Zwangsversteigerung eines Hauses, was ist mit Wohnrecht auf Lebenszeit?
Ich habe Interesse an einem Haus, das zwangsversteigert wird. Dort hat jemand (nicht der derzeitige Eigentümer) das Wohnrecht auf Lebenszeit im Grundbuch stehen. Man sagte mir, das es nur eine Formalie sei, dieses nach der Versteigerung aufzulösen. Was ist damit gemeint und wie geht man da vor?
4 Antworten
Das Wohnrecht auf Lebenszeit besteht nur für die Erben; d.h. vermachst Du Dein Haus Deinem Kind, lässt Du Dir dieses Wohnrecht auf Lebenszeit eintragen. Erwirbst Du aber eine Immobilie mit diesem Vermerk, ist das Null und Nichtig. Dieses Recht erlischt meines Wissens nach automatisch mit Deinem Eintrag.
Glaube, dass du dich da irrst. Wenn ein Wohnrecht auf Lebenszeit im Grundbuch eingetragen ist, so erlischt dieses Wohnrecht nicht beim Verkauf der Immobilie.
Der neue Eigentümer muss das Wohnrecht akzeptieren. Welchen Sinn sollte sonst der Eintrag des lebenslangen Wohnrechtes im Grundbuch haben ?
Sorry, aber bitte hört doch auf, Unsinn zu schreiben von dem Ihr keine Ahnung habt. Jeder Eigentümer kann irgendjemandem Wohnrecht gewähren und dies im Grundbuch eintragen lassen, seien es nun Erben oder wer auch immer.
Bei einem Verkauf wid dieses Recht natürlich NICHT automatisch gelöscht, sonst bräuchte man es ja nicht im Grundbuch einzutragen. D.h. der Berechtigte BLEIBT der Berechtigte auch nach dem Verkauf.
Von einer Rangfolge in Abt. II (beschränkt persönliche Dienstbarkeiten) oder einer automatischen Löschung bei ZV habe ich auch noch nichts gehört. Dies mag für bestimmte Rechte gelten, aber liegt z.B. ein Leitungsrecht (Telekom, Deutsche Bahn, etc) oder ein Wegerecht (Nachbar kommt nicht anders auf sein Grundstück) vor, so wird dies bestimmt NICHT bei einer ZV gelöscht, egal ob es VOR oder NACH dem Wohnrecht eingetragen wurde.
Der Berechtigte kann ja nichts für die Insolvenz des Eigentümers. Beim Wohnrecht kann dies anders gehandhabt werden - weiß ich nicht - weil sich natürlich sonst überhaupt kein Käufer finden würde.
Aber das wäre bei einem geschickten Mietvertrag auch schon herstellbar. Also immer VORSICHT!
Bei einer Zwangsversteigerung werden die Grundbucheinträge, soweit sie Hypotheken oder sonstige Sicherungen betreffen, automatisch vom Gericht gelöscht. Ich denke, dass in einem solchen Fall auch gleichermaßen verfahren wird, schließlich will der neue Eigentümer mit Recht ja ein sauberes Grundbuch. Ob und wie weit das moralisch vertretbar ist, lasse ich hier und jetzt mal außen vor. Wäre eine Frage bei GF wert.
es kommt auf die Rangfolge an wie die Rechte im Grundbuch eingetragen sind! Steht das Lebenslange Wohnrecht auf Platz 1, bleibt es dort auch nach der zwangsversteigerung! Ist auf einem niedrigeren Rang (weil beispielsweise die Bank auf Platz 1 oder 2 steht, und wohnrecht auf 3), werden die Wohnrechte gelöscht. Das hat aber nichts damit zu tun, daß ein Käufer ein sauberes Grundbuch haben will. Das will ja jeder und bekommt es trotzdem nicht immer!
Kann es nur nach Schweizer Recht sagen:
Bei einer Zwangsversteigerung wird die Liegenschaft zu erst mit dem Wohnrecht aufgerufen. Findet sich kein Käufer wir die Liegenschaft ohne Wohnrecht aufgerufen. Dann aber nur dann wird was Wohnrecht aus dem Grundbuch gelöscht.
Sei bitte vorsichtig und erkundige dich beim zuständigen Amt, bzw. lasse es dir schriftlich bestätigen. Ich hatte mit so einer Sache mal einen jahrelangen Rechtsstreit am Hals, der sehr viel Geld gekostet hat!