Hallo, ich habe eine Frage und zwar, ich schließe meine Ausbildung ende Juli ab, bekomme ich dann im August noch Kindergeld?

4 Antworten

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Für arbeitslose Kinder, bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres,die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind,kann Kindergeld weiterhin gezahlt werden !

Würdest du übernommen werden oder nahtlos in einem anderen Betrieb weiter arbeiten,dann würde dir nur noch im Juli Kindergeld zustehen,weil du da deine Ausbildung dann beendet hast,auch wenn in deinem Ausbildungsvertrag ggf. etwas anderes stehen würde.

Himmelblau12345 
Beitragsersteller
 14.07.2015, 17:16

Danke. Werde übernommen also bin nicht arbeitslos

Nein. Falls die Familienkasse ausversehen noch was zahlt, dann wird es zurückgefordert werden.

Eine Ausnahme ist wenn du z.B. direkt im Oktober ein Studium aufnimmst, dann bekommst du weiter Kindergeld auch für die Übergangszeit.

Nein, ausser du machst einen weiteren Ausbildungsschritt gleich im Anschluss. Wird es im August noch ausgezahlt (bei mir haben sie vorher nachgefragt und bereits einen Monat vorher die Zahlungen beendet), musst du das Geld zurueckzahlen.

nein solltest du eigentlich nicht