Nutzungsrecht an Garage an Dritte übertragbar?

3 Antworten

Bin zwar kein Jurist, Aber ich würde sagen genau wie Wohnrecht nicht übertragbar ist, ist auch das Nutzungsrecht persönlich gebunden.

Wobei sie die Zusatzkohle bestimmt gut brauchen kann. Und es ihr eigentlich freigestellt bleiben sollte wie sie sie nutzt.

ThomasAffa 
Beitragsersteller
 11.06.2019, 22:55

Wenn's das wäre... Geld hat meine Großmutter genug. Sie nimmt kein Geld dafür.

selbstverständlich darf deine Oma die Garange nutzen ,wenn sie das Nutzungsrecht hat. Ob sie darin kaminholz stapelt, Zeitungen sammelt oder ein Nachbar sein auto reinstellt ist ihr Ding.

ThomasAffa 
Beitragsersteller
 11.06.2019, 22:59

Ich bin mir nicht sicher ob das Nutzungsrecht einfach willkürlich übertragbar ist. Das meine Großmutter darin Kaminholz oder Zeitungen stapeln kann, mag sein. Aber ein dritter...?!

Zudem dieser gerade meterhoch Bauschutt darin lagert und sein Auto davor parkt.

Halbammi  12.06.2019, 08:45
@ThomasAffa

Die Frage ist ja, ob ich nur weil ich meinem Nachbarn gestatte etwas in meiner Garage zu lagern, direkt mein Nutzungsrecht abgetreten habe? Warum fragst du nicht einen Anwalt wenn es für euch so wichtig ist?

Nutzungsrecht bzw Wohnrecht auf Lebenszeit ist so eine Sache. Habt ihr es Notariell geregelt? Das Nutzungsrecht endet eigentlich, wenn der bisherige Nutzer es nicht mehr nutzen kann, oder will. Also Garage ist der Stellplatz für ein Auto, da Oma keines mehr hat, entfällt auch das Recht, es sei denn diese war zweckentfremdet, z.B als Unterstellraum für irgend einen Krimskram, dann ist das wieder so ein Duldungsrecht. Also, wenn alles Notariell geregelt ist und dies eindeutig kann Oma es nicht so ohne weiteres an Dritte abgeben.

ThomasAffa 
Beitragsersteller
 11.06.2019, 22:54

Die Garage wurde ausschließlich für ein ein Auto genutzt. Vor einem Jahr wurde das Auto verkauft.

Jetzt stapelt der Nachbar Bauschutt darin und parkt sein Auto davor auf dem Stellplatz. Und mein Vater als Eigentümer dreht am Rad...

Notariell wurde alles beurkundet. Hier ist von Wohnrecht für die Wohnung und Nutzungsrecht für die Garage plus Stellplatz die Rede. Ohne detailliertere Definitionen.

uropa62  12.06.2019, 00:34
@ThomasAffa

da deine Großeltern es nicht für sich nutzen fällt dieses Recht dann wieder an euch.

ThomasAffa 
Beitragsersteller
 12.06.2019, 08:27
@uropa62

Da mein Vater immer von Nutzungsrecht spricht habe ich mich jetzt auf den Weg gemacht und den Vertrag selbst unter die Lupe genommen. Leider wird hier das Niesbrauchrecht aufgeführt und nicht das Nutzrecht. Somit kann sie wohl machen was sie will...