müssen die kinder miete zahlen?

8 Antworten

Tja und dann gehört das Haus dem Vater und er kann es vermieten an wen ermöchte.

Und wenn die Kinder volljährig sind, von zuhause ausziehen wollen und eigenes Einkommen haben dann ist es absolut legitim, wenn der Vater Miete haben möchte.

Katzi509 
Beitragsersteller
 03.01.2019, 19:50

der Vater würde keine Miete verlangen, aber habe schon gelesen, aus steuerlichen Gründen wäre eine Berechnung ratsam.. dankeschön

PaulPeter44  03.01.2019, 19:58
@Katzi509

genau so ist es... aus steuerlichen Gründen macht es Sinn für den Vater Miete zu verlangen, damit er das Haus als Mietobjekt angeben kann. Das macht besonders Sinn, wenn das Haus noch verschuldet ist.

sie können Mietfrei wohnen, das liegt am "lieben" Papi. Die Kosten müssten die Kinder schon tragen

Das kommt in erstere Linie auf den Vater an. Da die Kinder nicht Erben sind, wenn ich es richtig verstanden habe, haben sie keinen Anspruch auf mietfreies Wohnen.

Es sollte unbedingt ein Vertrag abgeschlossen werden, in dem Rechte und Pflichten von Vater und Kindern ganz genau beschrieben werden. Dabei an alle Nebenkosten, an Instandhaltung und Instandsetzung denken.

Katzi509 
Beitragsersteller
 03.01.2019, 19:46

Der Vater würde keine Miete verlangen. Vielen Dank, habe gerade etwas darüber gefunden , aus steuerlichen Gründen wäre es ratsam , da das Finanzamt Mieteinnahmen berechnet. Dankeschön ...

bwhoch2  03.01.2019, 22:31
@Katzi509

Er sollte 60 oder nach Rücksprache mit dem Steuerberater max. 65 Prozent der Normalmiete verlangen und sich diese regelmäßig zahlen lassen. Er kann dann daraus wieder Zuwendungen für seine Kids machen.

Wenn Papa Miete von den Kindern verlangt: muss er dies als Einnahmen versteuern und kann im Gegenzug die Renovierungskosten steuerlich geltend machen. Das Finanzamt unterstellt nur Mieteinnahmen, wenn er das Haus steuerlich geltend macht.

Aber machen können, kann der Papa wie er will. Evtl die Situation mit einem Steuerberater besprechen.

Das entscheidet der Vater. Niemand hat Anspruch auf mietfreies Wohnen, es sei denn man hat ein entsprechendes Wohnrecht, das im Grundbuch eingetragen ist.