Besteht Anspruch auf das Kindergeld weiterhin, wenn man die Schule wechselt?
Ein Kind meldet sich vor den Sommerferien also im Juli von einer Schule ab und meldet sich für eine andere Schule an, wo dann ab September unterrichtet wird. Hat das Kind dann Anspruch auf das Kindergeld für den Monat August ? Im August hat es sich in die neue Schule einschreiben lassen.
5 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Kindergeld, Ausbildung und Studium
Bis zum 18. Lebensjahr besteht immer Kindergeldanspruch - egal ob Schule oder nicht...
Gruß siola55
Wenn Du noch minderjährig bist, ganz sicher!
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ist die Unterbrechung nicht mehr als 4 Monate, zahlt die Familienkasse immer weiter.
Unter 18 Jahre gibt es das Kindergeld ohne Nachweis.
kurz ja solang Schulpflicht, bzw weiterführende Schule gegeben ist und du noch zu Hause lebst.