Notar stellt Rechnung ohne Auftrag meinerseits, was kann ich tun?
Anfang Dezember 2019 hatte ich bereits einen fertigen Notarentwurf über einen Notar meiner Wahl bekommen und auch der Bank weitergeleitet.
Bzgl. der Umstände, hatte ich eine Freundin (Anwältin) ca. 2 Wochen später privat getroffen um ihre Meinung zu der ganzen Sache zu hören. Diese hatte anscheinend ihre Freundin (Notarin) beauftragt, einen weiteren Entwurf zu fertigen, der jedoch lediglich teilweise unsere Adressen enthielt. Da ich eh keinen weiteren Notar brauchte und es eine Freundin war, hatte ich dies nicht weiterverfolgt. Kontakt zum Notar hatte ich auch nie.
Nun knapp 1 Jahr später kam jetzt eine Rechnung mit knapp 900€, Satz 2,0 abgerechnet vom Notar für einen vollständigen Entwurf .. "sehr witzig"
Die bestehen auf die Zahlung, obwohl nie Kontakt war, kein Auftrag meinerseits und auch in dem Entwurf keine Sachlage was meine Situation betrifft.
Was kann ich nun tun? Ist es in Ordnung in dem Fall den Satz von 2,0 zu berechnen?
Meine Freundin (Anwältin) hatte nun gedroht, entweder zahle ich Notar (ihre Freundin) oder sie (Anwältin) schickt mir ne richtig fette Rechnung für irgendwas.
Unfassbar das alles.
Danke für eure Hilfe
3 Antworten
Hattest du deiner Anwältin erlaubt mit ihrer Freundin (der Notarin) über den Fall zu sprechen oder hat die Anwältin selbst entschieden, dass sie mal ihre Freundin fragt?
Hat deine Freundin (Anwältin) dir eine Rechnung gestellt? Dann warst du ihr Mandant und sie hätte Dritten ohne Zustimmung nichtmal verraten dürfen, dass du ihr Mandant bist. Wenn sie das jedoch als Freundin gemacht hat, hatte sie keine Schweigepflicht.
Für den Anfang mal schriftlich und nachweisbar (per Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder als Einschreiben) bei der Notarin Widerspruch gegen die Rechnung einlegen. In dem Schreiben darauf hinweisen, dass du niemals mit ihr Kontakt hattest und niemals irgendwas in Auftrag gegeben hast. Sie möge dir doch bitte die Kopie eines von dir unterschriebenen Auftrages oder vergleichbares zusenden.
Wie hat dir deine Anwältin bzgl. der Kosten gedroht? Schriftlich oder telefonisch?
Dann darf deine (Ex) Freundin (Anwältin) das mit ihrer Freundin (Notarin) klären, ob sie die Rechnung bezahlt oder ob sie unter Freunden darauf verzichten. Ist nicht dein Problem, da du keinen Auftrag gegeben hast.
Anwältin sagte, ich zahl das auf keinen Fall. Notarin storniert und minimiert auf keinen Fall. Am Ende sagte wie gesagt Anwältin, wenn ich nicht zahle, bekomme ich von ihr ne Dicke Rechnung. Sie zeigte mir eine Berechnung, also ca. 2.500€ Finde das ist Erpressung einer Anwältin, Machtmissbrauch, aber OK
Finde es halt hart 900€ zu bezahlen, für etwas wo nie passiert ist.
Heb die Mail auf. Wenn die Anwältin dir wirklich eine Rechnung über 2500€ stellt, wird sich sicher die zuständige Anwaltskammer freuen, wenn du den Sachverhalt schilderst und eine Kopie ihrer Mail in den Anhang packst und was sie sonst noch so an schriftlichem Beweismaterial liefert. ;)
Warum würdest du an die Anwaltskammer und nicht an die Polizei gehen? ist es keine Erpressung usw. ? Und interessiert eine Anwaltskammer sowas?
Sie sagte schon, sie hat genau Emails und WhatsApps die beweisen, dass ihr Fragen gestellt habe und die alles rechtfertigen. Klar hatten wir Kontakt und fragen gestellt. das will sie gegen mich verwenden. Meine Fragen. Aber überall stehen unsere Vornamen usw. man sieht das wir uns privat kennen. kann sie damit durchkommen? Mit solchen Emails usw.? Also dass die Rechnung gerechtfertigt ist.
Die Notarin hat angeblich auch behauptet, dass ich zahlen muss weil sie das Geld für die Bundesnotarkammer eintreiben muss. Zusätzlich seien Rechnungen nicht stornierbar.
So ne Anzeige bringt nicht viel. Da passiert nichts. Wenn hingegen genug Beweismaterial vorliegt, wird die Anwaltskammer mit etwas Glück wegen dem Fehlverhalten aktiv - das kann ernsthafte berufliche Konsequenzen zur Folge haben und ist viel unanegenhemer für die Anwältin als eine Anzeige, die eh zu nichts führen wird.
Schau dir mal eure Mails und Whatsapp an. Nur um sicher zu gehen, dass du da nicht versehentlich doch mal was geschrieben hast, dass du einen Auftrag gibst.
Die Notarin erzählt mist. Natürlich kann sie ohne Probleme Rechnungen "stornieren". Problematisch wird es für dich, wenn deine (Ex) Freundin sich mit ihrer Freundin abspricht und sie dann gemeinsam Lügengeschichten erfinden um an Geld zu kommen.
Das die irgendwie unter einer Decke stecken ist mir inzwischen bewusst. Schon alleine, weil ich vor kurzem umgezogen bin und die Notarin "zufällig" die Rechnung an meine neue Adresse gesendet hat, die sie natürlich nicht kennen konnte.
Ich finde dennoch, dass der eine Satz von Anwältin Erpressung ist. egal was mit den Geldern am Ende ist oder nicht?
Und ich finde es unlogisch, wenn ich Anfang Dezember einen Notarschriftlich beauftrage usw., und 2 Wochen später noch ein Notar beauftragt wird. Allein daran müsste man doch merken, dass etwas nicht stimmt. Den Vertrag hat damals auch 2 Parteien betroffen, die Gegenseite hat diesen gar nicht vom Notar bekommen.
Es gibt lediglich eine Email wo sie (Anwältin) mir schreibt sie hat der Notarin nun gesagt dass sie diesen Entwurf will und meine Daten geben hat. Dazu hab ich mir nicht weiter gedacht, denn Anwältin sagte ja, sie will diesen "Musterentwurf" für mich zur Ansicht. Mehr gibt es zum Thema Notar eigentlich nicht. reicht das quasi aus? Alles andere war mündlich! Ich wollte nur ihre (Anwältin) Meinung.
s gibt lediglich eine Email wo sie (Anwältin) mir schreibt sie hat der Notarin nun gesagt dass sie diesen Entwurf will und meine Daten geben hat. Dazu hab ich mir nicht weiter gedacht,
Und auch nicht der Weitergabe deiner Daten widersprochen und damit stillschweigend den Auftrag der Anwältin genehmigt. Entwurf = Vorbereitung einer Urkunde, Anwältin im Auftrag des Mandanten.
Kontakt zur Anwaltskammer würde ich trotzdem suchen.
2 Notare mit der gleichen Angelegenheit zu beauftragen, kannst du nicht mit unlogisch abwenden. Kommt öfter vor, wie man vermutet.
also bin ich hilflos und schön verarscht! Hatten wie gesagt beim Abendessen alles klar besprochen. Vor allem das Thema - keine weiteren Kosten- Sie hatte darauf bestanden mir zu zeigen, was sie meint, also was für eine Vertragsart, obwohl sie mir schon alles sagte und es nichts neues mehr für mich gab.
Einer Mail nicht zu Widersprechen ist kein Auftrag für eine kostenpflichtige Notartätigkeit. Einfach entspannt abwarten.
Würde mich wundern, wenn da noch was nachkommt. Vermeide unbedingt Telefonate mit der Notarin und deiner (Ex) Freundin! Nicht mehr ans Telefon gehen, wenn die versuchen anzurufen. Mit etwas Glück sind die dann so dumm, dass sie weiter versuchen dich per Mail/Whatsapp und Co. unter Druck zu setzen und so Beweismaterial gegen sich selbst generieren.
Hallo, noch kam keine Mahnung oder auch ein Schreiben von einem höheren Amt, an das sie sich wohl direkt wenden könnten. Wie lange kann das nun dauern? Die könnten glaub auch in 1 2 Jahren noch mahnen oder so, oder? Blöd, dass man nun nie weiß, was Sache ist und woran man ist....
Einfach abwarten, Tee trinken und NICHTS machen. Nur wenn etwas per Einschreiben kommt, musst du den Brief sehr aufmerksam lesen und ggf. reagieren. Bis dahin kannst du alles einfach abheften/wegschmeißen, da niemand nachweisen kann, ob du den Brief erhalten hast. ;)
Anfang Dezember 2019 hatte ich bereits einen fertigen Notarentwurf über einen Notar meiner Wahl bekommen und auch der Bank weitergeleitet.
wie kommt der Notar dazu, einen Entwurf zu fertigen, ohne deine Adresse zu kennen, ohne Auftrag?
du hast einen Auftrag gegeben, und darfst zahlen.
auf das Untere gehe ich mal nicht ein, wenn deine Freundin Anwältin sein sollte, wird Sie wissen was möglich ist und was nicht
Tja, die Freundin würde ich aus der Freundesliste streichen. Als Freundin und als Anwältin.
Sie hat den Notar beauftragt, was aber offensichtlich nicht der von dir gestellte Auftrag an sie war. - also müsste sie auch die Rechnung des Notars bezahlen.
Und ja beim geplatzten Kaufvertrag verlangt der Notar die doppelte Gebühr nach 21100 GNotKG.
Was dich nun billiger kommt, keine Ahnung.
Sie sagte, wenn ich den Notar nicht zahle, muss ich bei ihr noch mehr zahlen. Ich hatte den Notar nie beauftragt, ich hatte es nicht nötig und nie vor.
Wie geschrieben in den Gebühren für Anwälte kenne ich mich nicht aus. Wenn du sie nur gebeten hast den bereits existierenden Entwurf zu prüfen und ggfls auf erforderliche Änderungen hinzuweisen: ist die übers Ziel hinaus geschossen:
Entweder erwarte ich dann als Auskunft von ihr kann ich nicht, da nicht mein Gebiet oder mit eigenem Fachwissen lösen, oder den Hinweis an dich , dass ich mir hier Unterstützung einfordern muss und dies zusätzliche Kosten verursacht.
Gefühlsmäßig würde ich sagen, sie kann dir hier nur eine Beratungsgebühr anrechnen. Hast du ihr überhaupt etwas unterschrieben? Ggfls bräuchtest du dann einen Anwalt um gegen die Rechnung der Anwältin vorzugehen..
Bin aber kein Anwalt und habe kein Jurastudium. - sagt mir im Moment nur mein Menschenverstand.
Lieber Hans,
wir hatten bei einem privaten Abendessen über meine Situation gesprochen und sie wollte mir zeigen wie sie es immer macht, also die Verträge und wollte mit ein "Muster" ihrer Freundin (Notarin) zukommen lassen. Ich hatte an dem Abend mehrfach betont, dass ich einen Notar, einen Notarenzwurf (der schon bei der Bank liegt) habe und nichts möchte was Kosten herbeiführen könnte. Sie meinte nur, das ist eine Sache von 5 Minuten ich soll es mir nur ansehen.
Ich hätte nie den Notar bei dem ich war und wo ich schriftlich den Auftrag gegeben hatte, gewechselt, wozu auch.
Meine Freundin (Anwältin) hat mir per Email gesagt, entweder oder!