Gehört dem Eigentümer verbliebenes Inventar
Mein Vater ist laut einem Schriftstück des Grundbuchamtes seit 1981 alleiniger Eigentümer eines Hauses und meine Oma hatte in diesem Haus Wohnrecht auf Lebenszeit. Nun ist meine Großmutter nach kurzer schwerer Krankheit verstorben. Mein Vater besitzt leider auch keine Geschwister mehr da meine Tante früh verstorben. Aber meine Tante hinterliess drei Kinder, also meine Cousins und Cousinen. Nun ist meine Frage haben meine Cousins und Cousinen ein Anrecht auf das verbliebene Inventar oder ist dieses Inventar auch Eigentum meines Vaters.
Hoffe auf baldige Antwort und bin dankbar für jede Hilfe
9 Antworten
also erbfolge müsste so sein: erst würde ein ehegatte erben, da es den nicht gab, wäre jetzt dein vater und deine tante drann. die tante gibt es auch nicht mehr, also bekäme dein vater alles alleine. würde dein vater jetzt auch nicht mehr leben, dann wären jetzt die kinder deiner tante und du selbst erbberechtigt. also ist dein vater jetzt der erbe.
Inventar ist Erbmasse und gehört den Nachkommen des Verstorbenen. Bei Deinem Vater ist er der einzige Nachkomme.
Das Inventar gehört zur Erbmasse.Dein Vater ist nur Eigentümer des Hauses,aber wenn es nicht anders im Testament steht,ist er kein alleiniger Erbe.Die Kinder Deiner Tante sind auch mit erbberechtigt.
Der Vater ist nicht nur der Eigentümer sondern auch der einzig lebende Erbe. Die Kinder der Tante wären nur dann erbberechtigt wenn der Vater auch schon tod wäre. Es geht immer nur eine Stufe nach unten. Opa zu Vater/Tante und von da auf die Kinder. Enkelkinder sind in der Erbfolge 2 rangig.
Dein Vater bekommt in deinem Fall so oder so alles wenn es kein Testament gibt da es der einzige ist der erben kann. Aber das Inventar gehört nicht zum Haus was in deinem Fall aber egal ist
dem Vater ist Eigentümer des Hauses und nicht des Inventars..dieses Besitzrecht regelt sich nach der Erbfolge respektive einem eventuellen Testament
Nein, die die Kinder der verstorbenen Schwester haben die Erbansprüche der Mutter übernommen.
Nö die haben Pech gehabt weil Erbe in gerader Linie weitergeht. Ein Toter hat einfach keinen Erbanspruch mehr.
Aber dessen quietschlebendige Abkömmlige!
Der Vater ist aber gleichzeitig der einzige Nachkomme.