Kindergeld und Versicherung zwischen zwei Ausbildungen?
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine kurze Frage und zwar habe ich vor meine jetzige Ausbildung abzubrechen um dann in einen neuen Bereich einzusteigen. Kündigen möchte ich so, dass ich einen Monat zwischen den beiden Ausbildungsverhältnisse hatte (also z.B kündige ich zum 30. Juni und am 01. August wäre ich wieder beschäftigt) also im Juli wäre ich so gesagt "Arbeitslos".
Ich bin ja 21 Jahre alt, wie ist das dann mit dem Kindergeld und die Versicherung, werden die beide für den einen Monat weitergezahlt?
4 Antworten
Wenn der Familienkasse der Abbruch und eine neue Ausbildung zum nächst möglichen Beginn nachgewiesen wird, oder Du dich ausbildungssuchend meldest, kann es Kindergeld bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres geben.
Eine Nachversicherungspflicht beträgt 1 Monat, wenn Du innerhalb dieser Frist eine neue Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beginnst bzw. ALG - 1 beantragst und auch Anspruch hast, gibt es mit der KV - keine Probleme.
Unter 23 kannst Du auch kostenlos in der Familienversicherung mitversichert werden, wenn die Eltern in einer gesetzlichen Pflichtversicherung und nicht privat versichert sind.
Danke dir für deinen Stern !
Wenn schon feststeht, wann die zweite Ausbildung beginnt, dann ist auch für die Übergangszeit Kindergeld möglich. Evtl. bist du dann auch wieder berechtigt zur Familienversicherung.
Wenn du schon 12 Monate in der ersten Ausbildung warst, hättest du ja Anspruch auf AlG 1 und wärst darüber auch krankenversichert.
Anscheinend ist ja die nächste Ausbildung bereits fest eingeplant.
Also der Kindergeldanspruch bei "Arbeitsuchend" gemeldet ist leider begrenzt im Alter und Verdienst:
Ab Ausbildungsbeginn besteht dann wieder für die Eltern der Kindergeldansruch!
Da du schon 21 Jahre alt bist, solltest du dich nicht als "Arbeitsuchend" melden sondern bei deiner Berufsberatung als "Ausbildungsplatzsuchend", dann besteht lückenloser Kindergeldanspruch!
Oder falls der Ausbildungsvertrag bereits vorliegt, kannst du ja diesen vorlegen bei der zuständigen Familienkasse.
Ausserdem bist du beim Arbeitgeberwechsel in der bisherigen Krankenkasse noch 1 Monat weiterversichert ;-)
?? Sie wäre nicht arbeitssuchend, sondern wartet auf einen neuerlichen Ausbildungsbeginn.
Dann besteht auch lückenloser Kindergeldanspruch...
Wenn Du bis dahin eine bezahlte Ausbildung machst, kannst Du Dich für den Moat zwischen den beiden Ausbildungen über einen Deiner Elternteile ( soweit diese in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind ) beitragsfrei familienversichern.
Wie lange ist man nach der Kündigung noch krankenversichert?
Früher war es möglich, dass du nach einer Kündigung ohne Krankenversicherung dastandest. Seit 2013 besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Wenn du nicht anderweitig versichert bist, bist Du trotzdem noch einen Monat weiter gesetzlich versichert.
Ich weiß - nur das mit der Familienversicherung ist so jungen Menschen meist einfacher zu vermitteln.
Ja, aber die Eltern müssen den Antrag/Fragebogen ausfüllen und so ist der Fragesteller automatisch weiterversichert für 1 Monat ;-)
Lieber DerHans, ab dem 21. Lj. scheidet leider der Kindergeldanspruch bei Arbeitsuchend gemeldet aus :-((