Praktikum im elterlichen Betrieb - Kindergeld?

1 Antwort

1.) Wenn dich das Praktikum auf eine Ausbildung vorbereitet,dann steht dir bzw.deinen Eltern auch Kindergeld zu.

2.) Ist das dann der Fall und du kannst das belegen,dann kann Kindergeld rückwirkend bis zu 4 Jahre nachgezahlt werden.

3.) Man sollte sich von jeder Bewerbung eine Kopie machen und das sollte als Beleg ausreichend sein,der Familienkasse ist das selber hinreichend bekannt,das man nicht auf jede Bewerbung eine Absage oder überhaupt Antwort bekommt.

Baoiix3 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 09:12

Vielen Dank. Meinst du die Bescheinigungen der Praktika würden genügen ? Also ich habe beim 1. Praktika den Bürokaufmann ausgeübt und beim 2. Medienkaufmann. Momentan habe ich eine Lehre als Groß und Außenhandelskaufmann angefangen

isomatte  24.11.2014, 09:29
@Baoiix3

Normalerweise wird man ja in jedem Praktikum auf etwas vorbereitet,also ausgebildet bzw.vorbereitet,deshalb müsste das als Anspruchsvoraussetzung ausreichend sein und wenn du das belegen kannst,wird das schon OK sein !