Hab ich das Recht auf mein Geld?
Hallo, ich hab folgende Frage.. ich hab mir vor genau 2 wochen fussballschuhe im wert von 70€ gekauft, die neuen? predator, naja egal... auf jeden fall hab ich diese schuhe einmal getragen und dabei ist dann mein zeh dick und blau geworden... zu klein sind sie nicht, hat auch der verkäufer beim kauf gemeint... wahrscheinlich seien die schuhe zu schmal.. und dann bin ich gestern zu intersport gegangen und wollte die schuhe umtauschen... und anstatt mir das geld zurück zu erstatten, gaben sie mir einen gutschein eben im wert von 70€... aber jetzt bin ich ja dazu verpflichtet, bei denen wieder zu kaufen.. und zurzeit reizen mich da im laden keine schuhe.. und deshalb meine frage.. welcher paragraph oder welche verordnung macht klar, dass ich als käufer das recht habe, nach 14 tagen die ware noch zurückzugeben, gleichgültig ob die ware schon benutzt wurde oder nicht... wäre wirklich sehr wichtig..werd dann da heute nochmal hingehen sofern ich hier positive rückmeldung erhalte!
mit freundlichen grüßen andreas elenschleger
8 Antworten
Ich finde, der Verkäufer war schon sehr kulant, die Schuhe überhaupt zurückzunehmen, nachdem Du sie getragen hast. Die sind für den Händler nicht mehr zu verkaufen. Wer will schon getragene Schuhe kaufen? Von daher würde ich sagen, er war schon sehr kulant, die Rückgabe der Schuhe überhaupt zu machen. Soweit mir bekannt, hat ein Händler freie Hand, wie er dem Kunden die Rückgabe vergütet, ob mit Bargeld oder mit Gutschein. Von daher würde ich nicht mehr hingehen und meckern, sondern Dich freuen, dass Du die volle Summe - wenn auch in Form eines Gutscheins - erstattet bekommen hast. Der Gutschein ist ja noch eine Weile gültig, vielleicht findest Du zu einem späteren Zeitpunkt doch noch was Passendes für Dich in dem Laden. Aber auf Bargeld bestehen, kannst Du soweit ich weiß nicht.
Dein Lehrer redet Unsinn.
Er ist wohl nicht auf dem neuesten Stand.
Wie kommst Du darauf, dass Du 14 Tage Zeit hast, etwas zurück zu geben? Wenn eine Ware fehlerhaft ist, dann hast Du einen Gewährleistungsanspruch. Das heißt, der Händler kann die Ware reparieren oder umtauschen. Geld zurück ist ein reine Kulanzsache und jeder Handel kann das selber entscheiden. Hier waren die Schuhe ja noch nicht einmal kaputt. Es lag kein Mangel vor. Sie haben einfach nicht gepasst (zu eng). Du kannst froh sein, dass Du überhaupt einen Gutschein erhalten hast. Der Händler hätte auch sagen können, dass er die Schuhe gar nicht zurücknimmt. Sie waren schließlich auch gebraucht.
ich glaube, die sind nur bei richtigen mängeln verpflichtet, die ware zurück zu nehmen. alles andere ist kulanz und dann können sie dir auch "nur" einen gutschein ausstellen. (laienmeinung)
Das ist vollkommen richtig! daher D.H.
hallo, nach deiner schilderung, hast du keinen rechtsanspruch auf auszahlung des kaufpreises. du hättest nur im rahmen der gesetzlichen gewährleistung bei produktmängel ein recht auf umtausch bzw rückzahlung des kaufpreises oder beseitigung des mangels.... die von dir angesprochene "14 tägige" rückgabe bezieht sich nur auf die sogenannten haustürgeschäfte oder versandgeschäfte, hier kannst du innerhalb dieser frist ohne begründung die ware zurückschicken oder auch einen vertrag kündigen. das wäre z.b. wenn du aus einem katalog oder im internet etwas bestellst oder beim hausbesuch eines versicherungsvertreters einen vertrag unterschreibst. wenn die schuhe keinen mangel habe ist es schon entgegenkommend, wenn das geschäft die schuhe zurückgenommen und du einen gutschein bekommen hast. du hast vielleicht dann noch eine chance, wenn du von dem verkäufer falsch beraten worden bist. ich denke aber vom ablauf wäre es auch jetzt schwierig, da du ja schon im geschäft warst und du einen gutschein bekommen hast, das geschäft würde sich dann bestimmt wundern warum du nicht gleich beim ersten besuch das gesagt hast. aber kannst es ja mal probieren, vielleicht hast du glück - da es dann mehr eine kulanz ist, ist zu empfehlen freundlich und höflich zu fragen... nach dem motto... "so wie es in den wald hinschallt zu kommt es auch zurück"...vielleicht gibt es in der nächsten zeit andere schuhe oder artikel die du gebrauchen kannst und du dafür den gutschein nutzen kannst ... noch eine tipp schau ob der gutschein eine befristung hat... nicht das er dir verfallen kann. wünsche dir mal viel glück!
Ein Gutschein kan nicht mehr verfallen- so viel ich weiß, muss er unbegrenzt gültig sein
Definitiv: Wenn du im Laden etwas kaufst und der Händler nimmt das zurück, ist es immer Kulanz und es bleibt dem Händler überlassen, ob er dir das Geld oder einen Gutschein gibt. Etwas anderes ist es, wenn die Ware defekt ist- dann hättest du Anspruch auf das Geld- aber das ist bei dir ja nicht der Fall.
nicht unbedingt auf das Geld, Gewährleistung kann auch Reparatur oder Austausch sein.
Das stimmt- aber in der Regel wird dann das Geld ausbezahlt- außer der Kunde wünscht den Austausch. Lt. Gesetz hat der Händler sogar das Recht auf 2 Nachbesserungen- danach kann der Kunde Wandlung verlangen. So ist es jedenfalls bei unseren Küchen.
Mhm... sehr komisch da ich ja auf eine Wirtschaftsschule gehe, hab ich das heute ebenfalls meinem Wirtschaftslehrer die Umstände näher gebracht, und er meinte, dass ich das Recht laut einer Verordnung, die er nur nicht wusste, auf mein geld habe...