Kaufvertrag mit Minderjähriger?
Folgender Sachverhalt:
Die Eltern überlassen ihrer 15jährigen Tochter Emily 500€, um sich davon ein neues Fahrrad zu kaufen. Emily geht in den Fahrradladen und sucht sich ein Fahrrad aus, das ihr gefällt und exakt 500€ kostet. Emily zahlt 250€ an und vereinbart, dass der Rest in fünf Raten zu je 50€ gezahlt werden soll. Als Emily mit dem neuen Fahrrad nach Hause kommt erzählt sie von ihrem Kauf. Die Eltern schimpfen, weil sie den Ratenkauf nicht billigen.
Kann der Verkäufer die Bezahlung der Raten, hilfsweise die vollständige Begleichung des Kaufpreises verlangen?
3 Antworten
Lesetipp: §§ 107 ff. BGB, insbesondere § 110 BGB.
Siehe mein Kommentar oben, da hab ich schon fast alles verraten.
Ich nehme an, dass die Aufgabenstellung durchaus für Nichtjuristen gedacht war. Es wird von dir sicherlich kein 10-seitiges Gutachten erwartet, sondern einfach nur eine (oberflächliche) Einschätzung anhand der angegebenen Paragraphen.
Entschuldigung, ihren Kommentar unter dem Kommentar habe ich übersehen. Dies isolierte Antwort habe ich dann entsprechend meines obigen Kommentares als nicht hilfreich empfunden. danke
Töchterchen hätte weder das Fahrrad kaufen können, noch weniger hätte sie eine eine Ratenzahlung bekommen.
Warum und weshalb kannst du im Netz nachlesen.
Kann der Käufer die Bezahlung der Raten, hilfsweise die vollständige Begleichung des Kaufpreises verlangen?
Du meinst sicherlich den Verkäufer oder?
Das Fahrrad durfte sie kaufen, damit waren die Eltern einverstanden und haben ihr sogar zweckgebundene Mittel gegeben.
Nur die Ratenzahlung ist nicht genehmigt.
Ob die Eltern einverstanden waren, wird der Händler wohl nicht wissen. Bei der Beschreibung oben gehe ich davon aus, das sie nicht dabei waren. Ds Töchterchen war alleine im Laden.
Theoretisch könnte das Töchterchen das Fahrrad auch kaufen, aber bei einem Betrag von 500€, ist der Verkäufer gierig geworden und hätte nachdenken müssen, ob die Eltern denn wirklich einverstanden sind? Immerhin können die auch diesen Kauf rückgängig machen.
Deswegen bekommt man auch als Jugendlicher kaum teurere Sachen im Handel. Z.B. Handys, Konsolen usw.
Naja und die Ratenzahlung geht sowieso nicht.
Hätte der Händler Zweifel gehabt, hätte er sie ohne Fahrrad wieder heimgeschickt. Nicht mit einem Ratenkaufvertrag. 😉
Kreditgeschäfte mit Minderjährigen sind nie zulässig (bzw. nur unter genehmigung des Vormundschaftgerichtes.... Eltern reichen da nichtmal aus).
Sehr hilfreich.... nicht. Als Nichtjurist blickt man da sehr schlecht durch. Zu welchem Ergebnis kommen Sie denn? Ist die Ratenzahlung ok? Ist der Kauf an sich ok? Den Kommentar hätten sie sich auch komplett schenken können in dieser Form