Renovierung vor Kaufpreiszahlung Haus

4 Antworten

Der Kauf ist erst perfekt wenn der Eintrag im Grundbuchamt steht. Dann ist der Kaufpreis innerhalb von 2 Wochen zu zahlen. Der Eintrag dauert ca. 4 - 6 Wochen. Vorher darf am Objekt nichts verändert werden - außer beide Parteien haben sich beim Notar anders geeinigt. Das hat den Hintergrund das der Käufer trotz allem noch abspringen könnte, und den Verkäufer dann mit dem "Schaden" sitzen lässt.

nein der verkäufer kann die arbeiten nicht mehr stoppen weil ihr beide beim notar schon unterschrieben habt und dies notarisch beglaubigt habt damit ist der kauf rechtskräftig und das haus gehört euch und die urkunde ist nur noch eine formsache das ist die sogenannte auflassungsvermerk oder besser gesagt grundbucheintrag weise den verkäufer darauf hin das der notarische ablauf vorbei ist und er kein recht mehr hat das zustoppen ausserdem kannst du auch bei euern notar nachfragen wird dir die selbe antwort geben

TomTom86 
Beitragsersteller
 20.01.2014, 13:57

Ja, der Vertrag ist von allen Seiten unterschrieben worden. Allerdings wurde noch kein Kaufpreis bezahlt, da hier das ok vom Grundbuchamt, bzw. vom Notar fehl! Auch gab es keine ofizielle Schlüsselübergabe.

4-6 Wochen warum? War die Finanzierung nicht fix? Es dauert normalerweise ein Paar Tage. Pausieren bitte, das Recht hat der Verkäufer wenn es ihm zu lange dauert ist er im Recht.

TomTom86 
Beitragsersteller
 20.01.2014, 11:50

Die Finanzierung war schon vor dem Notartermin fertig..... Laut Notar dauert es solange bis das Grundbuchamt alles eingetragen hat und dann die Aufforderung zur Zahlung sendet....

Lässt sich ganz leicht von einem Anwalt bzw. dem Notar klären, wenn eine Renovierung vereinbart worden ist, dann muss der Käufer das natürlich hinnehmen. Es kommt also drauf an was im Vertrag steht und das weiß am besten der Notar bzw. ein Rechtsanwalt

Interhyp  20.01.2014, 12:20

Hallo TomTom86,

hier würde ich mich an deiner Stelle auch den Notar bzw. einen Rechtsanwalt wenden.

viele Grüße Kurt,

Interhyp AG

TomTom86 
Beitragsersteller
 20.01.2014, 11:44

Das ist doch der Punkt......Es steht in keinem Vertrag, sondern wurde nur mündlich zwischen Käufer und Verkäufer abgesprochen!

streetdog87  20.01.2014, 11:50
@TomTom86

ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag, der allerdings notfalls vor Gericht geklärt werden muss. im Allgemeinen gilt, mündliche Verträge besser nur mit Zeugen zu machen. sind Zeugen vorhanden, sonst wird es schwierig und lässt sich nur mithilfe von Anwälten und Gericht klären....Wenn das mündlich vereinbart worden ist, eine Renovierung durchzuführen muss das auch gemacht werden, da es ein Vertrag ist der auch rechtlich geltend ist. Ohne Zeugen ist dies allerdings von keinem wirklich zu beweisen und muss wie gesagt wahrscheinlich vor Gericht geklärt werden