Streit um Lüftung im Trockenraum
hallo, ich bin miteigentümerin in einem 6 parteien haus in dem 4 eigentümer wohnen, eine mieterin ist und eine wohnung steht leer. nun ist es so, dass ich als einzige kinder habe und somit mehr wasche. alle anderen sind rentner. die mieterin wohnt im erdgschoss, ihr schlafzimmer ist über dem trockenraum. wenn ich wäsche hänge mache ich stehts die fenster auf um zu lüften. nunmehr ist es so, dass die mieterin diese immer wieder (oftmals schon nach 15 minuten) schließt mit der begründung es würde ihr kalt werden. somit habe ich es mit tür offen stehen lassen probiert, auch das passt ihr nicht. mitlerweile haben wir wegen der hohen luftfeuchtigkeit und wassereinbruchs durch hochwasser schimmel im keller. selbst ein aushang unterschrieben von 3 eigentümern mit dem inhalt dass die fenster solange offen bleiben sollen bis die wäsche trocken ist ignoriert sie und macht weiter alles zu. wie kann ich mich dagegen wehren??? Danke für eure tips
4 Antworten
Vieleicht mal eine Mieterversammlung machen und das Thema mal auseinanderlegen.Wenn ihr Schlafzimmer über dem Trockenraum ist,kann es ihr ja nicht kalt werden-jedenfalls wüßte ich nicht wie.Überlegt doch mal einen Gemeinschaftstrockner anzulegen-nur um des Friedens willen und weil es einfacher ist und schneller alles trocken ist.Ich weiß,daß immer einer aus der Reihe tanzt,daß ist meistens so.Deshalb bin ich auch öfters genervt worden.
Fenster oder Tür offen lassen so lange die Wäsche trocknet? Bei diesem Wetter? Da holst du dir zusätzlich Kälte und Feuchtigkeit ins Haus. Und im Sommer tagsüber die Wärme und das alles ist Schimmelbildend.
Besser wäre es, wenn es eine Heizung gibt, diese einzuschalten und 2 x am Tag stoß zu lüften.
Ansonsten kommst du der Mieterin nur über ihren Vermieter bei.
die hausordnung muss doch das handeln geregelt haben. sollte das nicht der fall sein, dann bei der nächsten eigentümerversammlung sinnvolle änderung beantragen.
Eigentümerversammlung kann Einbau einer Zwangslüftung mit leise laufendem Ventilator beschließen. Bis dahin lasst ihr Eigentümer die Querulantin nur zum Trocknen ihrer Wäsche in den Trockenraum oder überzieht sie mit einer Unterlassungsklage, wenn tatsächlich Beweise der Lüftungsunterbrechung durch die Mieterin vorliegen. Diese Mieterin wird wohl noch andere soziopathische Spielchen mit euch versuchen. Der Eigentümer ihrer Wohnung muss energisch abmahnen. Schließlich wird das gemeinschaftliche Eigentum beschädigt, weil unsachgemäß damit umgegangen wird.