Darf die Treppenhausreinigung per Mehrheitsentscheid geregelt werden?
Meine Mutter und Großmutter bewohnen Wohnungen einer Gesellschaft, es handelt sich um jeweils 8-Parteien-Häuser und ihre Mietverträge sind 20 bzw fast 60 Jahre alt. Darin ist geregelt, daß der Mieter nach Putzplan das Treppenhaus selber putzt. Meine Mutter übernimmt dies in dem anderen Haus für meine Großmutter.
Einige der Wohnungen wurden in Eigentumswohnungen umgewandelt, so daß ca 50% Eigentümer in jedem Haus leben. Die Eigentümer kommen weitgehend ihrer Pflicht zum Putzen gar nicht nach.
Die Wohnungsgesellschaft hat jetzt überall Plakate an den Eingängen aufgehängt, daß in einer Woche jemand von Tür zu Tür geht und Unterschriften dafür oder dagegen sammelt, daß die Reinigung fortan von einer Firma übernommen wird. Eine einfache Mehrheit soll dafür ausreichen. Es sind jeweils einige Parteien dagegen, für eine Mehrheit wird das aber nicht reichen.
Wir hatten schon einmal eine ähnliche Situation in einer unserer früheren Wohnungen und meine mich zu erinnern, daß es dort bereits an einer Person scheiterte, die nicht einverstanden war. Die kostenpflichtige Fremdreinigung durfte keinem aufgezwungen werden, wenn ich mich richtig erinnere.
Stimmt das? Kennt evtl. jemand ein Urteil dazu o.ä.? Ich hätte gerne einen Beleg, mit dem ich mich an die Gesellschaft wenden kann. Herzlichen Dank im voraus.
3 Antworten
Die Hausverwaltung, von der wohl die Umfrage ausgeht, holt sich ein Stimmungsbild. Mehr kann sie nicht tun. Stellt sie fest, dass die Mehrheit der Bewohner für oder gegen eine Reinigung durch eine externe Firma oder Person ist, wird sie eine entsprechende Empfehlung an die Eigentümergemeinschaft geben.
Es könnte nun sein, dass die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass künftig die Reinigung von einer externen Firma übernommen wird und dass die Vermieter einzelner Wohnungen dann die Reinigung auf die Mieter umlegen wollen.
Dann wird es sicher so sein, dass einige Mieter dem zustimmen werden, weil sie froh sind, sich nicht mehr darum kümmern zu müssen, auch wenn es ein paar Euro mehr kostet.
Andere Mieter werden sich dagegen wehren und diese Kosten nicht übernehmen. Sie werden weiter selbst putzen wollen, dann aber feststellen, dass es sowieso schon immer sauber ist, bevor sie anfangen wollen. Sie werden es irgendwann auch bleiben lassen, aber deswegen müssen sie noch lange nicht dafür bezahlen.
Die Vermieter solcher Wohnungen haben dann ein Problem, nämlich die Kosten für den Putzservice, die an ihnen hängen bleiben. Im Grunde bleibt ihnen dann nur die Wahl, die Mieten entsprechend zu erhöhen. Nicht mit dieser Begründung, sondern, weil es der Markt vielleicht her gibt und die Miete sowieso schon lange nicht mehr erhöht wurde.
Für die Umwandlung gilt, dass alle Mieter dem zustimmen müssen, ansonsten ging's halt nicht. Verträge können nicht einseitig geändert werden. Da du nicht Mieter einer Eigentumswohnung bist, gälte ein evtl. Beschluss der Eigentümerversammlung für dich (deine Oma und d. Mutter) nicht.
der vermeiter kann den mietvertrag nicht einseitig ändern.
wenn da drin steht der mieter reinigt ...., dann ist das so.