Gibt es Regelungen zum Lüften bei Eigentümergemeinschaften?

4 Antworten

Die Frage nach rechtlichen Regelungen diesbezüglich kann ich leider nicht beantworten, aber vielleicht ein wenig bauphysikalische Argumentationshilfe liefern:

Jetzt, im Frühjahr, den Keller lüften zu wollen, ist eine sehr schlechte Idee. Man holt sich damit u.U. jede Menge Feuchtigkeit hinein, bewirkt also genau das Gegenteil von dem, was mutmaßlich beabsichtigt ist. Jedenfalls wenn der Keller unbeheizt ist und die Wände nicht sehr gut gedämmt sind.

Die Wände dürften dann vom Winter noch recht kühl sein. Wenn man dann die warme Frühlingsluft reinlässt, die eine viel höhere absolute Luftfeuchtigkeit haben kann als kalte Luft, dann kondensiert das Wasser ggf. an Wänden, Boden und Decke, genau wie an einer Getränkeflasche, wenn du sie im Sommer aus dem Kühlschrank nimmst.

Falls also an euren Kellerwänden das Wasser herunterlaufen sollte, oder Schimmel und andere Pilze gedeihen, kannst du dich dafür bei deinen Nachbarn bedanken.

Bs007 
Beitragsersteller
 07.05.2022, 05:33

Vielen Dank für die Rückmeldung! Mit logischen Argumenten kommt man bei meinen Nachbarn nur leider nicht sehr weit 🙈. Wir haben hier ein älteres Haus, was generell keinen ganz trockenen Keller hat. Meine Nachbarn versuchen nun aber einen Wohnkeller daraus zu machen. Anstatt aber den Keller von außen trocken zu legen, versuchen sie das von innen u.a. durch dauerhaftes Lüften. An mehreren kellerwänden haben die nun auch, natürlich ohne meine Zustimmung, eine schwimmbeckenfarbe angebracht. Hier sagt sogar der Hersteller, dass die Farbe nicht für innen geeignet ist und dem Sicherheitsdatenblatt nach zu urteilen, sicher auch gesundheitlich nicht ganz unbedenklich ist (und das finde ich in der Schwangerschaft gerade gar nicht lustig). Aber wie gesagt, sie sind der Meinung, dass das alles so richtig ist...

Nein, es gibt dazu keine gesetzlichen Regelungen und selbst eine mehrheitlich beschlossene Hausordnung kann den Miteigentümer eventuell nur überzeugen, aber nicht dazu zwingen.

Lüften in den Gemeinschaftsräumen steht jedem Miteigentümer zu - selbst ein Gemeinschaftsbeschluss könnte daran nichts ändern. Man könnte Gitter o. ä. Schutzeinrichtungen an den entsprechenden Kellerfenstern beschließen - aber da die was kosten wirst du da wahrscheinlich keine Mehrheit bekommen.

Vereinbarungen liegen im Grundbuch, in der Teilungserklärung.

Und Hausrat, der ist doch sowieso nur abgesichert im eigenen Haushalt, also nicht in fremden Räumen.

Es sei denn, es greift die Außenversicherung.

Und bei grober Fahrlässigkeit nicht leisten machen ja nur die Billigstvarianten einiger Makler.

Da sollte mal mit dem geredet werden, vielleicht muss ja nur ein neuer her, der dass verkaufen darf/kann, was benötigt wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Bs007 
Beitragsersteller
 10.05.2022, 20:09

Mein hausrat im Keller ist versichert. Die Versicherung zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit im Falle eines Einbruchsdiebstahls. Wenn die Fenster offen stehen und keiner im Keller ist, handelt es sich aber nicht um einen Einbruch sondern nur um Diebstahl. Dann zahlt die Versicherung nicht.

schleudermaxe  10.05.2022, 20:55
@Bs007

Sehe ich nicht so, steht auch so nicht in den Spielregeln, zudem kann jeder Bewohner an Deine Sachen, ohne über Tür und Fenster zu müssen.

Versichert wären sie in Deinem Keller, der verschlossen ist. Fahrräder sind ja im freien Keller auch nicht versichert.

Dann setell deine Sachen nicht in die Gemeinschaftsräume.

Bs007 
Beitragsersteller
 06.05.2022, 13:22

Das beantwortet jetzt leider nicht meine Frage!

Im übrigen gibt es zum Beispiel nur einen Waschmaschinenanschluss im Gemeinschaftsraum im Keller. Die Waschmaschine kann ich also leider nicht irgendwo anders hinstellen.

schleudermaxe  06.05.2022, 14:19
@Bs007

Sowas gibts, wenn die Eigentümer sowas so bestellen.

Da freut sich auch oft der Mieteigentümer, wenn er für andere mitbezahlen darf.

holgerholger  06.05.2022, 22:40
@Bs007

Die wird aber auch eher selten geklaut.