Kündigung trotz Dienstplan?

6 Antworten

Während der Probezeit kann der Arbeitgeber dem Azubi kündigen, egal ob der nun im Dienstplan steht oder nicht.

Der Dienstplan wäre kein Kündigunghindernis, aber eine sehr starke Hinweis darauf, dass der Azubi die Probezeit erfolgreich bestehen wird.

Für Auszubildende in der Probezeit gilt grundsätzlich - eine Kündigung erfolgt i.d.R. gemäß § 22 BBiG fristlos. Und das ist bis zum letzten Tag der Probezeit möglich.

https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44167.htm

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Probezeit ist Probezeit, und wenn diese noch 2 Wochen anhält kann der AG ohne Grund kündigen, sogar noch am letzten Tag der Probezeit.

Natürlich. Es ist Probezeit.

kir0606 
Beitragsersteller
 19.11.2019, 19:42

Ja deshalb frag ich. Mir wurde nämlich erzählt, dass das nicht ginge, wenn der nächste Monat im Dienstplan steht. Denn dann würde der Arbeitgeber damit nämlich "bestätigen", dass der Mitarbeiter bzw Azubi auch im nächsten Monat noch dabei ist.

Kabisa  19.11.2019, 19:42
@kir0606

Wer hat das denn erzählt?
edit: Ich würde stark sagen dass die gültigkeit des ARbeitsvertrages bzw. einer Kündigung IMMER über dem Dienstplan steht.

kir0606 
Beitragsersteller
 19.11.2019, 19:44
@Kabisa

Jemand der schon im Personalwesen tätig war. Wobei ich das nicht geglaubt habe, aber ich mich hier nochmal versichern wollte. Danke.

Kabisa  19.11.2019, 19:45
@kir0606

Das ist nur meine EInschätzung. eine rechtliche Absicherung habe ich da nicht.

Familiengerd  20.11.2019, 12:38
@kir0606
Jemand der schon im Personalwesen tätig war.

Der hat Dir dann allerdings Unsinn erzählt!