Umtausch nach Internet-Kauf: Zelt erweist sich als nicht geeignet. Was nun?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das Zelt nicht paßt stellt es tatsächlich einen Mangel dar, den man aber auch ggf. dokumentieren sollte (z.B. durch Fotos, oder zumindest an welcher Wand was und wie von den Maßen abweicht). In diesem Fall kann man Nachbesserung verlangen, was wahrscheinlich dann auf einen Umtausch durch den Händler hinausläuft.

Daher würde ich dazu raten das Vorzelt noch einmal aufzubauen damit der Mangel genau dokumentiert werden kann und damit der Händler sich nicht rausreden kann.

Das 14 tägige Rückgaberecht ist erloschen, daher ist der Händler nicht zur Wandlung verpflichtet.

Allerdings kannst du ggf. nach zwei vergeblichen Nachbesserungen durch den Händler auf Wandlung im Rahmen der Gewährleistung bestehen. Hierbei darf der Händler keine Nutzungs oder Gebrauchsspuren in Rechnung stellen, da der Mangel schon gleich von Anfang an bestand, lediglich wenn ihr das Zelt schon länger (Monate) in Gebrauch gehabt hättet, wäre hier ein Abzug möglich. Auch die Kosten für das Einsenden des Vorzeltes sind vom Händler zu tragen. (Soweit eine berechtigte Reklamation vorliegt).

Also mache dem Händler nicht zu viele Zugeständnisse, das er keine Reklamation in den Verkaufspreis einrechnet ist sein Problem, dann hat er falsch kalkuliert und das ist sein Problem.

Gewährleistung findet ihr im BGB §437-443 z.B. bei dejure.org

lkwpeter 
Beitragsersteller
 04.08.2014, 15:07

Danke für deine überaus hilfreiche Einschätzung. Ich hoffe, dass ich mich durchsetzen kann.

Dass ich in der ersten Rückmeldung des Händlers einfach mal geduzt wurde, zeigt die Unseriösität des Händlers.

Ich werde weiter berichten!

Danke!

Droitteur  07.08.2014, 13:42
@lkwpeter

Hallo :)

Wie geht der Bericht weiter?

Eine Reklamation muss der Händler übrigens nicht mal zwingend einrechnen, weil er sich grundsätzlich bei seinem Lieferanten wiederum schadlos halten kann.

lkwpeter 
Beitragsersteller
 05.09.2014, 08:41
@Droitteur

Waren vorgestern beim Anwalt. Der hat das hier genannte bestätigt. Es handelt sich um einen Mangel, der im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nachgebessert werden muss. Da er das selber ausschließt, ist er nun zur Rückabwicklung verpflichtet. Frist läuft noch, ich werde berichten.

Droitteur  05.09.2014, 10:13
@lkwpeter

Vielen Dank für die Rückmeldung, das hört sich ja gut an!

Freue mich schon auf den Abschluss :)

Wenn der VK Dir nach 6 Wochen (!) kulanterweise noch eine Rückgabe anbietet, obwohl die Widerrufsfrist abgelaufen ist und das Zelt benutzt wurde, solltest Du sehr froh sein und sofort zustimmen - Rückversand auf Deine Kosten.

Einen etwaigen Mangel musst DU beweisen - das kann durchaus streitig sein und zur Einschaltung von teuren Gutachtern führen - Ergebnis offen. Gegen einen bauartbedingten Mangel spricht, wenn der VK viele solcher Zelte ohne bisherige Reklamationen verkauft hat.

Mein RAT:

Nimm die 80 Prozent an und sende das Teil auf Deine Kosten in einer versicherten Sendung zurück.

lkwpeter 
Beitragsersteller
 04.08.2014, 15:04

Sehe da, ehrlich gesagt, einen klaren Mangel, wie oben beschrieben. Da ich eine Rechtsschutz habe (und nie nutze), lasse ich es wohl mal drauf ankommen.

Danke trotzdem für deinen Rat. Ich werde berichten!