Wie sieht das islamische Erbrecht aus?
Hallo,
kennt sich jemand mit dem Islamischen Erbrecht aus. Gesetzt den Fall es gibt ein Ehepaar, welches gemeinsame Konten hat und beide sind berufstätig und haben gemeinsame Finanzen. Einer der Ehepartner verstirbt. Wie sieht es mit der Erbfolge und den Anteilen aus? Die Frau hat Eltern und 4 Geschwister (2 Brüder+2Schwestern), aber keine Kinder und der Mann Eltern und 3 Schwestern, ebenfalls keine Kinder. Die Beteiligten alle Muslime. Ist das islamische Erbrecht dann islamisch gesehen, wenn man in Deutschland lebt abdingbar?
Viele Grüße
doramari
7 Antworten
Zusätzlich zu den schon genannten Bestimmungen im Erbrecht (natürlich erben auch Frauen!!!) sehe ich im konkreten Fall das Hauptproblem bei der gemeinsamen Kontenführung. Im Islam ist Gütergemeinschaft unüblich. Es ist also schwierig festzulegen, wem der Ehepartner welches Geld gehört. Sinnvoll wäre, das vorher zu regeln.
Ein Testament zu haben ist ja auch islamisch erwünscht, da kann übrigens unabhängig von den islamischen Anteilen ein Drittel des Erbes für einen bestimmten Erben festgeschrieben werden. Beispielsweise für den Ehepartner. Der Rest wird dann entsprechend der Erbteile verteilt.
Wenn jemand in Deutschland stirbt, und es gibt kein Testament,gilt das deutsche Erbrecht! Und nicht die Scharia! Der, der zuerst stirbt, erbt die Hälfte, die andere Hälfte geht an die Herkunftsfamilie des Verstorbenen (Geschwister)! Unabhängig vom Geschlecht!
Es kommt aber bei Ehepaaren, die dauerhaft in Deutschland leben, auch darauf an, ob sie nach deutschem Recht verheiratet sind!
Es geht immer nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Hat ein muslimischer Erblasser keine deutsche Staatsangehörigkeit, kann nach dem muslimischen Recht verfahren werden. Ehefrauen und Töchter und andere weibliche Verwandte erben nichts. Söhne und Brüder dagegen alles. Ein konkreter Fall, der sich mal zugetragen hat und vor Gericht ging. Saudi-Arbien od. Iran, weiss ich nicht mehr. Der Verstorbene lebte 20 Jahre in DE, war hier verheiratet mit einer Deutschen, hatte eine Tochter. Nach dessen Tod meldete sich der Bruder per Anwalt, der noch nie in DE war und wollte das Erbe seines verstorbenen Bruders. Er bekam recht, weil der Verstorbene es versäumt hatte, zu seinen Lebzeiten die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen. Frau und Tochter gingen leer aus.
beweise ? du erzählst
Das scheint international so geregelt zu sein. Wenn z.B. in Deutscher im Ausland lebt od. dort auch nur Urlaub macht und dort verstirbt, gilt das Erbschaftsrecht der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen. Kannst du dir ja ergoogeln.
Ok, eine schöne Antwort, allerdings leider ohne Quelle. Hier mal eine Antwort MIT Quelle, und zwar unserem geliebten Quran:
"Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Der männliche (Erbe) soll so viel wie den Anteil von zwei weiblichen (Erben) erhalten[1]. Und wenn es sich um weibliche (Erben) handelt, zwei oder mehr, dann sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Und wenn es nur eine Erbin gibt, dann gehört ihr eine Hälfte[2]. Und für die Eltern ist je ein Sechstel des Erbes (bestimmt), wenn der Verstorbene Nachkommen hat. Und wenn er keine Nachkommen hat und die Eltern sind die (einzigen) Erben, dann ist für die Mutter ein Drittel. Und wenn er Geschwister hat, dann ist für die Mutter ein Sechstel (festgesetzt) nach Abzug (aller) Vermächtnisse oder Schulden[3]. Eure Eltern und eure Kinder - ihr wisst nicht, welche von ihnen euch an Nutzen am nächsten sind. Dies ist eine Vorschrift von Allah. Und Wahrlich, Allah ist allwissend, allweise[4]." (Quran, 4:11)
Laut diesem erbt die Frau also ein Drittel und der Mann zwei Drittel des Vermögens. Warum, ist sofort ersichtlich, wenn man sich mit den Rechten und Pflichten von Frau und Mann im Islam auskennt: Der Mann ist für die Versorgung seiner Familie VERANTWORTLICH, die Frau jedoch nicht. Das heißt, die Frau hat, im Gegensatz zum Mann, das gute Recht, auf Arbeit zu verzichten, und von ihrem Mann zu erwarten, sie und die Kinder hinreichend zu versorgen. Sie DARF aber arbeiten, wenn sie es möchte, und solange sie ihren Pflichten als Frau im Islam nachgeht, und es sich um eine islamisch unbedenkliche Arbeitsstelle handelt, darf sie ihr Mann auch nicht daran hindern. Wenn sie es tut, gilt es von ihr bei Allah als "Sadaqa", also so, als ob sie Armen freiwillig Geld gegeben hätte. Der Mann hingegen hat die PFLICHT der Versorgung, er bekommt ebenfalls seinen Lohn dafür von Allah, jedoch ist es für ihn eine Selbstverständlichkeit, die Familie zu versorgen WENN ER ALLAH FÜRCHTET und somit seine Pflichten als muslimischer Mann wahrnimmt.
Was bestimmte angeblich "islamische" Regierungen auf der Welt treiben, steht auf einem anderen Blatt. Was die saudische Regierung anbetrifft (die sich von ihrem Volk nahezu anbeten lässt und sich fast als "Gott" darstellt), muss ich sagen, ich sehe sogar in der deutschen Regierung mehr "Islam" als in dieser. Und mal ganz nebenbei: Die saudische Regierung und die der USA stecken sowieso unter einer Decke, insofern kann so viel Islam auch gar nicht im Spiel sein. Ich glaube, es gibt kaum eine Regierung auf der Welt, die so viel Dreck am Stecken hat, wie die Saudische (das geht von Unterdrückung und Korruption bis hin zu Völkermord und zwar am EIGENEN Volk!). Ich als Muslim hoffe, dass dieser saudischen Mafia baldsmöglich das Handwerk gelegt wird!
Der Fragesteller wollte konkret wissen, wie es im Erbfall seiner Konstellation aussieht. Nun hat jedes Land unterschiedliche Regelungen, ob nun ein sog. muslimisches Land ganz od. teilweise nach dem islamischen Recht gehen, ist ja nicht relevant. Wichtig ist nur das Erbrecht des jeweiligen Landes dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser hat. Viele versterben ohne Testament und dann tritt in DE automatisch die gesetzliche Regelung ein. Gab es z.B. ein Testament und wurde darin ein gesetzlicher Erbe enterbt, hat er trotzdem noch Ansprüche. Aber das ist wieder ein anderes Thema und mag auch von Land zu Land unterschiedlich geregelt sein.
Die Quelle im Bürgerliches Gesetzbuch, EGBGB Artikel 25 nachzulesen od. zu ergoogeln.
Wenn der muslimische Erblasser hier in Deutschland legal gelebt hat und sein Vermögen legal erworben hat, kann er nicht einfach seine deutsche Frau und seine Kinder dem Hatz-IV überlassen!
Da es kein katholisches oder evangelisches Erbrecht gibt, sollte es auch kein islamisches geben. Wenn die Beteiligten die deutsche Staatsbürgerschaft haben, wird sicher nach deutschem Recht entschieden. D.h. im vorgelegten Beispiel erben die Eltern und der überlebende Ehepartner.
Deine Frage ist rein theoretisch und damit überflüssig, denn "es gibt kein muslimisches Ehepaar", welches regelwidrig Geld bei einer Bank anlegen würde, um dafür Zinsen zu kassieren. Rechte Muslime kennen und beachten ihre Gesetze und Regeln!
Wenn der verstorbene jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft hatte, dann gilt das deutsche Erbrecht.
Entschuldigung, ich habe die Ernsthaftigkeit der Frage zu spät erkannt und konnte meine Antwort nicht mehr zurückziehen.
"Der der zuerst stirbt." Du meinst der überlebende Ehepartner erbt die Hälfte. Die andere Hälfte teilen sich die Kinder, falls welche vorhanden. Das ist das deutsche Erbrecht. Wenn aber ein Deutscher in der Türkei od. USA usw. lebt und dort stirbt, gilt eben nicht das dortige Recht, sondern das deutsche, weil er eben die deutsche Staatsbürgerschaft hat. .