Wer erbt wenn Ehepaar ein Haus bewohnt, aber lediglich die Frau im Grundbuch steht?
Ein älteres Ehepaar hat zwei Kinder, die Ehefrau hat das Haus von ihren Eltern geerbt als sie noch nicht verheiratet war und steht alleine im Grundbuch. Die Ehefrau leidet mittlerweile an Demenz. Wie sieht die Erbfolge aus, wenn sie zuerst verstirbt und wie, wenn der Mann zuerst verstirbt. Der Mann hat viel Eigenleistung und als Alleinverdiener auch seit Jahrzehnten viel Geld ins Haus gesteckt, da sie jedoch dement ist, kann man ihn nicht mehr ins Grundbuch eintragen lassen, oder gibt es da eine Möglichkeit?
5 Antworten
kann man ihn nicht mehr ins Grundbuch eintragen lassen, oder gibt es da eine Möglichkeit?
Selbstverständlich: Dement meint nicht testier- oder geschäftsunfähig. Wären sich die Eheleute einig, können sie diese Grundbuchänderung gemeinsam bewirken. Der beurkundende Notar gibt Zeugnis ab, dass jeder handelnden Unterzeichner der Urkunde "in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln."
Wie sieht die Erbfolge aus, wenn sie zuerst verstirbt
Derzeit bekäme der Ehemann einschl. pauschaliertem Zugewinnausgleich 1/2 des gesamten Reinnachlasses einschl. Immobilienbesitz neben seinen Kindern, denen die andere Hälfte anteilig zu je 1/4 anfiele.
Nach Hausübertragung von 1/2 beerben alle nur den auf die Erblasserin entfallenden Immobilienwert.
und wie, wenn der Mann zuerst verstirbt.
Dann sieht es exakt genauso aus: Die Witwe erbt die Hälfte, jedes Kind 1/4 an dem, was dem Erblasser gehört, dabei etwa kein oder 1/2 Immobilienmiteigentumsanteil.
Nach Versterben beider Elternteile erben die Kinder zu je 1/2.
G imager761
Besten Dank für die fachkundige Antwort!
Wenn man davon ausgeht, dass das Ehepaar in Zugewinngemeinschaft verheiratet und damit das Grundbuch auch richtig ist, wenn es die Frau als Alleineigentümerin ausweist, würden nach ihrem Tod der Ehemann mit 1/2 Erbteil und die zwei Kinder mit je 1/4 Erbteil erben.
Stirbt der Mann zuerst und danach die Frau, erben die Kinder je zur Hälfte.
Eine hälftige Übertragung des Grundstücks ist jetzt zwar prinzipiell auch noch möglich, allerdings nur über einen Betreuer mit einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung oder über einen Generalbevollmächtigten, welcher vor der Demenz bevollmächtigt wurde. Ob das Sinn macht, ist noch einmal die andere Frage.
"Der Mann hat viel Eigenleistung und als Alleinverdiener auch seit Jahrzehnten viel Geld ins Haus gesteckt, ..."
fällt mir nur so auf:
Hat der Alleinverdiener seine Ehefrau als Hausverwalterin, Köchin, Putzfee, Wäschefrau, Kindermädchen, Krankenschwester und Bespasserin während der Eherjahre angestellt, bezahlt und Nebenkosten für sie abgeführt?
Hat der Mann mit viel Eigenleistungen am Haus der Besitzerin einen Mietzins für den von ihm und anteilig auch für den von den Kindern genutzten Teil des Hauses und Grundstück gezahlt?
Offensichtlich waren die beiden sich doch einig, sonst hätte er sich doch früher schon ins Grundbuch eintragen lassen können.
Sorry, aber das wird st in dem Fall nicht zutreffend, es gibt und gab immer Ptzfrau und Gärtner und weitere Hilfe von extern, da die Frau des Hauses krankheitsbedingt einiges nicht leisten konnte und der Ehemann nach der Arbeit und am Wochenende viel übernommen hat. Also, das mit der Eigenleistung war eben nur paritätisch gemeint, denn es haben unter dem Strich Beide ein Anrecht auf jeweils die Hälfte, ist meine Meinung. Da sollte der Ehemann im Grundbuch nicht benachteiligt werden. Und was das Thema "bespassen" betrifft...ich kann diese Formulierung nicht nachvollziehen...
Das kommt als erstes darauf an, ob die Eheleute in Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung lebten.
Danach richtet sich das Erbrecht.
dann erbt der Ehemann die Hälfte des Hauses, die beiden Kinder je ein Viertel
Nach dem Gesetz erbt er de Hälfte und die andere Hälfte erben die Kinder zu gleichen Teilen.
Der Mann vererbt das Haus nicht. Wenn er zerst stibt bleibt das Haus im Eigentum der Mutter.
Nicht ganz - mag man aber als Erbsenzählerei ansehen:
Er erbt ein Viertel, ein weiteres Viertel steht ihm als Zugewinnausgleich zu.
Sie leben in einer Zugewinngemeinschaft