Erbfolge - Onkel oder Cousin?

7 Antworten

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Das kommt auf die näheren Umstände an. Ist der Cousin der Sohn des Onkels oder der Sohn einer anderen, vorverstorbenen Person?

Yesterdaya 
Beitragsersteller
 24.05.2014, 21:08

Der Cousin ist der Sohn eines bereits verstorbenen Onkels, ein anderer Onkel lebt aber noch.

jurafragen  24.05.2014, 21:14
@Yesterdaya

Ist der noch lebende Onkel blutsverwandt oder angeheiratet?

Yesterdaya 
Beitragsersteller
 24.05.2014, 21:16
@jurafragen

Blutsverwandt.

jurafragen  24.05.2014, 21:24
@Yesterdaya

Wenn es keine anderen (von der Ordnung her näheren) Verwandten gibt, erben Onkel und. Cousin je zu 1/2.

Yesterdaya 
Beitragsersteller
 24.05.2014, 21:31
@jurafragen

Okay, so weit so gut... Haben die (der Onkel und der Cousin) dann einen Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil, oder kann diese Person, sollte sie doch ein Testament verfassen, das gesammte Vermögen einer nicht verwandten Person (oder einer weit entfernten Verwandten wie z.B. der Enkelin des Cousins) vererben?

Und wenn der noch lebende Onkel ebenfalls ein Kind hätte, also ein weiterer Neffe zu der verstorbenen Person, würde dann jeder jeweils 1/3 bekommen?

jurafragen  24.05.2014, 21:39
@Yesterdaya
Haben die (der Onkel und der Cousin) dann einen Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil

Nein, Pflichtteilsberechtigte sind abschließend in § 2303 BGB bezeichnet. Es sind abkömmlinge des Erblassers, der Ehegatte und die Eltern. Onkel und Cousin gehören also nicht dazu.

Und wenn der noch lebende Onkel ebenfalls ein Kind hätte, also ein weiterer Neffe zu der verstorbenen Person, würde dann jeder jeweils 1/3 bekommen?

Nein, der weitere Cousin würde nur erben, wenn sein Vater vorverstirbt.

Yesterdaya 
Beitragsersteller
 24.05.2014, 21:43
@jurafragen

Okay, jetzt habe ich alles verstanden.

Vielen lieben Dank. =D

ichweisnix  25.05.2014, 00:55
@Yesterdaya
Okay, so weit so gut... Haben die (der Onkel und der Cousin) dann einen Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil

Nein Anspruch auf den Pflichtteil haben nur Abkömmlinge und Eltern.

Und wenn der noch lebende Onkel ebenfalls ein Kind hätte, also ein weiterer Neffe zu der verstorbenen Person, würde dann jeder jeweils 1/3 bekommen?

Nein. Zum einen ist es nicht so, das einfach alle Erben zu gleichen Teilen erben, zum anderen treten die Kinder an die Stelle Ihrer Eltern, wenn diese verstroben sind.

jurafragen  26.05.2014, 12:28
@ichweisnix
Nein Anspruch auf den Pflichtteil haben nur Abkömmlinge und Eltern.

Und Ehegatten.

Gem. § 1926 BGB wären zunächst die Großeltern, dann deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Vetter und Cousine und dann deren Nachfahren zu Erben berufen.

G imager761

Der Onkel. Die Reihe geht wie folgt:

  • Kinder
  • wenn es die nicht gibt die Eltern
  • wenn es die nicht gibt deren andere Nachkommen (=Geschwister, Nichten, Neffen, etc.)
  • wenn es die nicht gibt Großeltern
  • wenn es die nicht gibt deren Nachkommen = Onkel, Tante etc.

Geht solange rückwärts und wieder zurück bis sie irgendjemand finden. Wobei wenn die Großeltern z.B. drei Kinder haben von denen zwei tot sind kann es auch sein dass Onkel UND Cousin erben, sobald es an die Nachkommen geht wird nämlich gleichmäßig unter allen aufgeteilt

Yesterdaya 
Beitragsersteller
 24.05.2014, 21:14

Also wenn die Großeltern drei Kinder hatten, zwei dieser Kinder hatten selbst wieder Kinder und sind anschließend verstorben, dann bleiben ja noch der kinderlose Onkel und seine Neffen - die zueinander Cousins sind. Wenn einer davon verstirbt bekommt also der Onkel das Geld, nicht der Cousin - habe ich das richtig verstanden?

jurafragen  24.05.2014, 21:18
@Yesterdaya

Ähm, Zeichnung machen, einscannen und hochladen. Ansonsten dürfte das zu abstrakt sein.

Yesterdaya 
Beitragsersteller
 24.05.2014, 21:26
@jurafragen

Leider streikt mein Scanner in letzter Zeit...

wer erbt dann, wenn es kein Testament gibt?

Die Erben der 3. Ordnung.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1926.html

Also die Großeltern und ggf. dessen Abkömmlinge.

Der Onkel oder der Cousin

Das kommt darauf an, ob der Cousin über den Onkel verwand ist, sprich der Onkel der Vater des Cousin ist. Falls ja, steht der Onkel in der Erbfolge vor dem Cousin, falls nein, also falls der Cousin über einen anderen verwant ist, erben beide.

Wenn es von den Geschwistern Kinder gibt..die sind dann erbberechtigt. So ganz kann man deiner Aufzählung nicht folgen!!

jurafragen  24.05.2014, 21:12
So ganz kann man deiner Aufzählung nicht folgen!!

Die ist doch ganz schlüssig, es gibt keine Kinder, Eltern, Geschwister oder Ehegatten.

Es gibt noch einen Onkel (Sohn von Großeltern oder Ehegatte einer Tochter von Großeltern) und einen Cousin (Enkel von Großeltern).

amdros  24.05.2014, 21:15
@jurafragen

Ja..der Gedanke ging mir zwar auch durch den Kopf aber...es geht aus der Frage nicht hervor, ob evtl. Geschwister auch schon verstorben sind..dies war meine Überlegung dabei!!

jurafragen  24.05.2014, 21:16
@amdros

Oh, noch mehr Verwandte.

Yesterdaya 
Beitragsersteller
 24.05.2014, 21:19
@jurafragen

Es gibt zwar verstorbene Geschwister, aber die hatten ebenfalls keine Kinder.