Wer erbt wenn Ehepaar ein Haus bewohnt, aber lediglich die Frau im Grundbuch steht?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
kann man ihn nicht mehr ins Grundbuch eintragen lassen, oder gibt es da eine Möglichkeit?

Selbstverständlich: Dement meint nicht testier- oder geschäftsunfähig. Wären sich die Eheleute einig, können sie diese Grundbuchänderung gemeinsam bewirken. Der beurkundende Notar gibt Zeugnis ab, dass jeder handelnden Unterzeichner der Urkunde "in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln."

Wie sieht die Erbfolge aus, wenn sie zuerst verstirbt

Derzeit bekäme der Ehemann einschl. pauschaliertem Zugewinnausgleich 1/2 des gesamten Reinnachlasses einschl. Immobilienbesitz neben seinen Kindern, denen die andere Hälfte anteilig zu je 1/4 anfiele.

Nach Hausübertragung von 1/2 beerben alle nur den auf die Erblasserin entfallenden Immobilienwert.

und wie, wenn der Mann zuerst verstirbt.

Dann sieht es exakt genauso aus: Die Witwe erbt die Hälfte, jedes Kind 1/4 an dem, was dem Erblasser gehört, dabei etwa kein oder 1/2 Immobilienmiteigentumsanteil.

Nach Versterben beider Elternteile erben die Kinder zu je 1/2.

G imager761

Charly2211 
Beitragsersteller
 02.04.2018, 11:30

Besten Dank für die fachkundige Antwort!

Wenn man davon ausgeht, dass das Ehepaar in Zugewinngemeinschaft verheiratet und damit das Grundbuch auch richtig ist, wenn es die Frau als Alleineigentümerin ausweist, würden nach ihrem Tod der Ehemann mit 1/2 Erbteil und die zwei Kinder mit je 1/4 Erbteil erben.

Stirbt der Mann zuerst und danach die Frau, erben die Kinder je zur Hälfte.

Eine hälftige Übertragung des Grundstücks ist jetzt zwar prinzipiell auch noch möglich, allerdings nur über einen Betreuer mit einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung oder über einen Generalbevollmächtigten, welcher vor der Demenz bevollmächtigt wurde. Ob das Sinn macht, ist noch einmal die andere Frage.

"Der Mann hat viel Eigenleistung und als Alleinverdiener auch seit Jahrzehnten viel Geld ins Haus gesteckt, ..."

fällt mir nur so auf:

Hat der Alleinverdiener seine Ehefrau als Hausverwalterin, Köchin, Putzfee, Wäschefrau, Kindermädchen, Krankenschwester und Bespasserin während der Eherjahre angestellt, bezahlt und Nebenkosten für sie abgeführt?

Hat der Mann mit viel Eigenleistungen am Haus der Besitzerin einen Mietzins für den von ihm und anteilig auch für den von den Kindern genutzten Teil des Hauses und Grundstück gezahlt?

Offensichtlich waren die beiden sich doch einig, sonst hätte er sich doch früher schon ins Grundbuch eintragen lassen können.

Charly2211 
Beitragsersteller
 02.04.2018, 11:34

Sorry, aber das wird st in dem Fall nicht zutreffend, es gibt und gab immer Ptzfrau und Gärtner und weitere Hilfe von extern, da die Frau des Hauses krankheitsbedingt einiges nicht leisten konnte und der Ehemann nach der Arbeit und am Wochenende viel übernommen hat. Also, das mit der Eigenleistung war eben nur paritätisch gemeint, denn es haben unter dem Strich Beide ein Anrecht auf jeweils die Hälfte, ist meine Meinung. Da sollte der Ehemann im Grundbuch nicht benachteiligt werden. Und was das Thema "bespassen" betrifft...ich kann diese Formulierung nicht nachvollziehen...

Das kommt als erstes darauf an, ob die Eheleute in Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung lebten.

Danach richtet sich das Erbrecht.

Charly2211 
Beitragsersteller
 01.04.2018, 17:12

Sie leben in einer Zugewinngemeinschaft

turnmami  01.04.2018, 17:13
@Charly2211

dann erbt der Ehemann die Hälfte des Hauses, die beiden Kinder je ein Viertel

Nach dem Gesetz erbt er de Hälfte und die andere Hälfte erben die Kinder zu gleichen Teilen.

Der Mann vererbt das Haus nicht. Wenn er zerst stibt bleibt das Haus im Eigentum der Mutter.

Mikkey  01.04.2018, 17:16

Nicht ganz - mag man aber als Erbsenzählerei ansehen:

Er erbt ein Viertel, ein weiteres Viertel steht ihm als Zugewinnausgleich zu.