Brandschutz im Mehrfamilienhaus
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Der Benzinrasenmäher der Eigentümer-gemeinschaft stand vor Jahren immer in einem Raum im Anbau des Wohnhauses, in dem sich die Heizungsanlage (Erdgas) sowie die Anschlußkästen für Telefon und Fernsehen befinden. Weiterhin sind in dem Anbau die einzelnen Keller der Mieter untergebracht. Nun soll der Rasennmäher wieder wieder in den Heizungsraum aber ein Eigentümer hat etwas dagegen - einhalten der Brandschutzverordnungen, da es ein Benzinmäher ist. Kennt jemand die Bestimmungen dazu? In dem Raum gibt es jedoch keinerlei offene Feuer, wie z.B. die Zündflamme an einer Therme.
5 Antworten
Die Brandschutzvorschriften stehen in der jeweiligen Landesbauordnung. Danach dürfen in Aufstellräumen von Heizungen keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden. Der Rasenmäher darf also nur dann in den Heizungskeller, wenn der Tank praktisch leer ist. Benzin- oder Dieselkanister dürfen auf keinen Fall gelagert werden.
Das wird zwar keine Bauaufsicht kontrollieren; im Schadenfall wird jedoch keine Brandschutzversicherung den Schaden bezahlen. Denn wer gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt handelt "grob fahrlässig", was die Versicherungen von ihrer Eintrittspflicht befreit.
also darf da nicht rein. der rasenmäher muss in einem gut belüfteten raum stehen, da hat der eigentümer recht. er gast immer ein bisschen aus, offene feuer sind da nicht relevant.
Hallo,
es stimmt, ein Rasenmäher ob Benzin oder Diesel ist hier egal, darf nicht in den Heizugskeller geschweige den in einem zum Mehrfamilienhaus gehörendem Anbau mit Kellernutzung, dieses ist gemäß den Bauordnungen untersagt. Das ausdünsten von brenbaren gasen ist sehr warscheinlich, es bedarf zu entstehung eines brandes dann keine offene Flamme sondern es reicht hier (die richtige Mischung vorausgesetzt) ein Funken.
Daher auf keinem Fall den Rasenmäher in den Heizungsbereich.
MfG Sachverständiger für Brandschutz
Ein Heizungskeller ist eben ein Heizungsraum in dem keine brennbaren Stoffe, außer feste Brennsoffvorräte, gelagert werden dürfen. Maschinen mit flüssigen und gasförmigen Treibstoffen gehören nicht dazu, sie sind zur Lagerung im Heizungsraum unstatthaft!
Also, Hände weg von der Abstellung eines betankten Gerätes, auch eines Benzinrasenmähers, im Heizungsraum!
In einen Heizungsraum gehört kein Bezinrasenmäher, es sei denn, der Tank und die Vergaseranlage sind leer, aus gedünstet und mit inertem Gas(Stickstoff) gefüllt bzw. durchgeblasen.