Gehört dem Eigentümer verbliebenes Inventar

9 Antworten

also erbfolge müsste so sein: erst würde ein ehegatte erben, da es den nicht gab, wäre jetzt dein vater und deine tante drann. die tante gibt es auch nicht mehr, also bekäme dein vater alles alleine. würde dein vater jetzt auch nicht mehr leben, dann wären jetzt die kinder deiner tante und du selbst erbberechtigt. also ist dein vater jetzt der erbe.

Inventar ist Erbmasse und gehört den Nachkommen des Verstorbenen. Bei Deinem Vater ist er der einzige Nachkomme.

Das Inventar gehört zur Erbmasse.Dein Vater ist nur Eigentümer des Hauses,aber wenn es nicht anders im Testament steht,ist er kein alleiniger Erbe.Die Kinder Deiner Tante sind auch mit erbberechtigt.

Mietnormade  29.01.2009, 10:37

Der Vater ist nicht nur der Eigentümer sondern auch der einzig lebende Erbe. Die Kinder der Tante wären nur dann erbberechtigt wenn der Vater auch schon tod wäre. Es geht immer nur eine Stufe nach unten. Opa zu Vater/Tante und von da auf die Kinder. Enkelkinder sind in der Erbfolge 2 rangig.

Dein Vater bekommt in deinem Fall so oder so alles wenn es kein Testament gibt da es der einzige ist der erben kann. Aber das Inventar gehört nicht zum Haus was in deinem Fall aber egal ist

dem Vater ist Eigentümer des Hauses und nicht des Inventars..dieses Besitzrecht regelt sich nach der Erbfolge respektive einem eventuellen Testament

Mietnormade  29.01.2009, 10:30

Der Vater ist aber gleichzeitig der einzige Nachkomme.

firstguardian  29.01.2009, 10:37
@Mietnormade

Nein, die die Kinder der verstorbenen Schwester haben die Erbansprüche der Mutter übernommen.

Mietnormade  29.01.2009, 10:40
@firstguardian

Nö die haben Pech gehabt weil Erbe in gerader Linie weitergeht. Ein Toter hat einfach keinen Erbanspruch mehr.

firstguardian  29.01.2009, 11:06
@Mietnormade

Aber dessen quietschlebendige Abkömmlige!