Praktikum im elterlichen Betrieb - Kindergeld?
Ich gehe seit Februar nicht mehr zur Schule. In der Zeit von Februar bis August habe ich, dann zwei Praktika gemacht. Einmal im elterlichen Betrieb für 3 Monate und die restlichen Monate habe ich bei einem Mediendesigner (Kleingewerbe) mein Praktikum gemacht. Außerdem habe ich Zuhause noch einige Bewerbungen geschrieben, nur ich habe leider keine Antworten von den Betrieben bekommen. Nun war ich diese Woche beim Amt, da ich seit Juli kein Kindergeld mehr bekomme und die gute Frau sagte mir, dass ich in der Zeit von Februar bis Juli einen Nachweis haben muss, was ich gemacht habe, ansonsten müsste ich das Geld zurück zahlen
Meine Fragen sind nun: 1. reichen die Bescheinigungen von den beiden Praktika oder wird es garnicht angerechnet? 2. bekomme ich dann für den August Kindergeld nachgezahlt? ( wenn die Praktika reichen) 3. wie soll ich es beweisen, dass ich Bewerbungen geschrieben und abgeschickt habe ohne Absagen ?
1 Antwort
1.) Wenn dich das Praktikum auf eine Ausbildung vorbereitet,dann steht dir bzw.deinen Eltern auch Kindergeld zu.
2.) Ist das dann der Fall und du kannst das belegen,dann kann Kindergeld rückwirkend bis zu 4 Jahre nachgezahlt werden.
3.) Man sollte sich von jeder Bewerbung eine Kopie machen und das sollte als Beleg ausreichend sein,der Familienkasse ist das selber hinreichend bekannt,das man nicht auf jede Bewerbung eine Absage oder überhaupt Antwort bekommt.
Normalerweise wird man ja in jedem Praktikum auf etwas vorbereitet,also ausgebildet bzw.vorbereitet,deshalb müsste das als Anspruchsvoraussetzung ausreichend sein und wenn du das belegen kannst,wird das schon OK sein !
Vielen Dank. Meinst du die Bescheinigungen der Praktika würden genügen ? Also ich habe beim 1. Praktika den Bürokaufmann ausgeübt und beim 2. Medienkaufmann. Momentan habe ich eine Lehre als Groß und Außenhandelskaufmann angefangen