Erbaufteilung bei Patchwork Familie?

8 Antworten

Die Antwort, dass ihr ein "Berliner Testament" abfassen könnt, ist absolut unrichtig. Diese Form des sogen. "Gegenseitigen Testaments" steht nur Ehepartnern und neuerdings auch eingetragenen Lebenspartnern zu. Wenn Ihr als Patchwork-Paar gemeinsam testieren möchtet, muss das in Form des (vor einem Notar zu schließenden) Erbvertrags erfolgen. Wenn euch die Kosten davor zurückschrecken, bleibt nur übrig, dass jeder von euch beiden ein persönliches Testament (eigenhändig geschrieben und mit Orts- und Zeitangabe unterschrieben) abfasst und darin die nötigen letztwilligen Verfügungen festlegt. Aus eurer Frage wird nicht deutlich, ob euer bereits errichtetes Testament von euch gemeinschaftlich (was wie gesagt unwirksam wäre) oder von jedem einzelnen von euch persönlich stammt. In diesen Einzeltestamenten könnt ihr selbstverständlich wirksam bestimmen, dass der andere Partner Alleinerbe werden soll und die jeweils eigenen leiblichen Kinder nur ihre Pflichtteile erhalten sollen. Diese Pflichtteile werden allerdings (unter der Voraussetzung, dass Eure früheren Ehen geschieden worden sind) dem Geldwert von 50% Eures jeweiligen Nachlasses entsprechen, weil nämlich - da der Patchwork-Partner kein gesetzliches Erbrecht beim Tod des anderen Partners hat - Eure Kinder Eure gesetzlichen Alleinerben werden würden und weil der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (in Geld) beträgt. Praktisch bedeutet das, dass beim Tod des ersten Partners von Euch und dessen Alleinerbfolge in 50% des gemeinsamen Hauses (neben dem übrigen Nachlass) die pflichtteilsberechtigten Kinder dieses Verstorbenen 25% des Hauswertes (sowie des übrigen Nachlasses) in Geld beanspruchen können.

Die Pflichtteile werden vom Wert des Nachlasses berechnet. Das heisst: Wenn das Haus beim Todestag noch nicht entschuldet ist, wird zur Wertbemessung der Verkehrswert des Hauses abzüglich der darauf lastenden Schulden angesetzt. Und nur aus dem so geminderten Wert sind auch die Pflichtteile zu bemessen. Als Beispiel: Das Haus ist 600.000 Euro wert; es ist noch belastet mit 200.000 Euro. Der Nettowert ist dann 400.000 Euro. Dann errechnet sich der Pflichtteil für die eine Haushälfte nicht aus 300.000 Euro (= 150..000 Euro) , sondern nur aus 200.000 Euro (= 100.000 Euro).

Die eigenen Kinder der Partner müssten, falls sie bereits volljährig sind, eine notariell zu beurkundende Pflichtteilsverzichtserklärung in Bezug auf diesen Erbfall abgeben, wenn diese Pflichtteile vermieden werden sollen.. Ob sie das tun werden, wird von der allgemeinen familiären Gesinnung abhängen. Vielleicht werden sie verlangen, dass sie in geeigneter Weise Ersatz erhalten für diesen Verzicht, das wäre vermutlich nicht unberechtigt.

Eine Lösung könnte allerdings auch darin bestehen, dass ihr eure Testamente in der Weise neu formuliert, dass ihr den Partner nur zum (nicht befreiten) Vorerben und die jeweils eigenen Kinder zu Nacherben bei dessen Tod bestimmt. Dann würden im Endeffekt die Kinder beider Partner jeweils wieder zu 1/2 Eigentümer des Hauses werden, wenn auch der zweite Partner verstorben ist. Ich rate allerdings der Komplexität und der Feinheiten des Falles wegen dies nicht ohne anwaltliche bzw. notarielle Formulierungshilfe zu tun. Man wird da manches auch in Bezug auf die weiteren Nachlässe berücksichtigen müssen. Auch müsste Vorsorge dagegen getroffen werden, dass die Kinder nicht z.B. auf ihre Nacherbfolge Verzicht erklären und statt dessen den Pflichtteil beim Versterben des ersten Partners verlangen.

sassenach4u  07.06.2020, 18:15

TOP Antwort!

sergius  07.06.2020, 18:46
@sassenach4u

Danke für Ihr Lob ! Ich versuche stets, mir Mühe zu geben mit meinen Antworten.

Bersten Gruß, Sergius

sassenach4u  07.06.2020, 18:54
@sergius

Ich weiß, aber man muss es auch mal sagen. Bleiben Sie gesund!

sergius  08.06.2020, 15:21
@sassenach4u

Danke, dieses Mal für den Gesundheitswunsch. Ich erwidere ihn gern auch für Sie (den ich als juristischen Kollegen vermute, der wie ich als "Anonymus" hier zu wirken versucht !)

Für mich klingt es, als würde das Berliner Testament in eurem Fall Sinn machen. Dies würde bedeuten:

Ihr schreibt ein gemeinsames Testament. Darin erbt jeweils der andere Partner alles im Falle des Ablebens eines Partners. Dafür verpflichtet sich der Überlebende dazu, das Vermögen gleichmäßig auf alle Nachkommen zu verteilen.

Sollte ein Kind beim Tod des ersten Partners seinen Pflichtteil geltend machen, so würde er automatisch beim Tode des zweiten Partners enterbt werden.

Auf diese Wiese ist die Motivation der Kinder beim Tod des ersten PArtners einen Pflichtteil geltend zu machen extrem gering, da es so insgesamt weniger bekommen würde.

PaulPeter44  07.06.2020, 14:16

Sie sind nicht verheiratet und können kein gemeinsames Testament machen.

hilflos99  07.06.2020, 21:55

sie haben schon ein Testament das die Kinder auf den Pflichteil setzt

PaulPeter44  07.06.2020, 22:57
@hilflos99

Sie sind aber nicht verheiratet, daher ist ein gemeinsames "Berline Testament" nicht gültig. Sie waren nicht bei Notar, der ihnen das hätte sagen können.

hilflos99  08.06.2020, 09:37
@PaulPeter44

man kann auch ohne Berliner Testament die Kinder auf den Pflichtteil setzen.

die Frage ist ob das bisherige Testament nicht konta produktiv ist. Jetzt erhalten die Kinder einen Pflichtteil in Geld, den sie aktiv ablehnen müssen wenn sie ihn nicht wollen. Wenn sie im Testament nicht erwähnt werden, müssen sie den Pflichteil aktiv fordern. Wenn es kein Testament gibt, werden sie zu Eigentümer und müssen die Zwangsversteigerung beantragen, wenn sie Geld wollen. Immer eine Frage was sie tun werden

Erbe besteht sowohl aus positivem wie auch negativem Nachlaß.

Folglich bei Eintritt des Erbfalles eine Güterabwägung(!) - ausschlagen oder annehmen.

Sie erben aliquot sowohl die Plus als auch die Schulden.