Wer ist der Eigentümer der Garage auf unserem Grundstück?
Wir haben ein Grundstück erworben. Auf diesem befindet sich neben dem EFH auch eine Doppelgarage. Diese wurde von dem Vorbesitzer und dessen Bruder gebaut. In einem Übertragungsvertrag von 1993, in dem der Vorbesitzer das Grundstück von seinen Eltern übernommen hat, wird dem Bruder ein Nutzungsrecht für seinen Teil der Garage gewährt. Die Garagen sind in der Mitte nur von einer dünnen Spanplattenwand voneinander getrennt. In unserem Kaufvertrag wird auf den Übertragungsvertrag von 1993 und das Nutzungsrecht verwiesen. Nun ist die Frage wer der rechtmäßige Eigentümer dieser Garage ist und was bei Ableben des Herren mit dieser Grage geschehen würde? Kann diese an Familienmitglieder übergehen oder wären wir dann automatisch die Besitzer? Kann der Herr außerdem diese Garage an Dritte weiter vermieten, welche ja dann unser Grundstück nutzen würden?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
7 Antworten
Wann wurde die Garage gebaut und steht die Garage in Ostdeutschland?
Grundsätzlich ist das Eigentum von Gebäuden mit dem Grundstück verbunden. Eigentümer des Grundstücks ist also auch Eigentümer der Garage. Besitzer ist der, der sie rechtmäßig nutzt. Nur im Osten kann das Eigentum bei Garagen mit dem Eigentum des Grundstücks meines Wissens auseinander fallen.
Ein Notar der den Vertrag von 1993 nicht deuten kann? Da es sich um Übertragung Eltern/Kinder handelt, muss der doch notariell beurkundet sein. Besitzrechte, die nicht im Grundbuch eingetragen sind, können meines Wissens auch nicht vererbt oder vermietet werden.
da bin ich am Ende:). Ich weiß nur, dass dieses Garagenrecht im Übergang Nutzung und Eigentum mit Anträgen verbunden ist. Vielleicht hilft dir das noch weiter:
http://www.anwaltskanzlei-roland-scholz.de/garagen_auf_fremden_grund_-_die_aktuelle_rechtslag.html
Eigentümer der gesamten Garage seid ihr, nur ist die Garage eben mit dem Nutzungsrecht des Bruders der Vorbesitzers belastet. Ob dieser seinen Teil der Garage vermieten kann und ob sein Recht vererblich ist, hängt von den genauen Bestimmungen in dem Vertrag aus dem Jahre 1993 ab, den wir nicht kennen.
Wenn es tatsächlich nur ein Nutzungsrecht ist, dann seid Ihr Eigentümer der Garage. Entsprechend ist es euch überlassen, was ihr nach dem Tod des Bruders mit der Garage macht.
Wenn die Garage jemand anderem gehört, müsste es aber eine Teilungserklärung für das Grundstück geben, die ihr spätestens beim Notar zu Gesicht bekommen hättet.
Deine Frage kann nicht beantwortet werden. Die Antwort findest du in dem Übertragungsvertrag, in deinem Kaufvertrag und eventuell in einem Eintrag im Grundbuch. Frage mal euren Notar. Vielleicht kann er dir helfen.
Unser Notar konnte dazu leider auch keine Aussage treffen. In den Verträgen ist einmal die Rede von einem Nutzungsrecht und dann heißt es wieder die Garage wäre sein Eigentum. Im Grundbuch wird davon nichts erwähnt.
Hm - das ist alles etwas verwirrend. Am besten ist es, ihr fragt einen Rechtsanwalt.
ich vermute, dass ihr die Eigentumsverhältnisse über das Grundbuchamt erfahren könntet. Und wenn der Besitzer stirbt, vererbt sich sein "Besitz" an seine Erben, nicht an euch. Und wenn dessen Garagenanteil vermietet würde und der Anteilseigner kein Wegerecht besitzt, kann ein Mieter nicht über euer Grundstück fahren. Ich bin aber kein Fachanwalt. So einen könntet ihr mit euren Unterlagen mal aufsuchen und Rat fragen.
Achso ich habe vergessen zu erwähnen, dass keine Absicherung im Grundbuch erfolgt ist.
Hallo, ja die Garage steht in Ostdeutschland und wurde 1981 gebaut. Auf der Gemeinde sind beide noch als "Gebäude auf fremden Grund und Boden" hinterlegt, da das Grundstück zu der Zeit noch den Eltern gehörte. Der Übertragungsvertrag ist Noteriell beurkundet. Allerdings nicht von dem Notar, welcher jetzt den Kaufvertrag übernommen wird. Wenn wir nun der Eigentümer der Garage sind, darf der Besitzer diese dann so einfach vermieten?
Vielen Dank für die Hilfe!