2-adrige Stromversorgung in ETW
Hallo,
bei der Renovierung meiner Eigentumswohnung ist aufgefallen, das wir nur eine 2-adrige Stromversorgung an den Decken und auch an (zumindest einigen) Steckdosen haben.
Soweit ich weiß, ist das nicht mehr zulässig.
MUSS ich das beheben ? Ist das (bei einer 3-Parteien Haus) Sonder- oder Gemeinschaftseigentum ? Die Verkabelung geht ja bis zum Hausanschluss im Keller, und der ist ja Gemeinschaft...
Jemand nen Tip ?
4 Antworten
du musst die leitungen nicht austauschen, solltest aber. und wenn du gerade dabei bist, würde ich dir empfehlen, eine verteilung im Flur der wohnung nachzurüsten, in der neben mordernen leitungsschutzschaltern auch Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD) untergebracht werden...
lg, Anna
Wenn die Verkabelung bei Inbetriebnahme den damals gültigen Vorschriften entsprach, dann muss sie nicht getauscht oder modernisiert werden durch den Eigentümer. Allerdings muss er sich ggf gefallen lassen in Haftung genommen zu werden, wenn es zu Schäden kommt, die explizit auf einen Mangel der Verkabelung zurückzuführen ist
Bestandsschutz besteht für elektrische Anlagen oder elektrische Betriebsmittel dann,
- wenn diese den zum Zeitpunkt ihres Errichtens oder Herstellens gültigen DIN-VDE-Bestimmungen entsprochen haben und diesen noch entsprechen und
- wenn in Folgenormen oder anderen Regelwerke keine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik gefordert wird und
- wenn die Anlagen unter den zum Zeitpunkt der Errichtung bestehenden Betriebs- und Umgebungsbedingungen, für die sie ausgelegt waren, weiterhin betrieben werden und
- wenn keine Mängel bestehen, die Gefahr für Leib und Leben sowie für Sachen bedeuten.
Wir hatten das Problem auch mal - erst als es anfing um Steckdosen und Schalter herum mal warm zu werden und beim Einschalten von Geräten das Licht dunkler wurde - erst dann reagiert man um ggf Folgeschäden zu verhindern. Wir hatten Zweiadrig 0,5mm² und wurde dann auf Dreiadrig 1mm² modernisiert. Bei Inbetriebnahme 1966 war das noch ok so, aber heute nicht mehr wenn man Wama, Trockner, Spülma und sonst ein Haufen elektrische Geräte betreibt in einem modernen Haushalt.
MUSS ich das beheben ?
Nein.
Eine nicht mehr zeitgemäße, aber noch funktionierenden und durch Bestandsschutz gesicherte Installation nach Prinzip klassischer Nullung wäre solange nicht zu beheben, wie es keine zusätzlichen Installationen daran gäbe.
G imager761
nur wenn Teile neu installiert werden muss dies mit N + PE ausgeführt werden. Für's Bad wäre das natürlich stark sinnvoll, da man dann einen FI nachrüsten kann.
wird lästig, wenn es mehr als eine Steckdose im Bad hat.
Ich renoviere gerade. Muss ich es also NICHT erneuern ? Will danach die WHG verkaufen, und möchte nicht wegen vertuschung irgendwelcher Mängel belangt werden .... also kann man das so lassen ?
Ich als blauäugiger Strom-Nutzer, würde davon ausgehen, das jede Steckdose in der Wand irgendwie geerdet ist ....
die Steckdosen sind ja geerdet, auch beim PEN-System.
Und solange die Installation damals zulässig war, ist ja keineswegs von einem Mangel zu sprechen.
das jede Steckdose in der Wand irgendwie geerdet ist ....
Ist sie ja, nur nicht über PEN, sondern klassischer Nulleitung. Als Bestand legal.
Im Badezimmer kannst du ja Steckdosen mit integriertem FI verbauen, wenn dir das Leben des Käufers lieb wäre :-)
G imager761
PEN ist der klassische Nullleiter im TN-C-System
Wozu? Einfach austauschen und Steckdose mit FI nachrüsten, fertig.