Wieso muss ich Notarkosten für den Verkäufer übernehmen wenn er nicht bezahlt?
Hallo liebe Community.
Ich habe vor zwei Jahren eine Wohnung gekauft und all meine Kosten für den Notar beglichen.
Heute kam ein Schreiben vom Notar, dass der Verkäufer eine Rechnung nicht beglichen hat und wir sie deshalb begleichen müssen.
Muss ich die Rechnung wirklich begleichen. Warum geht der Notar nicht selber zum Anwalt?
Vielen Dank im Voraus
So stand es im Brief:
Abrechnung Treuhandgebühr zum Kaufvertrag
Von dem Herrn O. konnte der Rechnungsbetrag leider bisher nicht erlangt werden. Aus diesem Grunde sehe ich mich deshalb gezwungen, die noch offene Rechnung bei Ihnen zu liquidieren.
6 Antworten
Warum sollte der Notar zu einem Anwalt gehen? Zum einen ist dieser selbst Jurist und könnte die Forderung damit selbstständig beitreiben, zum anderen kann ein Notar sich für seine Kostenrechnungen selbst einen Vollstreckungstitel schaffen.
In diesem Fall ist das alles aber nicht nötig, weil es einen Zweitschuldner gibt. Dieser bist du. Die gesamtschuldnerische Haftung für Kosten wird übrigens im Kaufvertrag erläutert.
Dir hingegen steht ein Anspruch gegen die andere Vertragspartei auf Erstattung zu.
Vielen Dank für euere Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Der gesunde Mensch sagt : Seine Sache ,den Kollegen zum Eintreiben los zu schicken .
Ihr Anwalt wird dagegen halten können .
Ganz sicher wird er das nicht können.
Weil ihr für die Kosten gesamtschuldnerisch haftet. Der Notar kann sich also aussuchen, bei wem er sie eintreibt. Und dich zu wählen ist für ihn einfacher, als das Geld zwangsweise beim Verkäufer einzutreiben. Du kannst dir den Betrag allerdings beim Verkäufer zurückholen. Allerdings unter Umständen mit viel Aufwand.
Der Notar har vermutlich längst alle aus seiner Sicht wirtschaftlichen Wege beschritten. Also hält er sich an Dich, da Du auch Vertragspartner warst und ihm diese Möglichkeit wohl offensteht.
Zuerst einmal solltest Du den Notar fragen, welche Schritte er schon unternommen hat, um an diesen Betrag zu kommen.
Es ist völlig egal, welche Schritte der Notar unternommen hat. Zahlen muss der FS auf jeden Fall.
Hallo,
hier hilft einen Blick in den Kaufvertrag. Dort wird etwas zu gesamtschuldnerische Haftung stehen.
Also, wenn einer nicht zahlt, haftet der andere.