Hauskauf: Kaufpreiszahlung vor Räumung?

3 Antworten

Das ist nicht korrekt! Wenn der Kaufpreis geflossen ist, steht die der Schlüssel zu, somit auch die Immobilie! Es muss ein Kaufvertrag geschlossen werden, wo alle Bedingungen fest geklärt sind!

peterobm  08.06.2018, 09:07

die Modalitäten stehen im notariellem Kaufvertrag. Erst mit Eintragung im Grundbuch erfolgt der Besitzwechsel. Nicht bei Zahlung des Kaufpreises.

Claudi3185  08.06.2018, 13:16
@peterobm

Man wird als Käufer bevor der Kaufpreis fließt, im Grundbuch vorgemerkt und nach Zahlung fest eingetragen. So war es bei uns. Es sollte im KV geregelt sein, dass die Immobilie leer übergeben wird und das eine Vorrausetzung für die Kaufpreiszahlung ist.

Claudi3185  08.06.2018, 13:20
@Claudi3185

Man sollte die Immobilie so oder so nochmal im geräumten Zustand besichtigen um wirklich Mängel ausschließen zu können. Bestenfalls sogar noch mal einen Gutachter durch gehen lassen, natürlich auf eigene Kosten. Ich würde nicht bezahlen bevor die Immobilie geräumt ist, das wäre mir zu riskant. Es geht ja schließlich um eine Menge Geld!

Bunes:

Die Zahlung des Kaufpreises vor der besenreinen Räumnung und lastenfreien Besitzübergabe des Objekts an dich zur Eigennutzung birgt die große Gefahr, dass du mit einem grossen Kosten- und Zeitaufwand zunächst einen Räumungstitel gg. den Verkäufe erwirken und auch erfolgreich durchsetzen musst.

Problematisch wird es für den Fall, dass du keine angemessene Nutzungsentschädigung vereinbart hast und auch keine erhälst und bereits Bereitstellungszinsen für Fremdgelder anfallen und du ins Hotel mit der Kostenfolge ziehen musst.

Rat: Vorzeitige Zahlung des Kaufpreises ablehnen.

bunes 
Beitragsersteller
 08.06.2018, 11:54

Ja genauso steht es auch im Kaufvertrag drin.
Der Notar stellt den Kaufpreis fällig, Ich (Käufer) überzeuge mich vom besenreinen und geräumten Zustand der Immobilie, Ich (Käufer) überweise den Kaufpreis, die Verkäufer übergeben mir die Schlüssel.
Das Problem ist, dass die Verkäufer mir am Telefon mitgeteilt haben, dass sie nicht ausziehen, bevor das Geld auf ihrem Konto ist.
Ich habe ihnen vergeblich versucht zu erklären, dass sie den Kaufvertrag so unterschrieben haben und das diese Vorgehensweise ganz normal ist.

Claudi3185  08.06.2018, 13:25
@bunes

Ich würde mich nicht darauf einlassen! Es geht um eine Menge Geld. Das Haus muss geräumt und komplett leer sein, damit der Kaufpreis fließen kann. Die Verkäufer haben sich an den Vertrag zu halten.

Gustavolo  08.06.2018, 15:36
@bunes

Es wird gezweifelt: Verkäufer räumen und übergeben nicht rechtzeitig / Käufer zahlen nicht oder erst verspätet.

Lösungsversuch, der vorher mit den Verkäufern zuverlässig abzukären ist:

Hinterlege auf Kosten der Verkäufer den vollen Kaufpreis beim Notar auf Anderkonto und weise den Notar an, das Geld Zug um Zug gegen Erfüllung der Auflagen an die Verkäufer weiterzuleiten. Dann hätten die Verkäufer doch die Gewähr, dass die Zahlung des vollen Kaufpreises sichergestellt ist.

Vielleicht übernimmt auch die Bank die treuhänderische Abwicklumg.

im Kaufvertrag werden solche Sachen niedergeschrieben. Um Eigentümer zu werden muss vorher bezahlt werden. Daneben wird im KV der Eigentumsübergang genannt. Bis zu dem Datum hat der Ehemalige Zeit das Haus zu verlassen.

der Kaufvertrag wird vor einem Notar geschlossen

Zieht er nicht aus, so muss eine Zwangsräumung beantragt werden; die Kosten können vom Verursacher eingetrieben werden.