Muss eine Brandschutztür zum Heizungskeller immer verschlossen sein bzw. darf sie abgeschlossen sein??
In einem 2-Familienhaus gibt es einen Heizungsraum der mit einer Brandschutztür versehen ist, die auch so eingehängt ist, dass sie automatisch ins Schloss fällt. Ein Eigentümer weigert sich permanent, die Tür zu schließen indem er einen Türstopper vor die Tür stellt. Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn die Tür im Brandfall offen stand ? Darf die Tür (sofern es die Gemeinschaft beschießt) auch abgeschlossen werden oder muss der Heizungskeller immer frei zugänglich sein ?
Ergänzung:
Es handelt sich wie gesagt um ein 2-Familienhaus, dass von den beiden Eigentümern bewohnt wird. Es haben daher max. 2 Parteien Zugang zum Heizungsraum. Das Problem ist, dass im Heizungsraum auch die privaten Waschmaschinen stehen zu denen der Zugang nach Möglichkeit ja jederzeit möglich sein sollte. Wenn sich nun aber einer der Eigentümer permanent weigert, die Brandschutztür zu verschließen, könnte die Eigentümergemeinschaft dann den Zugang zu diesem Raum zeitlich beschränken, z.B. durch in der Hausordnung geregelte Waschzeiten. In den übrigen Zeiten könnte der Raum dann abgeschlossen werden ?!
13 Antworten
Zunächst wäre die Frage zu klären ob die Tür dort überhaupt als Brandschutztür ausgeführt werden muss. https://www.kesselheld.de/heizungsraum/
Beachte auch ob die Tür zu einem notwendigem Treppenraum im Sinn der BauO führt. Dann sind sie mind. selbstschließend oft auch feuerhemmend aus zu führen.
Wenn selbstschließend gefordert ist dann darf die Tür auch nicht unzulässig offen gehalten werden. Dann sollte sie entsprechend gekennzeichnet sein: https://www.kroschke.com/feuerwehrschilder-brandschutztuer--n-02.06.01.html Alternativ kann man eine Feststellanlage verbauen die bei Feuer automatisch schließt.
Ob es da Regelungen hinsichtlich der Hausordnung geben darf entzieht sich meiner Kenntnis, nicht mein Fach. Ich sehe es jedoch als problematisch den Zugang zu beschränken wenn dort private Waschmaschinen stehen. Meine Waschmaschine hat so ein 30 min Waschprogramm, wenn es mal schnell gehen muss. Wäre blöd wenn ich nicht jederzeit an die Maschine kommen würde.
Was bitte nutzt eine Tür die vor Feuer schützen soll wenn sie sperrangelweit offen steht? Das frag den Eigentümer mal.
Wenn die Tür nicht zu einem Fluchtweg führt darf sie abgeschlossen sein/werden.
Im Heizungsraum haben außer dem Eigentümer und von ihm beauftragte Personen, z. B. Handwerker, nichts zu suchen.
Fragst Du als Mieter oder Miteigentümer?
Aber eigentlich egal, es gibt ja sicher eine Verwaltung. An die würde ich mich wenden.
Braucht man wirklich in einem Zweifamilienhaus Paragraphen, um so etwas zu regeln?
Eine automatische Brandschutztür darf nicht festgestellt werden, oder im Schließbereich Gegenstände stehen.
Es muss immer gewährleistet sein, dass die Tür im Brandfall schließen kann.
Der Versicherungsschutz erlischt sicher, wenn die Tür außer Funktion gesetzt wird.
und wer schließt diese im Brandfall auf ?
wer wäre 24/7/365 dazu bereit ?
geschlossen heißt nicht abgeschlossen, man braucht keinen Schlüssel. Heizungskeller muss frei zugänglich sein.
Darf die Tür (sofern es die Gemeinschaft beschießt) auch abgeschlossen werden
Dann muss ein Schlüssel in einem "Notkasten" neben der Tür angebracht sein. Muss man mal googeln
Die gleichen Leute die alle anderen Türen im Brandfall auch öffnen (ich schreibe bewusst nicht aufschliessen)
viel spaß wenn man die dan aufheblen muss oder der Hausmeister kommen soll.
Ich glaube, du hast den Sinn einer Brandschutztür nicht verstanden. Diese ist vor allem dafür da, dass sich ein lokaler Brand nicht weiter ausbreitet.
Wenn es im Heizungskeller brennt, wäre es ja gerade der Schwachsinn diesen zu öffnen, denn dadurch würde sich das Feuer ja ausbreiten.
Das wäre im Zweifel dann die Aufgabe der Feuerwehr, die dann mit geeignetem Löschgerät parat steht.
und die Anlage bleibt dan in betrieb bis sie von alleine ausgebrannt ist ?
auch diese muss zu öffnen sein.
Ja, aber im Brandfall durch die Feuerwehr und nicht durch einen Unbefugten, der der Meinung da jetzt mal gucken zu müssen.
"Die Anlage bleibt in Betrieb bis sie ausgebrannt ist.".... Entschuldigung... häh?
Zunächstmal wird eine Anlage im Brandfall kaum den Betrieb aufrecht erhalten. Und ja, dann brennt sie eben aus, wenn das Feuer nicht durch Feuerwehr oder schon vorher durch den Sauerstoffmangel gelöscht wurde...
Wo wäre das Problem? Die Anlage ist vermutlich soweiso hin, ob sie nun 5 minuten oder ne halbe Stunde gebrannt hat. Fall für die Brandschutzversicherung des Vermieters.
Eine Brandschutztür muss immer geschlossen sein - oder eine Vorrichtung besitzen, welche die Tür im Brandfall automatisch schließt.
Eine Brandschutztür zu blockieren, dass sie nicht zufallen kann, ist nicht zulässig. Im Schadensfall würde da auch die Versicherung mit Recht jede Zahlung verweigern.
Ob die Tür verschlossen sein muß? Würde ich eher verneinen, denn im Brandfall muß man ja auch schnell an der Brandherd heran kommen können.
Ich bin Eigentümer ... der andere Bewohner ist Mieter.
Problem ist, dass im Heizungsraum auch noch die privaten Waschmaschinen stehen. Der Zugang muss also gewährt bleiben.
Frage ist nur, ob man diesen Zugang bei permanenter Missachtung der Brandschutzvorschriften zumindest zeitlich einschränken kann, z.B. durch geregelte Waschzeiten in der Hausordnung.