Immobilienkredit - wie lange dauert die Auszahlung?

4 Antworten

Hi! Die Bank verwaltet ja nur die Konten. Die Zahlungsströme werden in der Regel nach den Inhalten des Kaufvertrages über den Notar angstossen, d.h. die Bank erhält einen entsprechenden Auftrag zur Überweisung. Von selbst wird sie das nicht tun - und es müssen (nehme ich wenigstens an) vor der Überweisung auch die Sicherheiten grundbuchlich gewahrt werden. Dein Ansprechpartner ist daher normslerweise nicht die Bank, sondern der Notar, über den das ganze abgewickelt wird. Du wirst etwas Geduld haben müssen. Gruss


Ich will ja nicht ungeduldig wirken,


Das tun Sie aber, weil Sie Ihren Kaufvertrag nicht richtig interpretieren!

Schauen Sie einfach mal in Ihren Kaufvertrag und lesen Sie mal,. was Sie da so alles hinsichtlich der Fälligkeit und der Zahlung des Kaufpreises vereinbart haben.

Dort finden Sie auch was zu evtl. Verzugsregelungen.

Den Rest klären Sie besser mit dem Notar, der Sie über den Vertagsinhalt nochmals gerne belehrt; schließlich wird der daür auch fürstlich entlohnt!!

Du solltest Dich für das Hin und Her zwischen Käufer und seiner Bank nicht weiter interessieren.

Im Zuge Eures Kaufvertrags hast Du mit dem Käufer eine Fälligkeit vereinbart, und ob er das Geld geerbt oder verdient hat oder borgen muss, kann und soll Dir egal sein - er hat es aber pünktlich zu zahlen, sonst ist er in Verzug.

Darüber kannst Du Dich mit dem Notar abstimmen.

AchIchBins  24.12.2016, 02:03

Und wie ist jetzt ihre Erklärung (Lösung) zur Frage?!

bronkhorst  24.12.2016, 09:11
@AchIchBins

Baufinanzierungen werden unter sehr detaillierten Prüfung eines Haufens von Unterlagen genehmigt - oder eben abgelehnt. Und selbst wenn man meint, man hätte schon alles abgeliefert, wird immer noch irgend ein Dokument angefordert (Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Steuererklärungen... es geht teils über die menschliche Phantasie hinaus) - ich spreche aus leidvoller und frischer Erfahrung.

Je nach Stufe der Prüfung kann das noch ewig dauern - oder, oh großer Spaß - noch ganz abgelehnt werden.

Aus diesem Grund ist es für einen Käufer völlig verantwortungslos, einen Notartermin wahrzunehmen, wenn man die Finanzierungszusage nicht schon verbindlich hat (oder im Falle eines Scheiterns auch aus Eigennmitteln zahlen könnte) - und für den Fragesteller auch müßig, was da in welchem Rohr festhängt - es kann an allem Möglichen liegen und im Zweifelsfall noch sehr lang dauern!

Wenn die Verzögerung des Geldeingangs dem Fragesteller wehtut, soll er den Notar auffordern, draufzuhauen und den Käufer in Verzug zu setzen.

Für wen und für was gibt es Verträge??? Sogar notarielle?