Mann hat während der Ehe uneheliches Kind gezeugt, falls er verstirbt, muß dann Frau aus erster Ehe
für den Unterhalt des unehelichen Kindes aufkommen? ein Mann hat während seiner Ehe eine Affäre, aus der ein uneheliches Kind entsteht. Die Ehefrau hat bereits zwei Kinder mit dem Mann. Sollte der Mann versterben, hat die Geliebte dann Anspruch auf Unterhalt für ihr Kind gegenüber der Ehefrau des Verstorbenen?
10 Antworten
Nein, hat sie nicht. Ich kann dir die genauen rechtlichen Hintergründe nicht erklären, aber sie hat nur Ansprüche gegenüber dem Erzeuger und nicht dessen Ehefrau oder sonstige Familie.
Wenn es eine Vaterschaftsanerkennung gibt ,muss der Mann ja zu schon Lebzeiten Unterhalt zahlen. Beim Tod gibt es dann Halbwaisenrente. Die Geliebte hat keinerlei Ansprüche.
nichteheliche Kinder sind ehelichen gleichgestellt ...folglich hat das Kind gleichberechtigten Anspruch auf vorhandene Erbmasse :) und erhält auch Waisenrente, genau wie die ehelichen Kinder
Die aktuelle Ehefrau des Verstorbenen muß selber nicht für weitere Kinder ihres Mannes aufkommen.
Das Kind hat Anspruch auf seinen Erbanteil.
Unterhaltspflichtig ist die Ehefrau nicht, da nicht verwandt.
Wenn er verstirbt muss die leibliche Mutter für das Kind aufkommen und sonst niemand.