Vorkaufsrecht Garage
Ich möchte eine Garage auf Pachtland an den jetzigen Nutzer verkaufen. Das Grundstück gehört, nach mehrmaligem Wechsel, einer Immobilienfirma. Der jetzige Nutzer hat die Garage von mir gemietet und möchte nun kaufen, da ich die Garage nicht mehr benötige. Nun hat sich der Grundstückseigentümer gemeldet und pocht auf sein Vorkaufsrecht. Es gibt keinerlei Nutzungsverträge etc. Der letzte Nutzungsvertrag stammt aus DDR Zeiten von 1986. Die einzigen Anschreiben sind Nutzerwechselinformationen. Meine Frage: kann der Eigentümer ein Vorkaufsrecht geltend machen oder kann ich ohne Einstimmung verkaufen an wen ich will ?
Danke im Voraus Karsten
2 Antworten
natürlich hat er Vorrecht
Die Materie ist zu komplex, dass man diese mit wenigen Worten so einfach abbügeln könnte!
Und hätte ich verkauft ohne seinem Wissen ?
Die Überleitungsgesetzte regeln, dass inzwischen nach Ablauf aller Fristen , der Grundstückseigentümer Anrecht auf die Garage hat. Reißt er diese ab, dann ist der jetzige Nutzer ggfs. verpflichtet sich mit bis zu 50 % der nachgewiesenen Kosten am Abbruch zu beteiligen. Der jetzige Nutzer hat aber bei Aufgabe der Garage einen Anspruch auf Entschädigung der Differenz des Grundstückwertes der sich seit seiner Inbesitznahme und heute ergibt. Der jetzige Besitzer kann sich mit dem Eigentümer darüber verständigen, ob er auf den Ausglich verzichtet und dafür im Gegenzug nicht an weiteren Kosten beteiligt ist. Als Nachfolger sollten sich folglich recht vorsichtig sein!