Freier Umgang in Hof und Garten?
- Beinhaltet der freie Umgang in Hof und Garten, dass man sich einen eigenen Garten anlegen und bewirtschaften darf, ein Gewächshaus bauen, Blumenrabatten anlegen, Büsche pflanzen, eine Sitzecke für sich beanspruchen? Also ganz, als wenn man selbst der Eigentümer wäre? Oder beinhaltet es lediglich das Betreten von Hof und Garten?
- Wie sieht es mit dem Wohnrecht aus, wenn es erlaubt ist, die gesamte untere Etage zu bewohnen? Zählt die Benutzung einer Garage, die nicht im Vertrag benannt ist, dazu?
Es steht nur etwas von angemessener Mitbenutzung aller dem gemeinsamen Gebrauch dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Anlagen. Eine eigene Garage wird nicht erwähnt. 3. Wie sieht es aus, wenn das Wohnrecht nur 2 Ehepartner betrifft. Dürfen diese dann einfach ihren volljährigen Enkel mit in die Wohnung aufnehmen. Immerhin verursacht dieser Enkel Kosten, bekommt regelmäßig Besuch ( auch nachts) Ist das alles mit inbegriffen? Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.
2 Antworten
Alles andere als das Betreten von Hof und Garten muss - abgesehen vom Aufstellen von Liegestühlen beispielsweise - gesondert erfragt werden. Weder die Garagenbenutzung noch das Bewirtschaften des Gartens ist laut eurem Mietvertrag erlaubt.
Auch der Enkel darf ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters bei euch einziehen. Ihr riskiert sonst die Kündigung eures Mietvertrags.
Hallo ich habe den emalige Besitzer noch mit auf dem Grundstück. Der lebenslanges wohnrecht aber er möchte sein Auto im Hof abstellen darf er das. Wenn wir das nicht möchten da er auf der Strasse parken kann wie wir und alles mist ist und er sich zu viel raus holt.wir sind die Besitzer und im Grundbuch.