Immobilienkredit - wie lange dauert die Auszahlung?
Guten Abend,
zu meiner Frage:
Letzten Monat habe ich meine Eigentumswohnung verkauft. Der Kaufpreis wurde letzte Woche per Fälligkeitsmitteilung des Notars an den Käufer fällig gestellt. Vorgestern (Montag) hat der Käufer dann den Immobilienkreditvertrag bei der Bank unterschrieben. Der Sachbearbeiter der Käuferbank (gleiche Bank bei welcher ich als Verkäufer mein Konto habe) sagte, dass der Kaufpreis nun vermutlich diese Woche noch an mich ausgezahlt wird. Eigentlich dachte ich, dass die Umbuchung des Betrages quasi direkt nach Vertragsunterzeichnung erfolgt, so dass der Kaufpreis am nächsten oder übernächsten Tag verfügbar wäre. Nun die Frage: Was dauert nach der Kreditvertragsunterzeichnung nun noch so lange, bis der Kaufpreis ausgezahlt werden kann. Da ja wie gesagt Käufer- und Verkäuferbank die selbe sind dachte ich dass das nicht so lange dauern würde. Bei der Bank handelt es sich übrigens um eine größere Raiffeisenbank.
Ich will ja nicht ungeduldig wirken, mich interessiert nur wie im Prinzip ein solcher Kreditvertrag bankintern gehandhabt wird und welche Wege der Vertrag und dann der Verkaufserlös nun noch gehen muss. Der Berater gab mir auf diese Fragen nur allgemein gehaltene Antworten.
Für Eure Antworten dankeschön!
4 Antworten
Hi! Die Bank verwaltet ja nur die Konten. Die Zahlungsströme werden in der Regel nach den Inhalten des Kaufvertrages über den Notar angstossen, d.h. die Bank erhält einen entsprechenden Auftrag zur Überweisung. Von selbst wird sie das nicht tun - und es müssen (nehme ich wenigstens an) vor der Überweisung auch die Sicherheiten grundbuchlich gewahrt werden. Dein Ansprechpartner ist daher normslerweise nicht die Bank, sondern der Notar, über den das ganze abgewickelt wird. Du wirst etwas Geduld haben müssen. Gruss
Ich will ja nicht ungeduldig wirken,
Das tun Sie aber, weil Sie Ihren Kaufvertrag nicht richtig interpretieren!
Schauen Sie einfach mal in Ihren Kaufvertrag und lesen Sie mal,. was Sie da so alles hinsichtlich der Fälligkeit und der Zahlung des Kaufpreises vereinbart haben.
Dort finden Sie auch was zu evtl. Verzugsregelungen.
Den Rest klären Sie besser mit dem Notar, der Sie über den Vertagsinhalt nochmals gerne belehrt; schließlich wird der daür auch fürstlich entlohnt!!
Du solltest Dich für das Hin und Her zwischen Käufer und seiner Bank nicht weiter interessieren.
Im Zuge Eures Kaufvertrags hast Du mit dem Käufer eine Fälligkeit vereinbart, und ob er das Geld geerbt oder verdient hat oder borgen muss, kann und soll Dir egal sein - er hat es aber pünktlich zu zahlen, sonst ist er in Verzug.
Darüber kannst Du Dich mit dem Notar abstimmen.
Baufinanzierungen werden unter sehr detaillierten Prüfung eines Haufens von Unterlagen genehmigt - oder eben abgelehnt. Und selbst wenn man meint, man hätte schon alles abgeliefert, wird immer noch irgend ein Dokument angefordert (Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Steuererklärungen... es geht teils über die menschliche Phantasie hinaus) - ich spreche aus leidvoller und frischer Erfahrung.
Je nach Stufe der Prüfung kann das noch ewig dauern - oder, oh großer Spaß - noch ganz abgelehnt werden.
Aus diesem Grund ist es für einen Käufer völlig verantwortungslos, einen Notartermin wahrzunehmen, wenn man die Finanzierungszusage nicht schon verbindlich hat (oder im Falle eines Scheiterns auch aus Eigennmitteln zahlen könnte) - und für den Fragesteller auch müßig, was da in welchem Rohr festhängt - es kann an allem Möglichen liegen und im Zweifelsfall noch sehr lang dauern!
Wenn die Verzögerung des Geldeingangs dem Fragesteller wehtut, soll er den Notar auffordern, draufzuhauen und den Käufer in Verzug zu setzen.
Für wen und für was gibt es Verträge??? Sogar notarielle?
Und wie ist jetzt ihre Erklärung (Lösung) zur Frage?!