Hauskauf, zwei Makler, muss ich zweimal Provision zahlen?
Also, ein Hauskauf steht an, Kontakt und Angebot über einen Makler, nun haben wir im Netz das Haus nocheinmal auf der HP eines anderen Maklers gefunden (wurde, wie der Makler, über den nun der Kauf läuft, von den Verkäufern beauftragt). Mit dem Zweiten hatten wir keinerlei Kontakt (Weder telefonisch, noch schriftlich). Der Kauf wird nun anberaumt, trotzdem sind wir unsicher, was denn nun mit dem zweiten Makler ist. Müssen wir unter Umständen doppelt Provision zahlen?
12 Antworten
Du gehst durch die Übersendung des Exposés und die Besichtigung einen Vertrag mit dem Makler ein. Schau mal in die dem Exposé beigefügten AGB, sofern das dabei war. Ansonsten wird der Makler mit dir vielleicht sicherheitshalber eine gesonderte Vereinbarung explizit abschließen. Er muss im Endeffekt nachweisen, dass er dir das Objekt angetragen hat, die Adresse und den Verkäufer genannt hat.
Sollte es zum Kauf kommen, wirst Du den Makler gem. Vereinbarung bezahlen. Der Eigentümer hat ggf. zusätzlich eine Zahlung zu leisten. Das Bestellerprinzip gilt nicht beim Verkauf. Daher werden Absprachen individuell getroffen.
Das Haus wird von mehreren Maklern gleichzeitig vermarktet und jener Makler, der den Käufer nachweisen kann und den Abschluss eines Kaufvertrags erwirkt, ist provisionsberechtigt.
Du musst also nur den einen Makler bezahlen. Oftmals wird es im Kaufvertrag unter der sog. Maklerklausel noch einmal bestätigt, vom wem der Makler wie viel Provision erhält.
Nein, ihr müsst nur den ersten Makler zahlen der euch das erste Angebot gemacht hat.
Der Makler der einen Exklusivauftrag hat, ist der dem Ihr zahlen müßt. In Österreich ist es häufig so dass 10 Makler das gleiche inserieren (ohne Vertrag). In Deutschland kann es aber sein dass der Verkäufer zahlen muss und nur er.
Ohne Kontakt und ohne Anruf? Wie habt ihr das Haus denn gefunden?
über den Makler, den wir konsultiert haben, der uns das objekt gezeigt hat und über den der verkauf abgewickelt wird... der andere makler ist nie in erscheinung getreten, er bietet das objekt lediglich im internet an.
Habe ich das richtig verstanden: der Verkäufer hat die beiden Makler beauftragt? Dann muss der Verkäufer auch zahlen, nicht ihr. Ob er einen oder beide bezahlen muss, hängt davon ab, was in seinen Verträgen mit den Maklern steht.
Habt ihr dem Makler irgendetwas unterschrieben hinsichtlich der Provision? Der mit dem ihr keinen Kontakt hattet, kann von euch auch keine Provision verlangen. Ob er vom Verkäufer etwas bekommt, hängt von seinem Vertrag mit dem Verkäufer ab.
Falsch!
Nein, wenn die beide einen Provisionsanspruch haben, müssen sie sie sich teilen.
Das ist aber die alte Regelung, das wurde doch erneuert, dass jetzt der Verkäufer zahlt?
Auf jeden Fall nicht 2 Mal.
Weil jeder normale Mensch sagt dann einfach:
"Dann kaufe ich gar nicht und woanders, haha"
der Verkäufer hat Beide beauftragt... wir hatten lediglich mit Einem Kontakt.