Kindergeld und Unterhalt während Praktika?
Ich will nach dem Abitur Praktika machen, weil ich nicht genau weiß, was ich machen soll. Ich würde dann mehrere "kleine" Praktika in verschiedenen Berufen machen (immer ca. 2-4 Wochen pro Betrieb/Beruf). Ist es möglich, währenddessen durchgehend weiter Kindergeld und Unterhalt zu beziehen?
2 Antworten
Das Kindergeld steht grundsätzlich deinen Eltern zu, wenn du 18 bist, dann sind sie nur berechtigt, wenn du in Schule bzw. Ausbildung bist oder wenigstens ausbildungssuchend gemeldet bist bei der Arbeitsagentur.
Der Unterhalt muss vom Unterhaltspflichtigten für ein volljähriges Kind nur gezahlt werden, wenn dieses noch in Schule/Studium oder Ausbildung befindet (wobei eine Übergangszeit zwischen Schule und Studium/Ausbildung) von bis zu 4 Monaten akzeptabel ist.
Aber unbefristet und ohne Ausbildungsziel diverse Praktika machen, da entfällt der Unterhaltsanspruch (aber du hast ja auch eigenes Einkommen während der Praktika).
Nach dem Abitur wirst du vermutlich bereits volljährig sein - und bist dann somit vorrangig allein für deinen Lebensunterhalt verantwortlich.
Nur, wenn du eine Ausbildung/ Studium beginnen würdest (bzw. in einer kurzen Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn von max. vier Monaten), bestünde dann ggf. noch Anspruch auf Unterhalt von den Eltern (von beiden!) und diese könnten dann auch weiterhin Kindergeld für dich beanspruchen. Ansonsten müsstest du deinen Lebensunterhalt selbst verdienen.
Sollte für die anstehende Ausbildung/ Studium allerdings ein Praktikum zwingend erforderlich ("vorgeschrieben") sein, würde dieses bereits als Ausbildungsbestandteil gelten - und dann auch ein Unterhaltsanspruch bestehen.
Ich will nach dem Abitur Praktika machen, weil ich nicht genau weiß, was ich machen soll.
Das trifft bei dir aber nicht zu. Du müsstest dich also in dieser Zeit von dem finanzieren, was du während der Praktika verdienst. Solltest du beim Jobcenter "Ausbildung suchend" gemeldet sein (und entsprechende Bewerbungen erfolgen...), bestünde Anspruch auf das Kindergeld.