Kindergeld Sommersemester

2 Antworten

Die Frage kann Dir nur die Kindergeldstelle der Arbeitsagentur genau beantworten.Du wirst wohl dort nachfragen müssen.

du hast immer anspruch auf kindergeld (bzw,. deine eltern für dich) wenn du unter 25 bist und in ausbildung (dazu gehört das studium ja auch).

auch wenn du die übergangszeit von 4 monaten überschritten hast (zwischen abitur und studium) wirst du kindergeld bekommen, wenn du dann eingeschrieben bist,.

du hättest auch welches bekommen, wenn du dich "ausbildungssuchend gemeldet hätetst.

ist die frage damit beantwortet? du gibst so viele infos, aber die finde ich einfach nicht relevant.

MaaMii123 
Beitragsersteller
 21.06.2012, 21:48

Ich habe sehr viel genannt, da ich nicht genau wusste was wirklich dafür relevant ist ;-) muss ich sie ausbildungssuche nicht nachweisen? Vielen Dank für den Tipp!

comedyla  21.06.2012, 19:54

bei der 4monats klausel geht es ja nicht darum wann du dich bewirbst, sondern ob zwischen zwei ausbildungsschnitten nicht mehr als 4 monate dazwischen liegen. das war bei dir ja der fall... deswegen gibt es dann auch kein kindergeld mehr, wenn du danach in keiner neuen ausbildung bist...

MaaMii123 
Beitragsersteller
 21.06.2012, 20:30
@comedyla

also verfällt mein kindergeld! in welchem zeitraum hätte denn mein praktikum für das sommersemester studiengeld sein sollen? (ich könnte ja theoretisch jetzt noch ein praktikum machen, oder?)

Vielen Dank für deine Antwort. Sie war sehr hilfreich!

comedyla  21.06.2012, 21:22
@MaaMii123

in welchem zeitraum hätte denn mein praktikum für das sommersemester studiengeld sein sollen?

waas? ;.D was hätte studiengeld sein sollen?

war das praktikum denn irgendwie vorgeschrieben? oder war das nur sinnvolle zeitüberbrückung?

wie hast du denn die zeit jetzt von abi bis heute überbrückt? du hast letztes jahr abi gemacht, kein studienplatz bekommen und jetzt bist du ja 1 jahr ohne was (abgesehen von praktkum)

MaaMii123 
Beitragsersteller
 21.06.2012, 21:36
@comedyla

oh und ich wollte nicht studiengeld sondern kindergeld schreiben :-)

und wenn man ein praktikum nachweisen kann das mindestens 3 monate andauert dann bekommt man trotzdem kindergeld.

in dem jahr habe ich gejobt und viel für meine mappe für die bewerbung gemacht. an der hochschule an der ich studieren möchte, kann man sich nur fürs wintersemester bewerben... (aber das berücksichtigen sie ja nicht?!)

comedyla  21.06.2012, 21:44
@MaaMii123

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/praktikum.php?seite=9

hast du denn einen neuen antrag gestellt nach den 4 monaten übergangszeit?

ich versteh nicht ganz die frage:

du redest immer von sommersemester? aber du bist ja gar nicht eingeschrieben? Bis november hattest du ein praktikum.

wenn du dich ab dezember weder ausbildungssuchend gemeldet hast noch ein Praktikum hattest, noch eine ausbildung hattest, noch dich an einer uni hast einschreiben lassen, hast du keinen anspruch auf Kindergeld ab Dez.

wenn du ab okt 2012 einen studienplatz hast ist es vollkommen egal ob du vorher kindergeld bekommen hast oder nicht. ab okt bist du dann student und somit in ausbildung und hast wieder die vorausetzungen für Kindergeld.

was hat denn jetzt das sommersemester damit zu tun?

MaaMii123 
Beitragsersteller
 21.06.2012, 21:54
@comedyla

Vielen Dank!