Gehört das Auto zum Hausrat bei Ehevertrag?
Der Mann meiner Mutter ist verstorben. Es wurde eine Ehevertrag (Vermächtnis) beim Notar unterzeichnet.
Inhaltlich hinterlässt der Verstorbene meiner Mutter sämtlichen Hausrat.
Die Tochter des Verstorbenen erbt die Immobilie.
Das Auto wurde seit 10 Jahren grundsätzlich nur privat genutzt (Einkaufen, Urlaubsfahrten etc.).
Meine Mutter hat das Fahrzeug ebenfalls gefahren. Angemeldet war es auf den Namen des Verstorbenen.
Gehört somit lt. Ehevertrag das Fahrzeug meiner Mutter?
7 Antworten
Beim Auto ist es einfach. Das Auto gehört dem, der im Kaufvertrag bzw. Fahrzeugbrief steht. Es ist kein Hausrat.
Es gehört automatisch der leiblichen Tochter.
Möglich, aber nicht wenn es Hausrat ist
Ein Auto ist kein Hausrat, egal wie doll man es sich wünscht.
Die leiblich Tochter ist automatisch gesetzlich Erbin mit Pflichteilsanspruch über alles. Wenn der Erblasser nun aus dem Erbe den Hausrat rausnimmt, ändert sich das nicht. Er bestimmt quasi nur, dass das Erbe an seine Frau als Hausrat vererbt wird und nicht als Barsumme.
- "Haben Sie das Auto in der Ehe gemeinsam für familiäre Zwecke genutzt, zählt es als Haushaltsgegenstand." https://www.scheidung.de/wem-gehoert-unser-auto-bei-trennung-und-scheidung.html sicher das ein Auto kein Hausrat sein kann?
- https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-ehe--und-familienrecht/scheidung/pkw-und-scheidung
Bei einer Scheidung gehört es oftmals zum Haushalt, besonders, wenn die Frau kein eigenes Auto hatte.
Ich habe es versuchtzu googlen und keine eindeutige Antwort bekommen. Sie wird auf jeden Fall nachweisen müssen, dass sie Hauptnutzerin des Autos war und nicht nur in seinem Auftrag damit Erledigungen machte. Es fällt auf jeden Fall mit in die Pflichtteilsberechnung mit ein.
Ist wohl Teil des Hausrats ,,https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-ehe--und-familienrecht/scheidung/pkw-und-scheidung“
Ein von den Ehegatten gemeinsam und überwiegend für private Zwecke genutztes Auto gehört grundsätzlich zum Hausrat, wäre hier also vom Vermächtnis umfasst. Sicher kann man das aber nur mit dem genauen Wortlaut des Erbvertrages sagen. Tätig werden müsste aber ohnehin die Tochter, wenn sie Ansprüche geltend machen möchte, da sich das Auto im Besitz der Ehefrau befinden dürfte. Darüber hinaus müsste sie hierfür natürlich auch Erbin geworden sein und ihr nicht lediglich ein Vermächtnis an einer Immobilie zustehen.
Der Wortlaut ist folgender: Vermächtnisweise sämtliche Gegenstände des Hausrats und hierüber hinaus vorhandener Wohungseinrichtung.
Gehört dem, der im KFZ-brief steht.
Gehört dem, der im KFZ-brief steht.
Dieser Irrglaube scheint unausrottbar. Dabei kann man sogar auf den Zulassungsbescheinigungen wörtlich auf der ersten Seite unten unter Punkt C 4c nachlesen: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen"
Hallo Obelix, das ist zwar meist so, so aber nicht ganz richtig; der Fahrzeugbrief stellt "nur" eine Verfügungsbefugnis über das Fahrzeug dar; d.h. ein eventueller Käufer kann das Fahrzeug gutgläubig erwerben, wenn es von der Person "verkauft" wird, die im Brief steht, d.h. aber nicht, dass die eingetragene Person wirklich Eigentümer des Fahrzeuges sein muss; der Eigentümer könnte es ja beispielsweise schon kurz vorher an einen anderen verkauft haben;
Der im Brief steht, ist verstorben.
Also gehört es nicht der Mutter, sondern zum Erbe und ist auch kein Hausrat. Wird also entsprechend "verteilt".
Wenn der Hausrat der Mutter vererbt wurde. Sollte das Fahrzeug der Mutter gehören.
Auto ist kein Hausrat. Haus sind sämtliche in einer Wohnung befindlichen Sachen, die zur Lebensführung benötigt werden.
Beim Erbgang wird meist unterschieden zwischen Immobilien und Mobilien, also beweglicher Hausrat. Das Auto fällt unter Hausrat, weil beweglich. Das lokale Erbgericht fällt aber den letzten Entscheid. Die Testamentseröffnung und die Zuschläge werden sowieso dem Erbgericht gemeldet.
Echt jetzt? Meint Hausrat in so einem Fall wirklich Mobilien? Das wusste ich nicht.
Nein, sicherlich ist das nicht die Lösung weil dann das Auto herrenlos wäre.