Heizkosten des Kellers
Hallo, wir wohnen in einem Vierparteienhaus mit einem Keller und einer Waschküche, die nur von zwei Parteien (gleichzeitig Eigentümer) benutzt wird. damit ihre Wäsche schnell trocknet, drehen sie die Heizung die ganz Zeit auf Maximum, so dass es im Keller im Winter und im Sommer wärmer als bei uns in der Wohnung ist. Wir und die andere Partei sind Mieter und benutzen die Waschküche überhaupt nicht. Nun müssen wir auch ein viertel der Heizkosten für die Waschküche bezahlen, weil angeblich die Wohnung über dem Keller von unten geheizt werden muss (Laut Eigentümer über dem Keller). Wir haben versucht, das Problem anzusprechen und zu lösen, sind aber auf taube Ohren gestoßen. Meine Frage nun: Ist das gerecht, daß wir für etwas zahlen müssen, was wir nicht benutzen und greift hier nicht das Verursacherprinzip?, zweite Frage, wie warm muss ein Keller mindestens bzw. höchstens im Sommer und Winter sein? ist die Aussage, daß der Keller wegen der Wohnung darüber beheizt werden muss, richtig?
8 Antworten
Schön für den, der über dem Keller wohnt, wenn der geheizt ist! Aber ein MUSS dafür gibt es nicht, ebenso wenig eine logische Erklärung.
Ein Kellerraum, der nicht ausdrücklich (im Vertrag ) als Wohnraum deklariert ist, bedarf keiner regelmäßigen Beheizung.
Abgesehen davon, dass es pure Energieverschwendung ist, seine Wäsche im Keller zu trocknen und dafür extra einen Raum (der wahrscheinlich nicht mal gut gedämmt ist) mit Vollast zu heizen, kann der Vermieter euch diese Kosten (außer es steht so im Vertrag) nicht überbrummen.
Auch, wenn ein Wäschetrockner ein Stromfresser ist, aber der verwendet seine Energie wenigstens nur auf die Wäsche, anstatt auf einen ansonsten nicht genutzten Raum.
Wenn also der Vermieter der Meinung ist, dass er seine Wäsche weiterhin auf diese Weise trocknen möchte und gerne warme Füße in seiner Wohnung hat, dann hat er auch die Kosten dafür zu übernehmen.
Falls es laut seiner Meinung nicht möglich sein sollte, die Kosten für diesen einen Raum abzugrenzen: doch, das geht. In dem Fall muss er einen Wärmemengenzähler installieren und kann somit bei der Abrechnung den Energieaufwand gemäß Zähler abziehen. Oder zumindest die Hälfte der Kosten mit dem anderen Mieter abrechnen.
Grüße, ---->
Meine Frage nun: Ist das gerecht, daß wir für etwas zahlen müssen, was wir nicht benutzen
Ja: Umlagefähige Kosten der Gemeinschaftsflächen bzw. -eigentums wären unanbhägig einer konreten und tatsächlichen Nutzung anteilig nach Umlageschlüssel geschuldet.
Ihr könnt genausowenig Gartenpflegekosten kürzen, weil ihr den nie nutzt oder Kabelgebühren einbehalten, weil ihr lieber lest und gar keinen TV besitzt.
zweite Frage, wie warm muss ein Keller mindestens bzw. höchstens im Sommer und Winter sein?
So warm, wie er Kondenswasserbildung und damit Schimmelbefall an den Wänden und Decke verhindert, die durch aufgehangene feuchte Wäsche oder Ablufttrocker die Luft so sättigt, dass sie sich dort niederschlüge. Die hierfür notwendige Temparaturdifferenz zur Außenluft ist im Winter logischerweise höher als im Sommer.
ist die Aussage, daß der Keller wegen der Wohnung darüber beheizt werden muss, richtig?
Das wäre für die Forderung irrelvant, ist aber tatsächlich ein zutreffender Nebeneffekt, dass die Wohnung weniger beheizt werden müsste, wenn keine Kälte über die durch Lüftung eiskalte Kellerdecke eindränge.
G imager761
Ein Keller, der nicht Wohnraum ist, muss nicht geheizt werden. Es ist natürlich für den Eigentümer ein Vorteil, wenn der Keller unter seiner Wohnung geheizt wird. Die Decke des Kellers ist nicht kalt, so dass auch der Fußboden darüber nicht so kalt ist (spart Heizkosten für die Wohnung über dem Keller).
Kann es sein, das die Kellerwände vom Wäschetrocknen feucht sind, dann würde sich die Beheizung erklären - aber dann müsste auch gut gelüftet werden. Wenn der Keller nicht geheizt wird und die Wände kalt sind kondensiert womöglich Wasserdampf an den Wänden und es kann zu Schimmelbildung kommen. Wenn in dem Kellerraum also Wäsche getrocknet wird, kann dies zu Schimmelbildung führen. Ich schätze mal, dass deswegen die Heizung im Keller läuft.
http://modernus.de/schimmel-richtig-lueften-heizen/feuchte-vermeiden
Was steht in eurem Mietvertrag zum Thema Heizung im Keller? Habt ihr ein Benutzungsrecht für den Waschkeller? Wenn ja, dann kann der Vermieter die Heizkosten anteilig umlegen, da ihr den Keller ja nutzen könntet. Vielleicht könnt ihr euch auf eine Raumtemperatur von 16 bis 18 Grad einigen. Wie sieht es mit Strom für die Waschmaschine(n) aus? Gibt es hier Steckdosen für jeden Mieter mit Zähler oder müsst ihr auch für den Stromverbrauch zahlen bzw. sind die Waschmaschinen in den jeweiligen Wohnungen?
Läuft bei euch die Heizung auch im Sommer - das wäre ja die totale Energieverschwendung.
Ich habe nur Mindesttemperaturen für bewohnte Kellerräume gefunden: mindestens 16-18 Grad.
Also ich persönlich heize meinen Keller, wenn es sehr kalt ist, auch ein wenig (zahle jedoch die Heizkosten hierfür selbst und lege sie nicht auf meinen Mieter um). Der Vermieter des Fragestellers dreht jedoch die Heizung voll auf, wobei die Mieter hier die wahrscheinlich ziemlich hohen Heizkosten, die durch das äußerst fragwürdige Heizverhalten des Vermieters entstehen, mitzahlen müssen. Ganz ehrlich, ich würde die Kosten, wenn die Mieter den Waschkeller gar nicht nutzen, selbst übernehmen, dann allerdings die Mitnutzung des Waschkellers auch über einen Nachtrag aus dem Mietvertrag nehmen und den Keller absperren! So wie es jetzt praktiziert wird, gibt es nur "böses Blut"!
Wenn der Keller für alle Mieter nutzbar ist, also auch für Euch, so müssen sich auch alle anteilig an den Heizkosten beteiligen. Ob der Keller tatsächlich genutzt wird oder nicht, spielt keine Rolle. Allein die Möglichkeit der Nutzung ist relevant bei der Umlegung von Kosten. Grundsätzlich sollte man keine Wäsche in der Wohnung trocknen (außer in eigenem Trockner) wenn ein Wäscheraum zur Verfügung steht. Natürlich ist es ärgerlich wenn Mieter die Heizung bis zum Anschlag aufdrehen. Würdet Ihr den Keller mit nutzen, so würde ich die Heizung immer auf Normalmaß stellen, egal was die anderen sagen. Den Vermieter sollte man trotzdem noch einmal auf das Problem ansprechen, bzw. ein Schreiben aufsetzen. Er könnte die Mieter bitten die Heizung nur auf ca. Stellung 2 zu stellen. Das ist ausreichend. Auch muss ein Waschkeller regelmäßig gelüftet werden. Eine Erdgeschoßwohnung muss nicht von unten beheizt werden, das ist Unsinn.
Ist das gerecht, daß wir für etwas zahlen müssen, was wir nicht benutzen ...
... wollen oder dürfen?
zweite Frage, wie warm muss ein Keller mindestens bzw. höchstens im Sommer und Winter sein?
Immer so das sich kein Schimmel bildet bzw. keine wasserführenden Rohre schaden nehmen.
ist die Aussage, daß der Keller wegen der Wohnung darüber beheizt werden muss, richtig?
Na ja, ganz falsch jedenfalls nicht.
Sollte aber wenn die Möglichkeit dazu besteht.