Umtausch nach Internet-Kauf: Zelt erweist sich als nicht geeignet. Was nun?
Hallo zusammen,
meine Eltern haben sich vor sechs Wochen ein Vorzelt für einen QEK-Junior (Kult-Wohnwagen aus der DDR) im Internet bestellt.
Das Zelt wurde als "Vorzelt "QEK-Family" für Qek Junior, usw. ..." angegeben, siehe hier:
http://www.trabiteile.de/product_info.php/products_id/2351
Nun ist mir klar, dass das zweiwöchtige Rückgaberecht dazu dienst, sowas auszuprobieren. Es hat nur leider eine Woche durchgeregnet und meine Eltern wollten das Zelt nicht schmutzig machen. Danach ist meine Mutter ins Krankenhaus gekommen, sodass das Ganze zur Nebensache wurde.
An diesem Wochenende stellte sich nun heraus, dass das Zelt - obwohl explizit dafür ausgegeben(!) - hinten und vorne nicht passt. Das liegt auch daran, dass es sich wohl um ein Universalzelt handelt, wie ihnen jetzt erst klar wurde.
Dies liest sich meines Erachtens jedoch anders, ionsbesondere wegen der Formulierung "Vorzelt "QEK-Family" für Qek Junior, [...]". Dies impliziert meines Erachtens, dass es sich in erster Linie um ein Vorzelt, passend für den genannten Typ handelt und darüber hinaus eben auch für andere Wohnwagen, etc. geeignet ist.
Ich habe nun den Internet-Verkäufer angeschrieben und darauf hingewiesen, dass es nicht passt und dies einen Mangel darstellt. Aus diesem Grunde würden meine Eltern gerne den Kauf widerrufen. Auch habe ich erwähnt, dass das Zelt in absolut neuwertigem Top-Zustand befindet.
Der Händler argumentiert nun mit "Er hätte noch nicht einen Widerruf bei diesem Zelt gehabt und dies sei auch nicht mit einkalkuliert.". Er könne daher nur einen Umtausch gegen Erstattung von 80% des Kaufpreises anbieten.
Ich habe dann noch einmal nachgesetzt und ihn freundlich darauf hingewiesen, dass ihm das Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz als Online-Händler doch ein Begriff sein sollte und es doch sehr verwunderlich sei, dass so etwas nicht zur Kalkulation gehöre. Darüber hinaus seien "Noch nie Probleme gehabt." und "Alle Kunden immer zufrieden" doch sehr vage Behauptungen, die keine Standhaftigkeit hätten. (Das nur mal nebenbei)
Ich habe nun noch einmal den perfekten Zustand hervorgehoben und dass er eben keinen Verlust damit machen würde. Ebendies hätte er innerhalb der 14-tägigen Rückgaberechts ohnehin akzeptieren müssen. Als Entgegenkommen habe ich nun dennoch die Übernahme der Rücksendekosten angeboten und unterstrichen, dass ich einem größeren Streit möchte.
Meine Fragen:
- War mein Vorgehen gerechtfertigt?
- Wer ist im Recht?
- Wie sollte ich weiter verfahren?
Über Antworten würde ich mich freuen!
Danke im Voraus! Peter
2 Antworten
Wenn das Zelt nicht paßt stellt es tatsächlich einen Mangel dar, den man aber auch ggf. dokumentieren sollte (z.B. durch Fotos, oder zumindest an welcher Wand was und wie von den Maßen abweicht). In diesem Fall kann man Nachbesserung verlangen, was wahrscheinlich dann auf einen Umtausch durch den Händler hinausläuft.
Daher würde ich dazu raten das Vorzelt noch einmal aufzubauen damit der Mangel genau dokumentiert werden kann und damit der Händler sich nicht rausreden kann.
Das 14 tägige Rückgaberecht ist erloschen, daher ist der Händler nicht zur Wandlung verpflichtet.
Allerdings kannst du ggf. nach zwei vergeblichen Nachbesserungen durch den Händler auf Wandlung im Rahmen der Gewährleistung bestehen. Hierbei darf der Händler keine Nutzungs oder Gebrauchsspuren in Rechnung stellen, da der Mangel schon gleich von Anfang an bestand, lediglich wenn ihr das Zelt schon länger (Monate) in Gebrauch gehabt hättet, wäre hier ein Abzug möglich. Auch die Kosten für das Einsenden des Vorzeltes sind vom Händler zu tragen. (Soweit eine berechtigte Reklamation vorliegt).
Also mache dem Händler nicht zu viele Zugeständnisse, das er keine Reklamation in den Verkaufspreis einrechnet ist sein Problem, dann hat er falsch kalkuliert und das ist sein Problem.
Gewährleistung findet ihr im BGB §437-443 z.B. bei dejure.org
Hallo :)
Wie geht der Bericht weiter?
Eine Reklamation muss der Händler übrigens nicht mal zwingend einrechnen, weil er sich grundsätzlich bei seinem Lieferanten wiederum schadlos halten kann.
Waren vorgestern beim Anwalt. Der hat das hier genannte bestätigt. Es handelt sich um einen Mangel, der im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nachgebessert werden muss. Da er das selber ausschließt, ist er nun zur Rückabwicklung verpflichtet. Frist läuft noch, ich werde berichten.
Vielen Dank für die Rückmeldung, das hört sich ja gut an!
Freue mich schon auf den Abschluss :)
Wenn der VK Dir nach 6 Wochen (!) kulanterweise noch eine Rückgabe anbietet, obwohl die Widerrufsfrist abgelaufen ist und das Zelt benutzt wurde, solltest Du sehr froh sein und sofort zustimmen - Rückversand auf Deine Kosten.
Einen etwaigen Mangel musst DU beweisen - das kann durchaus streitig sein und zur Einschaltung von teuren Gutachtern führen - Ergebnis offen. Gegen einen bauartbedingten Mangel spricht, wenn der VK viele solcher Zelte ohne bisherige Reklamationen verkauft hat.
Mein RAT:Nimm die 80 Prozent an und sende das Teil auf Deine Kosten in einer versicherten Sendung zurück.
Sehe da, ehrlich gesagt, einen klaren Mangel, wie oben beschrieben. Da ich eine Rechtsschutz habe (und nie nutze), lasse ich es wohl mal drauf ankommen.
Danke trotzdem für deinen Rat. Ich werde berichten!
Danke für deine überaus hilfreiche Einschätzung. Ich hoffe, dass ich mich durchsetzen kann.
Dass ich in der ersten Rückmeldung des Händlers einfach mal geduzt wurde, zeigt die Unseriösität des Händlers.
Ich werde weiter berichten!
Danke!