Notarkosten,obwohl kein Auftrag erteilt?

10 Antworten

Ich lege meine Hand nicht ins Feuer, aber wenn kein Kaufvertrag existiert, dann hat er auch kein Recht, Euch etwas in Rechnung zu stellen. Leider sind viele Notare und Anwälte mehr als unhöflich - allein wohl auch, um Euch Angst einzujagen, damit ihr auch ja zahlt. Ich gehe auch ganz stark davon aus, dass er weiß, dass er diese Rechnung nicht hätte ausstellen dürfen. ;-)

Wende Dich mal an die Verbraucherzentrale. Vielleicht können die eine bessere Auskunft geben. Oder wissen jemanden, der Euch helfen kann.

wer bestellt bezahlt in der Regel - das wäre der Verkäufer - es wurde noch kein Vertrag ausgearbeitet

ThadMiller  11.10.2017, 11:04

Bitte nicht Notar und Makler verwechseln.

"Den überwiegenden Teil der Hausverkauf-Notargebühren trägt gewöhnlich der Käufer, während der Verkäufer meist nur die Notarkosten für die anlässlich des Hausverkaufs gelöschten Rechte Dritter übernimmt – beispielsweise eine eingetragene Grundschuld. Käufer und Verkäufer haften jedoch gemeinschaftlich für die Begleichung aller Notarkosten."

https://www.makler-vergleich.de/immobilien-verkauf/hausverkauf/hausverkauf-kosten/hausverkauf-notarkosten.html

Lass dich nicht verarschen. Wenn du dem Verkäufer nichts gesagt hast oder ihm gesagt hast, dass der Kauf seines Hauses von dem Kredit der Bank abhängig ist, kann dir keiner etwas. Du musst schon zustimmen zu einem Notartermin bzw. zu dem Schritt nun zum Notar zu gehen. Wenn du allerdings gesagt hast, dass du kaufen willst, ohne irgendwelche Einschränkungen kann der Verkäufer schon einen Termin beim Notar ausmachen, du musst aber seinen Notar nicht anerkennen, d.h. auch hier müsste im Vorfeld eine Einigung zwischen dir und dem Verkäufer erzielt worden sein.

Oh weh, hier geht einiges durcheinander

 Zum 1. ist der Notar durchaus berechtigt auch für einen bereits gefertigten Entwurf Gebühren zu berechnen.

 Zum 2. ist es durchaus üblich in einem Kaufvertrag zu vereinbaren, dass die Notar- und Gerichtskosten vom Käufer zu tragen sind. 

21300 GNotKG

Vorzeitige Beendigung des Beurkundungsverfahrens
1. vor Ablauf des Tages, an dem ein vom Notar gefertigter Entwurf an einen Beteiligten durch Aufgabe zur Post versandt worden ist,
2. vor der Übermittlung eines vom Notar gefertigten Entwurfs per Telefax, vor der elektronischen Übermittlung als Datei oder vor Aushändigung oder
3. bevor der Notar mit allen Beteiligten in einem zum Zweck der Beurkundung vereinbarten Termin auf der Grundlage eines von ihm gefertigten Entwurfs verhandelt hat:
Die jeweilige Gebühr für das Beurkundungsverfahren ermäßigt sich auf .......... 20,00 €

Mit 10 € hat er also vermutlich bereits die Hälfte beim Verkäufer angefordert. 

Grundbuchauszug 1000€ ist Quatsch. Die Entscheidung liegt bei dir. Wenn du sie nicht bezahlst und der Verkäufer auch nicht bereit ist, solltest du in dem Notariat nichts mehr beurkunden. Ich habe zwar noch nicht erlebt, dass ein Notariat die Gebühr erhebt, aber es steht ihm zu. 

"Wir waren uns mit dem Verkäufer einig und vereinbarten..."

Auch mündlich vereinbarte Verträge sind gültig. Ich würd den 10er zahlen und gut...

mindestgebot  11.10.2017, 10:46

Ein Hauskauf wird erst durch notarielle Beurkundung rechtskräftig. Selbst sogenannte Kaufabsichtserklärungen oder verbindliche Verpflichtungen auf Immobiliengeschäfte sind von vornherein nichtig da diese keine Rechte an der Sache herbeiführen können..

ThadMiller  11.10.2017, 11:00
@mindestgebot

Ok, hört sich nach ner Spezialregelung für Hauskauf an. War mir nicht bekannt. Danke dafür!