ausbildung abgebrochen kindergeld zurückzahlen?
guten tag leute ich habe oktober 2013 bis juli 2016 einen ausbildungvertag gehabt doch die ausbildung februar 2016 abgebrochen und das wegen kindergeld nicht abgemeldet. meine frage ist nun muss ich die ganzen 3 jahre zurückzahlen oder nur das was ich nicht abgemeldet habe (februar bis juli). bitte um hilfe
5 Antworten
Das Kindergeld ist ab dem Zeitpunkt des Ausbildungsabbruchs rückforderbar.
Wenn man Dir draufkommt, musst Du natürlich den gesamten Betrag, den Du unberechtigt bezogen hast zurückzahlen, und zwar ab dem Zeitpunkt an dem der Abbruch erfolgte.
kommt drauf an was du nach Februar 16 gemacht hast?
während der ausbildung bekommst du kindergeld. wenn du nach februar z.b. gearbeitet hast, musst du februar bis juli zurückzahlen
das hatte ich geschrieben ja
Wenn du vorher gezahlt hast musst du es nicht nachzahlen ansonsten schon.
Mein Vater hat nicht gezahlt und jetzt muss er alles nachzahlen das wird ihm schon automatisch von seinem Konto abgebucht also es war zumindest so.
Ja dann musst es zurück zahlen :-)
die 6 monate habe ich nicht zurückgezahlt habe gestern erst ein brief bekommen
Nur Februar bis Juni.
Habe gestern einen derartigen Bescheid meines Stiefsohnes in der Hand gehabt. Die Kindergeldstelle vom AA kann nur das zurückfordern, worauf kein Anspruch besteht / bestand. Da Du bis Januar im Ausbildungsverhältnis standest, steht dir auch das Kindergeld bis Januar zu. Bei einem "netten" Sachbearbeiter evtl sogar noch Februar.
Mein anwalt ist der meinung das ich alles zurückzahlen soll.
aber ich muss nicht die ganzen 3 jahre zurückzahlen nur die 6 monate richtig?