Mann hat während der Ehe uneheliches Kind gezeugt, falls er verstirbt, muß dann Frau aus erster Ehe

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, hat sie nicht. Ich kann dir die genauen rechtlichen Hintergründe nicht erklären, aber sie hat nur Ansprüche gegenüber dem Erzeuger und nicht dessen Ehefrau oder sonstige Familie.

Wenn es eine Vaterschaftsanerkennung gibt ,muss der Mann ja zu schon Lebzeiten Unterhalt zahlen. Beim Tod gibt es dann Halbwaisenrente. Die Geliebte hat keinerlei Ansprüche.

nichteheliche Kinder sind ehelichen gleichgestellt ...folglich hat das Kind gleichberechtigten Anspruch auf vorhandene Erbmasse :) und erhält auch Waisenrente, genau wie die ehelichen Kinder

Die aktuelle Ehefrau des Verstorbenen muß selber nicht für weitere Kinder ihres Mannes aufkommen.

Das Kind hat Anspruch auf seinen Erbanteil.
Unterhaltspflichtig ist die Ehefrau nicht, da nicht verwandt.

Wenn er verstirbt muss die leibliche Mutter für das Kind aufkommen und sonst niemand.