3 Parteien Haus mit einem Querulanten - Mehrheitsbeschluss niemals möglich?
Hallo - ich habe mir vor 6 Jahren eine Eigentumswohnung mit einem kleinen Garten (Sondernutzungsrecht) gekauft. Die ursprüngliche Besitzerin war hoch verschuldet, das Haus mit 3 Parteien gehörte ihr alleine. Durch die Schulden hat sie sich entschlossen, zwei der Wohnungen zu verkaufen. Sie selbst hat die größte Wohnung behalten. Nun haben der zweite Wohnungskäufer (er hat die Wohnung vermietet, ich selbst wohne noch im Haus) und ich das selbe Problem. Die noch im Haus wohnende ehemalige Besitzerin des kompletten Hauses sträubt sich generell gegen ALLES. Man stelle sich vor, selbst wenn ich oder der andere Eigentümer in unserem eigenen Gartenanteil Blumen pflanzen/oder entfernen wollen verbietet sie es. Sie ist selbst ein Messi, der alles rumliegen lässt, und es steht viel Gerümpel im Flur. Wenn wir dann aufräumen wollen (z.B. Besen in den Keller statt im Flur etc.) droht sie immer gleich mit Anwalt. Es dürfe ohne ihre Zustimmung NICHTS aber auch rein gar nichts verändert werden. Weder im Haus noch im Garten noch sonstwo. Das betrifft auch einige sehr dringen nötige Verschönerungsmaßnahmen am Haus. Immer stellt sie sich quer. Uns sind komplett die Hände gebunden, da wir niemals eine 3/4 oder 1/2 Mehrheit zusammenkriegen. Kann das sein, dass zwei Parteien noch nicht einmal den eigenen Garten so gestalten dürfen, wie sie es möchten? Noch nicht einmal Gartengeräte, einen alten Tisch, Eimer etc. aus dem Gemeinschaftsflur entfernen dürfen, nur weil die Dame dieses Gerümpel behalten will? Es war auch beschlossen worden, dass sie sich um den Gemeinschaftsgarten kümmert.. das tut sie aus Trotz (weil wir alle so böse sind) nicht, aber WIR dürfen im Anteil am Gemeinschaftsgarten noch nicht einmal Unkraut zupfen. Ich fühle mich als Wohnungseigentümer (und der andere Eigentümer auch) total geknebelt. Gibt es hier evtl. ein Gesetz, dass es ermöglicht, dass auch 2 von 3 Parteien eine Mehrheit sind? wir können uns doch nicht ständig gängeln lassen....??? Für jegliche Antwort bin ich dankbar.
4 Antworten
beruft eine Eigentümerversammlung ein!!!! lasst ihr die einlading dazu per einschreiben mit rückschein zusenden, stellt vorher eine tagesordnung auf, auf die ihr in dem schreiben hinweisen solltet. kommt sie zu der eigentümerversammlung nicht, akzeptiert sie die tagesordnung und ihr seit zu zweit beschlussfähig. kommt sie zu der eigentümerversammlung sollte eurerseits auf jeden fall ein anwalt anwesend sein der im streitfall(beschlussfähigkeit) die dame mal über eure rechte aufklärt. sollte eigentlich 'ne ganz einfache geschichte sein.
das ist eine sache für den anwalt , auch familie , ordentlich durchsetzen und nicht bange machen lassen.
Ihr bekommt doch eine 2/3 Mehrheit zusammen, damit ist sie überstimmt, wo ist das Problem?
sorry FEHLER meinerseits. Es ist immer eine 3/4 Mehrheit oder mehr als die Hälfte aller Stimmen erforderlich. Im WEG ist die Rede von mehr als 3/4 oder mehr als der Hälfte. Bei 3 Eigentümern sind das eben 3. Zwei von drei reichen also nie aus, schon alleine weil die Dame die größte Wohnung besitzt und ihre Stimme mehr zählt als die beiden anderen. So wird ein Schuh draus.