Kündigung trotz Dienstplan?
Hallo,
Ich wollte mal interessehalber fragen, ob ein Arbeitgeber dem Azubi, der noch 2 Wochen Probezeit hat, fristlos zu kündigen, obwohl der Azubi schon im offiziellen Dienstplan für den nächsten Monat eingeplant steht? An sich braucht ein Arbeitgeber bei Azubis in der Probezeit keine Gründe nennen. Aber gehen wir in dem Fall mal aus, der Grund liegt darin, dass der AG denkt, dem Azubi würde das keinen Spaß machen. Das ist also die fiktive Situation. Weiß da jemand was dazu?
Danke und LG :)
6 Antworten
Während der Probezeit kann der Arbeitgeber dem Azubi kündigen, egal ob der nun im Dienstplan steht oder nicht.
Der Dienstplan wäre kein Kündigunghindernis, aber eine sehr starke Hinweis darauf, dass der Azubi die Probezeit erfolgreich bestehen wird.
Für Auszubildende in der Probezeit gilt grundsätzlich - eine Kündigung erfolgt i.d.R. gemäß § 22 BBiG fristlos. Und das ist bis zum letzten Tag der Probezeit möglich.
https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44167.htm
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Probezeit ist Probezeit, und wenn diese noch 2 Wochen anhält kann der AG ohne Grund kündigen, sogar noch am letzten Tag der Probezeit.
Natürlich. Es ist Probezeit.
Wer hat das denn erzählt?
edit: Ich würde stark sagen dass die gültigkeit des ARbeitsvertrages bzw. einer Kündigung IMMER über dem Dienstplan steht.
Jemand der schon im Personalwesen tätig war. Wobei ich das nicht geglaubt habe, aber ich mich hier nochmal versichern wollte. Danke.
Das ist nur meine EInschätzung. eine rechtliche Absicherung habe ich da nicht.
Ja deshalb frag ich. Mir wurde nämlich erzählt, dass das nicht ginge, wenn der nächste Monat im Dienstplan steht. Denn dann würde der Arbeitgeber damit nämlich "bestätigen", dass der Mitarbeiter bzw Azubi auch im nächsten Monat noch dabei ist.