Rücktritt vom Verkaufvertrag einer Küche trotz Anzahlung durch den Käufer?

5 Antworten

Man muß zwischen Kaufvertrag und Erfüllungsgeschäft unterscheiden.

Der Kaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft, in welchem sich der Verkäufer verpflichtet eine Übertragung des Eigentums durchzuführen.

Die Eigentumsübertragung und die Bezahlung des Kaufpreises ist ein weiteres Rechtsgeschäft, ein sogenanntes Verfügungs- oder Erfüllungsgeschäft.

Nein, der Kaufvertrag kann nicht rückgängig gemacht werden - er ist wirksam geschlossen worden (durch Einigung über die Eigentumsübertragung).

Die Anzahlung und der Eigentumsvorbehalt betreffen das Erfüllungsgeschäft.

Der Käufer kann auf die Erfüllung des Kaufvertrages bestehen.

Man kann nur auf ein Entgegenkommen des Käufers hoffen - dann Geld zurückzahlen und die Sache wäre erledigt (ggf. mit kleiner Entschädigung - z. B. Vorschlag einer Einladung zum Essen)...

Du musst den Kaufvertrag erfüllen, der Käufer natürlich auch, aber davon kann man wohl ausgehen.

Wenn der Käufer die gekaufte Küche haben will, musst du sie auch rausgeben.

Wenn nicht, kann der Käufer dich entsprechend verklagen und bekommt von jedem Richter recht.

Du kannst dir aussuchen, welchen Weg du gehen willst.


Nein, Ihr seid euch mit dem Schluss des Kaufvertrages gegenseitig verpflichtet.
Ihr müsst die Küche übergeben.
Der Käufer muss den vereinbarten Preis zahlen.

Der Eigentumsvorbehalt bedeutet nur, dass die Küche euer Eigentum bleibt bis der Kaufpreis bezahlt wurde und das Eigentum nicht schon bei Übergabe (unabhängig von der Zahlung) an den Käufer übergeht.

Ihr müsst trotzdem die Küche übergeben und den Kaufpreis akzeptieren.
Tut ihr das nicht steht dem Käufer Schadenersatz zu. (Und das ist mehr als nur die Rückerstattung der Anzahlung, im schlimmsten Fall zahlt Ihr ihm dann die Ersatzküche.)

NEIN, kannst du nicht! 

Das mit dem Eigentum hat damit nichts zu tun! Der Käufer verlässt sich auf den Vertrag, wenn du zurück trittst musst du ihn entschädigen, also quasi deine Küche abkaufen sonst kann er Schadenersatz fordern 

Hi, ich glaube nicht, das du Deiner Frage die entsprechende Ernsthaftigkeit mitgibst.

Du weißt es selbst, das Du keine Chance hast, vom Vertrag zurück zu treten.

Unsere Gesetze sind klar definiert, Vertrag ist Vertrag, auch nur eine Anzahlung mit mündlichem Kaufwille einerseits, und andererseits eine mündliche Bestätigung der getroffenen Abmachung, ist ein Vertrag.

In Deinem Fall wirst Du die Küche liefern müssen. 

Gruß Jo