Patchwork - Wer erbt das Haus / Stiefkinder "enterben"? Welche Möglichkeiten hat man?
Folgende Konstellation:
Ich habe vor mit meinen Mann ein Haus zu Kaufen. Mein Mann hat bereits 2 Kinder aus einer anderen Ehe, des weiteren haben wir ein gemeinsames Kind. Das neu gekaufte Haus soll nur in unserem Besitz bleiben falls er vor mir verstirbt und nicht an die Stiefkinder gehen.
Wie regelt man dies am besten? Die Stiefkinder enterben? Ehevertrag? Testament?
Denkbar wäre auch das nur ich im Grundbuch stehe, wenn ich vorher versterben sollte erbt mein Mann/Kind ja automatisch. Er wäre damit einverstanden. Wie sieht es dann im Fall einer Trennung aus? Ich möchte nicht das er jetzt mit leeren Händen da steht. Würde ein Ehevertrag dies abdecken können? Welche kosten kommen auf uns zu? Der Kaufpreis liegt unter 200.000 Euro.
6 Antworten
das geht nicht
seine kinder haben immer erbanspruch auf seinen teil
dann darf das haus nur dir gehören, dann müsst ihr gleich da die weichen stellen und das haus nur auf dich eintragen lassen
ansonsten sind sie immer davon auch erbberechtigt
wird wohl ein ehevertrag die wahl sein
Nein, die Kinder sind nicht immer "erbberechtigt". Und zwar dann nicht, wenn sie enterbt wurden, was mit einem Testament innerhalb von 5 Minuten möglich ist.
Du verwechselst nämlich den Erbteil mit dem Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteilsanspruch i.H.d. Hälfte des gesetzlichen Erbteils ist ein Geldanspruch. Eigentum am Hausgrundstück wird nicht erworben.
Wie regelt man dies am besten?
Du kannst von deinem Mann schlecht erwarten, dass er das Haus mitfinanziert aber nicht Miteigentümer wird. Trennt ihr euch, stünde er mit leeren Händen da und müßte seine Koffer packen. Welche Basis soll diese Ehe haben? Frei nach Schiller "Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr darf gehen?"
Du kannst von deinem Mann schlecht erwarten, dass er seine erstgeborenen Kinder erbrechtlich schlechter stellt als seine nachgeborene(n). Was soll das den Geschwistern sagen? Euer Vater hat euch weniger lieb, ihr seit zweitrangig?
Klären wir mal die gesetzliche Erbfolge: Demnach beerbst du deinen Mann (wie er dich) zu 1/2 und seine bzw. dein (euer) Kind teilen die andere Hälfte.
Wäre das nicht bevorzugt genug, wenn euer gemeinsames Kind 1/2 von deinem Nachlass als Witwe erhielte? Sogar alles, wenn du als Längstlebende verstirbst, denn seine erstgeboren Kinder sind als Schwiegerkinder von deiner Erbfolge ausgeschlossen?
Und sich seine/eure Kinder je 1/6 neben dir zu 1/2 (3/6) am Nachlass deines Mannes teilen?
Machst du dir ernsthaft Sorgen, als Witwe zweimal 1/6 oder 16.666 EUR als Miteigentumsanteil an die Stiefkinder nicht auszahlen zu können, wenn du 3/4 oder 175.000 EUR Mteiegentumsanteil hälst?
Ich sehe da keinen Regelungsbedarf. Wie denkt dein Mann darüber?
G imager761
Die anderen beiden Kinder sind anderweitig finanziell im Todesfall abgesichert. Von dem her wird niemand benachteiligt. Aber tut ja jetzt nichts zu Sache. Hat immer seine Gründe warum man etwas auf eine bestimmte Weise regeln möchte.
Wer weiß ob ich in 20-30-40 Jahren das Geld hätte um 2 Kinder "auszubezahlen". Ggf. müsste ich dann das Haus (in das wir viel Arbeit und Zeit investieren) verkaufen müssen.
Meinem Mann wäre mit einem Grundbucheintrag nur auf mich einverstanden da er meine Bedenken versteht. Es wäre nur die Frage was im Falle einer Scheidung wäre ob man dann einen Ehevertrag aufsetzen könnte in dem ich Ihm zusichere das ich Ihm 50% zustehen.
Für Ihren Mann wird ein lebenslängliche Wohnrecht, löschbar mit Todesnachweis im Grundbuch eingetragen.
Er hat die Sicherheit dort bis zu seinem Tod wohnen zu können und Sie als alleinige Eigentümerin vererben nur an Ihre leiblichen Abkömmlinge.
Stiefkinder haben keinen Erbanspruch, außer man bedenkt diese testamentarisch.
nur wenn stiefkinder testamentarisch bedacht werden, erben sie, sie sind von der gesetzlichen erbfolge ausgeschlossen
Laßt Euch von einem Anwalt beraten!