Kaufvertrag mit Minderjähriger?

3 Antworten

Lesetipp: §§ 107 ff. BGB, insbesondere § 110 BGB.

Crimot 
Beitragsersteller
 05.02.2021, 16:46

Sehr hilfreich.... nicht. Als Nichtjurist blickt man da sehr schlecht durch. Zu welchem Ergebnis kommen Sie denn? Ist die Ratenzahlung ok? Ist der Kauf an sich ok? Den Kommentar hätten sie sich auch komplett schenken können in dieser Form

RobertLiebling  05.02.2021, 17:01
@Crimot

Siehe mein Kommentar oben, da hab ich schon fast alles verraten.

Ich nehme an, dass die Aufgabenstellung durchaus für Nichtjuristen gedacht war. Es wird von dir sicherlich kein 10-seitiges Gutachten erwartet, sondern einfach nur eine (oberflächliche) Einschätzung anhand der angegebenen Paragraphen.

Crimot 
Beitragsersteller
 05.02.2021, 17:04
@RobertLiebling

Entschuldigung, ihren Kommentar unter dem Kommentar habe ich übersehen. Dies isolierte Antwort habe ich dann entsprechend meines obigen Kommentares als nicht hilfreich empfunden. danke

Töchterchen hätte weder das Fahrrad kaufen können, noch weniger hätte sie eine eine Ratenzahlung bekommen.

Warum und weshalb kannst du im Netz nachlesen.

Kann der Käufer die Bezahlung der Raten, hilfsweise die vollständige Begleichung des Kaufpreises verlangen?

Du meinst sicherlich den Verkäufer oder?

RobertLiebling  05.02.2021, 16:36

Das Fahrrad durfte sie kaufen, damit waren die Eltern einverstanden und haben ihr sogar zweckgebundene Mittel gegeben.

Nur die Ratenzahlung ist nicht genehmigt.

chanfan  05.02.2021, 16:44
@RobertLiebling

Ob die Eltern einverstanden waren, wird der Händler wohl nicht wissen. Bei der Beschreibung oben gehe ich davon aus, das sie nicht dabei waren. Ds Töchterchen war alleine im Laden.

Theoretisch könnte das Töchterchen das Fahrrad auch kaufen, aber bei einem Betrag von 500€, ist der Verkäufer gierig geworden und hätte nachdenken müssen, ob die Eltern denn wirklich einverstanden sind? Immerhin können die auch diesen Kauf rückgängig machen.

Deswegen bekommt man auch als Jugendlicher kaum teurere Sachen im Handel. Z.B. Handys, Konsolen usw.

Naja und die Ratenzahlung geht sowieso nicht.

RobertLiebling  05.02.2021, 17:02
@chanfan

Hätte der Händler Zweifel gehabt, hätte er sie ohne Fahrrad wieder heimgeschickt. Nicht mit einem Ratenkaufvertrag. 😉

Kreditgeschäfte mit Minderjährigen sind nie zulässig (bzw. nur unter genehmigung des Vormundschaftgerichtes.... Eltern reichen da nichtmal aus).