium Kündigen
Hallo zusammen,
ich bin gerade im 2. Semester eines Dualen Studiums (also nicht mehr in der Probezeit) und habe im 1.Semester schon gemerkt dass, das Studium und die Art des Dualen Studiums mir nicht so liegen. Nach wöchentlichen hin und her überlegen hab ich jetzt den Entschluss gefasst zu Kündigen, da es mir nichts bringt wenn ich was Studiere wo ich mich selber später nicht drin Arbeiten sehe. Da ich vorab schon eine erfolgreiche abgeschlossene Ausbildung absolviert habe will ich mich jetzt in Form eines Meisters lieber Weiterbilden. Die Weiterbildung dazu fängt allerdings schon am 1.6 an. In meinen Ausbildungsvertrag der BA sowie Praxispartner steht:
7.1 Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
7.2 Kündigung außerhalb der Probezeit
Nach der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag nur gekündigt werden 1. aus einen wichtigen Grund oder 2. wenn der Studierende vom Studium exmatrikuliert worden ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung Wird der Ausbildungsvertrag nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Praxispartner oder der Studierende Schadenersatz vom anderen verlangen, wenn der andere den Grund der Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigung gemäß Ziffer 7.2. (2)
So meine Frage ist jetzt da ich wegen einen neuen Bildungsweg Kündige habe ich dann eine Kündigungsfrist von 1 Monat? Und kann mich dann quasie meine Ausbildungsstelle auf Schadenersatz verklagen ja? Und was zählt den z.B unter einen wichtigen Grund? Habt ihr vielleicht Erfahrung mit Kündigen eines Dualen Studiums und könnt mir erzählen wie das bei euch ablief.
Danke schon mal für eure Antwort.
2 Antworten
Sprich mit Deinem Arbeitgeber!
Ich vermute, dass ganze läuft dann wie folgt ab:
- Du kannst den AG überzeugen, dass Du wirklich nicht zum Dualen Studium passt. Es droht die Gefahr einer Exmatrikulation nach dem 2. oder 3. Semester, vielleicht auch ein mehr oder minder erfolgreiches Studium, welches Du aber dann nicht mit dem üblichen Job abschließen möchtest.
- Dein AG erkennt, dass Du willig bist, aber auf dem falschen Pferd reitest.
- Du bietest an im Unternehmen zu bleiben, aber auf Meister-Fortbildungen zu setzen.
- Der AG braucht auch qualifizierte Meister und findet die Lösung sehr gut.
Es gibt kein Thema Schadenersatz!
Grundlage ist natürlich ein motivierter Arbeitseinsatz bisher und zukünftig im Unternehmen sowie ein vernünftiges Gespräch mit guten Argumenten.
Viel Erfolg - und berichte mal wie es dir erging!
Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Wichtiger_Grund
Weil dir die Ausbildung/das Studium keinen Spaß macht, ist ziemlich sicher rechtlich gesehen kein wichtiger Grund.