Was darf man in einem gemeinsamen Kellerraum lagern..?
Hallo,
wir wohnen mit 4 Parteien in einem Haus. Jeder hat eine Wohnung pro Stockwerk. Alles Eigentuemer.
Zusammen hat man einen Keller. Da ist laut Teilungserklaerung ein Raum der als Fahrradraum / Kinderwagen bezeichnet wird.
Im textuellen Bereich steht, dass jeder Eigentuemer Fahrraeder und sonstiges dort abstellen kann...
Was heisst sonstiges? Das kann sich doch nicht nur auf Kinderwagen beziehen, oder? Damit ist doch so ziemlich alles erlaubt. Moebel, Autoreifen, Kartons, usw.
Oder? Wie ist das zu verstehen? Irgendwie kann ich das in beide Richtungen interpretieren. Also es sind nur Fahrraeder und Kinderwagen erlaubt bzw. es ist so ziemlich alles erlaubt.
Danke, sb
4 Antworten
Fahrräder, Kinderwagen, Dreirad, Roller, Kettcar, Rollator, Rollstuhl machen keine Probleme, eventuell muss man ein anderes Fahrrad wegnehmen, um an sein Fahrrad zu gelangen.
Wenn sehr viel Platz ist, kann man fragen, ob Skier oder Surfbrett dort Platz haben, eventuell darf man einen Wandhalter anbringen. Der Fahrradkeller ist aber eigentlich für Fahrzeuge, die man täglich benutzt.
Falls jeder einen eigenen Keller hat, für Kartoffeln und Bierkisten, kann er dort Skier, Schlitten und Surfbrett lagern. Winterreifen kann man beim Reifenwechsel lagern lassen.
Kartons, Gartenmöbel, gelbe Säcke, Sperrmüll usw. gehören nicht in den "Gemeinschaftskeller für Fahrräder".
Der macht das sehr gerne, kein Wunder bei 40.- Euro für ein halbes Jahr.
Stell Sonstiges ab und warte was geschieht. Sonstiges ist etwas anderes als Fahrräder und Kinderwagen. Bei einem alten Fernseher würde ich dir aber auf die Füße treten!
Danke fuer die vielen Antworten :)
Vieles ergibt sich ja aus dem gesunden Menschenverstand. Mir geht es auch eher darum was passiert wenn es Aerger gibt.
Jeder hat uebrigens seinen eigenen abgeschlossenen Kellerbereich. Dieser Fahrrad/Kinderwagen Kellerraum ist gemeinschaftlich.
Hab ich es also richtig verstanden: ausser Fahrraeder und Kinderwagen darf man eigentlich nichts reinstellen, AUSSER, man hat alle Parteien gefragt und wirklich keiner hat was dagegen?
oder...
heisst es, Fahrräder, Kinderwagen, Dreirad, Roller, Kettcar, Rollator, Rollstuhl sind erlaubt, selbst wenn jemand was dagegen hat? Ansonsten darf man weiterhin nur unterstellen wogegen niemand was hat?
Das mit den Autoreifen intressiert mich auch sehr. Darf man die abstellen oder nicht? Kann eine einzelne Partei die sich daran stoert die entfernen lassen? Bzw. kann mich oder kann ich jemand zwingen die Autoreifen in den Privatkeller zu verschieben?
Ergibt sich diese ganze Rechtslage aus der Teilungserklaerung oder gibt es Gesetze dazu die ich noch nachlesen koennte um selbst nicht in Probleme zu geraten bzw. das ich argumentieren kann wenn jemand etwas reinstellt was mich stoert?
Danke, sb
Ich denke mal das jeder soviel in diesen Raum stellen kann, daß es die anderen Mitbewohner nicht stört. Egal ob Fahrrader oder Kinderwagen. Es können ja auch z.B. Wäscheständer oder Kommoden sein. Solange es die anderen Mitbewohner nicht stört ist glaub ich alles erlaubt. Man muß sich halt einig sein.
Die Waschespinne wird im Sommer ständig im Garten genutzt, würde ich im Gemeinschaftskeller abstellen, aber vorher mal die 3 anderen Parteien fragen. Im Winter wird die Wäschespinne nicht genutzt, kann also in den eigenen Kelller.
Die Kommode gehört auf den Sperrmüll, wenn sie niemand haben möchte.
Rein Gefühlsmäßig würde ich die Winterreifen verdammen wollen. Die kann der Händler aufbewahren, und der macht das gern.