Hab ich das Recht auf mein Geld?

8 Antworten

Ich finde, der Verkäufer war schon sehr kulant, die Schuhe überhaupt zurückzunehmen, nachdem Du sie getragen hast. Die sind für den Händler nicht mehr zu verkaufen. Wer will schon getragene Schuhe kaufen? Von daher würde ich sagen, er war schon sehr kulant, die Rückgabe der Schuhe überhaupt zu machen. Soweit mir bekannt, hat ein Händler freie Hand, wie er dem Kunden die Rückgabe vergütet, ob mit Bargeld oder mit Gutschein. Von daher würde ich nicht mehr hingehen und meckern, sondern Dich freuen, dass Du die volle Summe - wenn auch in Form eines Gutscheins - erstattet bekommen hast. Der Gutschein ist ja noch eine Weile gültig, vielleicht findest Du zu einem späteren Zeitpunkt doch noch was Passendes für Dich in dem Laden. Aber auf Bargeld bestehen, kannst Du soweit ich weiß nicht.

ESLelle17 
Beitragsersteller
 18.02.2010, 14:49

Mhm... sehr komisch da ich ja auf eine Wirtschaftsschule gehe, hab ich das heute ebenfalls meinem Wirtschaftslehrer die Umstände näher gebracht, und er meinte, dass ich das Recht laut einer Verordnung, die er nur nicht wusste, auf mein geld habe...

schlaubert  18.02.2010, 14:55
@ESLelle17

Dein Lehrer redet Unsinn.

Vicki  19.02.2010, 21:34
@schlaubert

Er ist wohl nicht auf dem neuesten Stand.

Wie kommst Du darauf, dass Du 14 Tage Zeit hast, etwas zurück zu geben? Wenn eine Ware fehlerhaft ist, dann hast Du einen Gewährleistungsanspruch. Das heißt, der Händler kann die Ware reparieren oder umtauschen. Geld zurück ist ein reine Kulanzsache und jeder Handel kann das selber entscheiden. Hier waren die Schuhe ja noch nicht einmal kaputt. Es lag kein Mangel vor. Sie haben einfach nicht gepasst (zu eng). Du kannst froh sein, dass Du überhaupt einen Gutschein erhalten hast. Der Händler hätte auch sagen können, dass er die Schuhe gar nicht zurücknimmt. Sie waren schließlich auch gebraucht.

ich glaube, die sind nur bei richtigen mängeln verpflichtet, die ware zurück zu nehmen. alles andere ist kulanz und dann können sie dir auch "nur" einen gutschein ausstellen. (laienmeinung)

Nolti  18.02.2010, 14:46

Das ist vollkommen richtig! daher D.H.

hallo, nach deiner schilderung, hast du keinen rechtsanspruch auf auszahlung des kaufpreises. du hättest nur im rahmen der gesetzlichen gewährleistung bei produktmängel ein recht auf umtausch bzw rückzahlung des kaufpreises oder beseitigung des mangels.... die von dir angesprochene "14 tägige" rückgabe bezieht sich nur auf die sogenannten haustürgeschäfte oder versandgeschäfte, hier kannst du innerhalb dieser frist ohne begründung die ware zurückschicken oder auch einen vertrag kündigen. das wäre z.b. wenn du aus einem katalog oder im internet etwas bestellst oder beim hausbesuch eines versicherungsvertreters einen vertrag unterschreibst. wenn die schuhe keinen mangel habe ist es schon entgegenkommend, wenn das geschäft die schuhe zurückgenommen und du einen gutschein bekommen hast. du hast vielleicht dann noch eine chance, wenn du von dem verkäufer falsch beraten worden bist. ich denke aber vom ablauf wäre es auch jetzt schwierig, da du ja schon im geschäft warst und du einen gutschein bekommen hast, das geschäft würde sich dann bestimmt wundern warum du nicht gleich beim ersten besuch das gesagt hast. aber kannst es ja mal probieren, vielleicht hast du glück - da es dann mehr eine kulanz ist, ist zu empfehlen freundlich und höflich zu fragen... nach dem motto... "so wie es in den wald hinschallt zu kommt es auch zurück"...vielleicht gibt es in der nächsten zeit andere schuhe oder artikel die du gebrauchen kannst und du dafür den gutschein nutzen kannst ... noch eine tipp schau ob der gutschein eine befristung hat... nicht das er dir verfallen kann. wünsche dir mal viel glück!

Nolti  20.02.2010, 05:01

Ein Gutschein kan nicht mehr verfallen- so viel ich weiß, muss er unbegrenzt gültig sein

Definitiv: Wenn du im Laden etwas kaufst und der Händler nimmt das zurück, ist es immer Kulanz und es bleibt dem Händler überlassen, ob er dir das Geld oder einen Gutschein gibt. Etwas anderes ist es, wenn die Ware defekt ist- dann hättest du Anspruch auf das Geld- aber das ist bei dir ja nicht der Fall.

jofischi  18.02.2010, 14:47

nicht unbedingt auf das Geld, Gewährleistung kann auch Reparatur oder Austausch sein.

Nolti  18.02.2010, 14:49
@jofischi

Das stimmt- aber in der Regel wird dann das Geld ausbezahlt- außer der Kunde wünscht den Austausch. Lt. Gesetz hat der Händler sogar das Recht auf 2 Nachbesserungen- danach kann der Kunde Wandlung verlangen. So ist es jedenfalls bei unseren Küchen.