Planschbecken füllen mit Gemeinschaftswasser - erlaubt?
Wir wohnen in einem Haus mit 6 Parteien, davon sind 4 Eigentümer und 2 Mieter. Wie oft gibt es auch bei uns eine Frau die ständig quer treibt. Jetzt hat sie eine junge Familie auf den Kieker, die das Planschbecken mit Wasser aus dem Keller ,also der Gemeinschaft gefüllt hat. Weiß jemand, ob es da irgendwelche Urteile gibt? Es wird ja nun nicht ewig heiß bleiben und alle anderen haben ja auch nichts dagegen.
7 Antworten
Auch wenn ich solche Quertreiber nicht mag. Aber was Recht ist sollte auch Recht bleiben. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber so etwas lässt sich, wenn man es objektiv betrachtet ganz leicht beantworten. Das Wasser, das genutzt wurde, bezahlt die Gemeinschaft. Wenn dieser das Becken gehört, und es der Gemeinschaft zur Verfügung steht, und die Gemeinschaft sich einig ist, kann das Wasser selbstverständlich auch aus der Gemeinschaft gezahlt werden. Wenn aber keine Einigkeit besteht, und es das Becken einer einzelnen Familie ist oder es der Gemeinschaft nicht zur Verfügung steht, dann kann das Wasser auch nicht dem Gemeinschaftsanschluss entnommen werden.
Wie gesagt, das ist meine persönliche Meinung. Vielleicht solltet ihr das einmal zum Thema einer Wohnungseigentümerversammlung machen.
Sind das alles nur Meinungen oder fundierte Antworten? Anderes Beispiel, genau dasselbe Thema: warum soll ich als Mieter die Gemeinkosten bezahlen, wenn ein anderer Mieter der Meinung ist, er muss jeden Abend den Rasen 2h wässern?
Ich könnte mir vorstellen, dass nach Gebrauch des Planschbeckens, dies Wasser genutzt wird, um die Pflanzen im Garten zu wässern. Dann ist das Gemeinschaftswasser ja einem Gemeinschaftszweck zugeführt und die liebe Seele hat Ruh.
Dann spendieren die Eltern der Planscher mal dem Rosenbusch einen kräfigen Guss mit "Privatwasser". Das gleicht sich dann aus.
Wem gehören die Pflanzen? Allen zusammen oder einzelnen?
Wenn einzelnen, dann müsste man da auch drüber nachdenken, das auch privat zu gießen.
Planschbeckenwasser kommt auch dem Garten zugute.
Gut, dass wir ein eigenes Haus haben und solche Probleme nicht haben. Soviel wird wohl durchs Planschen nicht verloren gehen. Und abends freut sich der Rasen über Wasser.
Wir haben auch lange in einem Mehrfamilienhaus gewohnt. Hat man Wasser für seine eigenen Zwecke verwendet, musste man sein eigenes nehmen (eben Planschbecken befüllen, Auto waschen usw.). Das gemeinsame Wasser wurde bspw. nur zum gießen der gemeinsamen Anlage verwendet. Ist für mich aber auch irgendwie logisch! Die rechtliche Grundlage kenne ich leider aber nicht!
Die Dame mit dem Planschbecken muß das Becken mit dem Wasser füllen, für das sie auch alleine die Wasserkosten zahlt! Alles andere ist zwar kleinlich aber erfüllt einen Straftatbestand und kann die fristlose Wohnungskündigung nach sich ziehen, soweit es sich bei dem Täter um einen Mieter handelt!
Dabei berücksichtigst Du aber nicht den µ, der verdunstet ;-)