Kaufvertrag Wohnung - Kaufpreisausweisung

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Die konkrete Frage ist von den Kollegen schon beantwortet worden. Dennoch möchte ich noch etwas Grundsätzliches beitragen.

Es erschreckt mich immer wieder, dass Käufer und Verkäufer im Rahmen von Grundstückskaufverträgen Rat von Dritten (meist Laien) einholen, ohne direkt den Notar zu fragen.

Ein Notar ist ein unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Parteien. Hierbei betreut er die Beteiligten bei diesem folgenreichen Rechtsgeschäften. Er entwirft Verträge und berät die Parteien. Er hat sich davon zu überzeugen, dass bei Beurkundungen der Wille der Beteiligten unzweideutig niedergeschrieben wird. Er sorgt bei der Vertragsgestaltung dafür, dass Risiken vermieden und die Beteiligten über solche aufgeklärt werden. Deshalb ist gerade bei Grundstückskaufverträgen die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben.

Der Notar ist also kein überteuerter „Vorleser“ , sondern eine notwendige und sinnvolle „Einrichtung“ .

Fazit: bei so schwedrwiegenden Dingen keine „Laien“, sondern lieber gleich den erfahrenen Notar fragen, es ist seine Aufgabe professionelle Antworten zu geben. Beste Grüße

Völlig normale Vogehensweise, die Ihnen die Kosten der Hinterlegung erspart, da Sie mit befreiender Wirkung u.a. unmittelbar an die im Gundbuch eingetragenen Gläubiger zur Lastenfreistellung des Grundbesitzes hinsichtlich nicht übernommener Lasten leisten können! Der Notar beschafft vorab die Löschungsbewilligungen, bevor er Ihnen die Fälligkeitsmitteilung sendet.

Ja, das ist normal, dass das kein normales Deutsch ist. Der Notar ist allerdings verpflichtet, dir dies verständlich zu erklären und dich ggf. auf Fallstricke aufmerksam zu machen. Deshalb, ruf ruhig beim Notar an und frag' nach, wenn du etwas nicht verstehst.

Der Text ist in Ordnung. Lass Die aber vom Notar den Text ruhig vor der Unterschrift erklären.